Frage
Antwort
Lösung
am 22.06.2018 16:37
am 15.07.2018 21:02
am 19.07.2018 20:41
am 19.07.2018 20:55
Ich glaube, da brauche ich keine weitere Mühe zu investieren.
DSGVO Art. 15 Abs. 1 gibt an (Auszug):
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"Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen eine
Bestätigung darüber zu verlangen, ob sie betreffende personenbezogene
Daten verarbeitet werden; ist dies der Fall, so hat sie ein Recht auf
Auskunft über diese personenbezogenen Daten und auf folgende
Informationen:
[..]
(c) die Empfänger oder Kategorien von Empfängern, gegenüber denen die
personenbezogenen Daten offengelegt worden sind oder noch offengelegt
werden, insbesondere bei Empfängern in Drittländern oder bei
internationalen Organisationen;
[..]"
-------------------------------------------------------------------------------------
Insofern müssen Sie nur die Empfänger ODER Kategorien von Empfängern mitteilen.
Ein wenig enttäuschend ist das schon, aber dennoch Fakt.
am 20.07.2018 10:37
am 20.07.2018 10:40
am 20.07.2018 10:44
am 20.07.2018 10:50
am 24.07.2018 10:36
am 08.08.2018 13:31
am 09.08.2018 12:15
"Guten Tag Herr xxx,
vielen Dank für Ihre E-Mail vom 01.08.2018 und das freundliche Telefonat vom 08.08.2018.
Der Auftrag zur Sperrung des Anschlusses wurde eingestellt. Ich bitte Sie noch um etwas Geduld.
Für die entstandenen Unannehmlichkeiten entschuldige ich mich bei Ihnen.
Haben Sie weitere Fragen? Ich beantworte sie gern.
Freundliche Grüße
Kerstin B.
Unitymedia Beschwerdemanagement"