Frage
Antwort
Lösung
am 22.06.2018 16:37
am 28.06.2018 12:58
am 28.06.2018 17:42
4.6 Der Kunde wird dem Kabelnetzbetreiber nach vorheriger Absprache im Rahmen des ihm rechtlich und tatsächlich Möglichen Zugang zum Übergabepunkt oder zum Hausverteilernetz ermöglichen, um Sperrungen des Kabelanschlusses oder einzelner Produkte – auch für andere Nutzer – vorzunehmen oder aufzuheben."https://www.unitymedia.de/privatkunden/agb/
Hier können Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Unitymedia einsehen und abspeichern. Außerdem finden Sie hier die Preislisten der Bundesländer.
am 28.06.2018 18:27
Wenn der Techniker zum abgesprochenen Termin kommt, und sich korrekt ausweisen kann, darf er gerne an den Hausanschluß und dort sein Voodoo (mit einem toten Huhn wedeln, usw.) machen.
Das Problem ist aber, dass es garnicht soweit kommt.
Hier haben schon diverse "Bimmelbuden" mit dem gleichen Spruch, wie die Bochumer Firma angerufen und einen Rückruf eines Technikers zwecks Terminvereinbarung für einen Besuch angekündigt.
Einen solchen Rückruf hat es in KEINEM dieser Fälle gegeben.
Es wäre schön, wenn denn mal endlich ein Rückruf erfolgt, damit das Thema endlich FINAL geklärt wird.
Aber bei Unitymedia bekomme ich als Kunde leider niemanden an die Strippe, der um das Thema Bescheid weiß, und helfen kann.
Aber das habe ich hier ja schon geschrieben, oder?
Und jetzt geht es eben mal etwas anders, und ich will von Unitymedia wissen, an welche Firmen die meine Daten weitergegeben haben. Denn wie kann es sonst sein, dass Firmen, die mir absolut nichts sagen, meine Unitymedia-Kundendaten haben?
Von mir logischerweise nicht.
am 28.06.2018 21:48
am 29.06.2018 08:47
am 29.06.2018 14:54
am 29.06.2018 15:32
am 30.06.2018 03:01
am 30.06.2018 09:54
am 30.06.2018 12:30