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Lösung
am 04.07.2019 15:15
Habe wie gewünscht alles Verpackt und den beigefügten Retoureschein (kein Aufkleber, nur aus Papier) auf das Paket geklebt und an UM via DHL gesendet.
Einige Wochen später war der besagte Samsung Recorder aus meinem UM-Konto ausgebucht.
Anfang Juni tauchte auf meiner UM-Rechnung nun die Position "Nicht zurückerhaltener Recorder 149.-€" auf.
Da ich immer manuell überweise und nicht abbuchen lasse, habe ich nur die normale Vertrags Rechnung (3play 100) bezahlt. Habe daraufhin die Hotline von UM angerufen und den Sachverhalt geschildert.
Die Dame sagte mir das sie das aufnimmt und ausbuchen lässt. Leider habe ich nicht mehr den DHL Beleg der Rücksendung, da der Recorder ja aus meinem UM-Konto ausgebucht wurde und die Sache für mich erledigt war.
Die 149.-€ stehen jetzt immer noch als offene Position in meiner Rechnung und UM hat nun angefangen (da offene Rechnung über 75.-€) meinen Anschluss zu kastrieren (Telefon u Internet bis jetzt).
Wer kann mir hier helfen? Bin seit 10 Jahren UM Kunde, hab so was noch nicht erlebt.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
am 05.07.2019 17:23
Hi,
also wenn der Betrag in der Mai Rechnung zuerst belastet wurde, wird nach der Rücklastschrift eine Mahnung erstellt und ca. 17 Tage später gesperrt.
Wenn du das Gerät zurückgesendet hast, nachdem es berechnet wurde, erfolgt die Gutschrift auf der Folgerechnung.
Das hat zur Folge, dass die Folgerechnung keinen Rechnungsbetrag mehr hat, der eingezogen werden könnte, weswegen die Mahnung auch weiterhin gerechtfertigt wäre.
Sofern das Zubehör noch nicht ausgetragen wurde, und die Rücksendung liegt über 4 Wochen zurück, kann man dies wohlwollend prüfen und auch austragen.
Die Herausforderung liegt dabei, dass du die Rechnung mit der Gutschrift auch prüfen. Am Besten wäre es, wenn du den alten Rechnungsbetrag ausgleichst. Die Gutschrift des Zubehörs wird mit der Folgerechnung verrechnet und das Restguthaben auch ausgezahlt 🙂
Andernfalls müsstet du auf die Gutschriftsrechnung warten bis die Freischaltung möglich wäre.
Da erst die Verrechnung auf Rechnung notwendig ist, ehe ein Guthaben mit einer alten Rechnung verrechnet werden kann.
am 04.07.2019 16:03
am 04.07.2019 20:08
am 05.07.2019 12:15
am 05.07.2019 12:22
Hallo,
Ja gut Telefon ist für Ausgehende Gespräche gesperrt & dein Internet ist auf ein Minimum gedrosselt ums genau zu sagen 🙂
Oki. Wenn es auf der Mai Rechnung ausgewiesen, ist es schon eine ganz andere Sachlage & der Betrag ist schon etwas längeren offen.
Wenn du dich im Kundenservice meldest, solltest du aufgrund deines Mahnstatus direkt in der Buchhaltung landen.
Es ist nicht immer selbstverständlich bei einer Mahnung oder auch wenn man bereits gedrosselt ist, dass man gleich Freundlich ist. Gibt viele die gleich am Gesprächsanfang Eskalieren & es bringt rein Garnichts. Daher mein Tipp von oben.
Kannst ja, hier einmal Rückmeldung geben, was du erreicht hast.
Mit freundlichen Gruß
Justin
am 05.07.2019 17:23
Hi,
also wenn der Betrag in der Mai Rechnung zuerst belastet wurde, wird nach der Rücklastschrift eine Mahnung erstellt und ca. 17 Tage später gesperrt.
Wenn du das Gerät zurückgesendet hast, nachdem es berechnet wurde, erfolgt die Gutschrift auf der Folgerechnung.
Das hat zur Folge, dass die Folgerechnung keinen Rechnungsbetrag mehr hat, der eingezogen werden könnte, weswegen die Mahnung auch weiterhin gerechtfertigt wäre.
Sofern das Zubehör noch nicht ausgetragen wurde, und die Rücksendung liegt über 4 Wochen zurück, kann man dies wohlwollend prüfen und auch austragen.
Die Herausforderung liegt dabei, dass du die Rechnung mit der Gutschrift auch prüfen. Am Besten wäre es, wenn du den alten Rechnungsbetrag ausgleichst. Die Gutschrift des Zubehörs wird mit der Folgerechnung verrechnet und das Restguthaben auch ausgezahlt 🙂
Andernfalls müsstet du auf die Gutschriftsrechnung warten bis die Freischaltung möglich wäre.
Da erst die Verrechnung auf Rechnung notwendig ist, ehe ein Guthaben mit einer alten Rechnung verrechnet werden kann.