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Abbuchung trotz Kündigungsbestätigung bei Umzug
Nicht anwendbar
Hallo, ich habe ein Problem mit Unitymedia. Zum Ende September 2018 habe ich vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch gemacht wegen Umzug, nach vorheriger telefonischer Beratung mit Unitymedia. Ich bin zu meinem Freund gezogen, der auch Kunde von UM ist. Darauf habe ich eine Bestätigung erhalten erstmal bis zum Ende der Vertragslaufzeit zum 17.08.2019. In dem Schreiben stand außerdem, dass ich eine Kopie der Meldebestätigung schicken soll, was ich auch nachvollziehen konnte, und auch gemacht habe. 


Als ich aber Ende Oktober mit Erstaunen auf mein Konto geschaut habe, habe sie mir doch abgebucht. Nach einem Telefonat von meinem Freund mit UM, stellte sich heraus, dass sie die Bestätigung, dass die Meldebestätigung angekommen ist, an meine alte Adresse geschickt haben, obwohl ja da meine neue Adresse drauf steht. Und sie bräuchten doch noch eine Kopie von meinem Mietvertrag. Ich habe aber kein Mietvertag, weil ich zu meinem Freund gezogen bin, und er der Hauptmieter ist. 


Ich verstehe es nicht! Die Meldebestätigung ist von einem Amt, und sollte eigentlich ausreichen. Was geht denen der Mitvertrag an? Zumal sie nichts im Bestätigungsschreiben davon erwähnt haben. 


Bei einem ähnlichen Beitrag, was ich hier gelesen habe, hat derjenige die Einzugsermächtigung widerrufen, und die haben trotzdem noch von seinem Konto abgebucht. Deshalb weiß ich nicht, ob ich meine jetzt auch widerrufen soll.


Ich bin stinksauer :rage:!! 


Grüsse

Theo1995

31 Antworten 31
Torsten
SuperUser
SuperUser
Das ist richtig. Trotzdem kann UM nichts dafür, das du deinen Vertrag nicht mehr erfüllen WILLST, denn den hast du über eine Mindestvertragslaufzeit abgeschlossen. Sie kommen dir ja entgegen und beenden den kleineren (billigeren) Vertrag rückwirkend zum Umzugstermin, aber du bist in der Nachweispflicht. Lass dir vom Vermieter eine Bestätigung unterschreiben, das du zum Datum X in die Wohnung deines Freundes eingezogen bist.

Hier in NRW müssen übrigens alle Mieter in der Mietbescheinigung erfasst werden, ansonsten gibt es Probleme beim Einwohnermeldeamt. Das habe ich selbst bei unserem Umzug im Juli 2016 erlebt. Ich gehe davon aus, daß das auch in allen anderen Bundesländern so ist.
Gelöschter User
Nicht anwendbar
Nach etwas suchen habe ich eine Aussage eines Mitarbeiters gefunden, der genau meine Ansicht bestätigt:
https://community.unitymedia.de/categories/services/question/umzug-in-haushalt-mit-bereits-bestehendem-um-vertrag

Du musst das nicht uns gegenüber glaubhaft machen, sondern Unitymedia.

Nicht anwendbar
Nein, bei uns ist es nicht so. Und ich mache auch keine Schuldzuweisung an UM. Natürlich können sie nichts dafür. Ich bin nur umgezogen, das ist kein Verbrechen. Das hat auch nichts mit Wollen zu tun. Ich habe nur den Anschluss gekündigt, weil ich dort nicht mehr wohne. Warum muss ich für was bezahlen, was eigentlich gar nicht mehr existiert?
Nicht anwendbar
Plumper, ich wohne nicht in einer WG. Das Komische ist, dass UM mir bei der Kündigungsbestätigung gar nichts erwähnen von einem Mietvertrag, nur dass ich eine Kopie von der Meldebestätigung haben wollten. Siehe Anfangstext von mir.
Gelöschter User
Nicht anwendbar
Ich habe hier noch einen anderen gefunden, der auch das konkrete Vorgehen beschreibt:
https://community.unitymedia.de/categories/vertrag/question/sonderkuendigungsrecht-bei-umzug-wo-ist-da-der-sinn

Für Unitymedia ist es doch egal, ob es sich um
- eine Wohngemeinschaft
- eine Ehe(ähnliche) Gemeinschaft
- Heim zu Mami
oder etwas ähnliches handelt.

Es ist immer der gleiche Vorgang.
In meinem speziellen Fall wäre ich aufgeschmissen, wenn ich einen Mietvertrag bräuchte:
- bei einem Umzug zu meiner Mami könnte ich wegen Eigentum keinen Mietvertrag vorweisen.
- umgekehrt wäre es das Gleiche.

Wegen der Meldebescheinigung:
Das gehört zum Standardtext bei einem Umzug. Hier geht es nur um Verfügbarkeit und den Nachweis, dass du tatsächlich umgezogen bist.
Ich kann nicht Kristallkugeln ob und wie du die Sachlage bei der Umzugsmeldung dargestellt hast. Ebenfalls weiss ich nicht, ob das zu diesem Zeitpunkt überhaupt jemanden interessiert.

Nicht anwendbar
Also ich denke, das ist nur Hinhaltetaktik von UM. Die wollen nur, dass du weiter bezahlst, und das ohne Grund. Ich habe die Sachlage beim Ummeldeamt genauso gesagt, dass ich zu meinem Freund gezogen bin. Was sollte ich denn da anders sagen, oder verschleiern?


Zwei Anschlüsse kommen nicht in Frage, was soll der Scheiß denn? Uns reicht ein Anschluß, dass bestimmen ja wohl wir, und nicht UM.


Das ist eine Gesetzeslücke sowas. Ich muss UM nicht fragen, ob ich vor der Vertragslaufzeit zu meinem Freund ziehen darf!!!

Anonym239
Digitalisierer
Digitalisierer
Ein Vertrag ist aber grundsätzlich für BEIDE Parteien bindend. Das scheinen einige nicht begriffen zu haben.
Was kann UM dafür wenn Du einen grundlegenden Vetragsbestandteil (die Adresse) einfach änderst?
Andreas
SuperUser
SuperUser

Hallo Theo1995,


ich fasse das nochmal zusammen:


Du ziehst innerhalb der Vertragslaufzeit um und an der neuen Adresse kann der Anschluss weiter genutzt werden. Dabei läuft der Vertrag dann einfach weiter ohne, dass die Laufzeit von vorne beginnt. 

(Anmerkung: Früher ist bei einem Umzug die Laufzeit neu gestartet. Andere Kunden sind froh, wenn der Anschluss an der neuen Anschrift weiter genutzt werden kann.


Wie Anna Log schon schreibt ist ein Vertrag für beide Seiten bindend.


Unitymedia kann also die vertraglichen Leitungen erfüllen.


Du möchtest nun deinen Vertrag nicht mehr weiter erfüllen. Unitymedia kann aber weiter erfüllen.


Wer muss sich nun an die Bedingungen halten?


Aus der Ummeldebescheinigung geht für Unitymedia die neue Anschrift hervor. Ob du nun alleine in eine Wohnung ziehst oder zu deinem Mann, Frau, Eltern und so wie auch immer, steht da nicht und spielt auch keine Rolle.


Du möchtest nun, dass Unitymedia aus Kulanz den Vertrag vorzeitig kündigt. Dann muss man sich auch an die "Spielregeln" von Unitymedia halten.


Mache also nun folgendes:


Schicke ein Schreiben an Unitymedia mit folgenden Daten:

Deine Kundennummer, deine Anschriften (bisherige und neue) und deinem Geburtsdatum. Dazu schreibst du dann kurz, warum der Vertrag gekündigt werden soll. Dazu dann noch die Kundendaten (Kundennummer, Anschrift und Geburtsdatum) des Anschlussinhabers, der nun genutzt wird. Als Anhang dann noch die Ummeldebescheinigung.


Dann hat Unitymedia alle Daten und kann entscheiden ob, aus Kulanz, dein Vertrag gekündigt wird.


Zum Schluss gerne nochmal etwas zur Technik: Im Kabelnetz ist es möglich, dass an EINER Dose mehrere Anschlüsse (Kundennummern) genutzt werden können, sogar jeweils mit der vollen Leistung. Bei einem (V)DSL-Anschluss ist das nicht möglich.


Alle Kontaktwege zu Unitymedia hast du bereits genannt bekommen.


Nun hoffe ist, dass du dein Problem lösen kannst. Wir hier in der Community können da nicht mehr machen.


Andreas

Das bringt mir nichts! Und wo ist mein Benefit? Und nein, ich bin auch kein Mitarbeiter von Vodafone
Torsten
SuperUser
SuperUser
Theo1995:
Also ich denke, das ist nur Hinhaltetaktik von UM. Die wollen nur, dass du weiter bezahlst, und das ohne Grund. Ich habe die Sachlage beim Ummeldeamt genauso gesagt, dass ich zu meinem Freund gezogen bin. Was sollte ich denn da anders sagen, oder verschleiern?


Zwei Anschlüsse kommen nicht in Frage, was soll der Scheiß denn? Uns reicht ein Anschluß, dass bestimmen ja wohl wir, und nicht UM.


Das ist eine Gesetzeslücke sowas. Ich muss UM nicht fragen, ob ich vor der Vertragslaufzeit zu meinem Freund ziehen darf!!!


Genau deshalb ist das TKG vor einigen Jahren novelliert worden. Auch der Verbraucher muss seine Verträge erfüllen, die er mit einer MINDESTVERTRAGSLAUFZEIT abgeschlossen hat. Du hast lediglich ein Sonderkündigungsrecht bei Umzug, wenn du in ein nicht versorgtes Gebiet umziehst - und dann gilt eine Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Monatsende.
Nicht anwendbar
Anna Log, ich ändere nicht einfach ein Vertragbestandsteil. Ich wohne nun mal nicht mehr in meiner alten Adresse. Sie haben dort selber am Ende September mein Nummer abgeschaltet, nachdem ich gekündigt habe. Und dann soll ich für dort noch weiter bezahlen?