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Antwort
Lösung
am 23.10.2019 12:05
Userban wg. wiederholter Missachtung der Forenregeln. Gruß, das Mod-Team
am 25.10.2019 18:43
In einen Privat Vertrag gibt es keinen Anspruch auf Schadensersatz. Du kannst eine Gutschrift in Höhe der ausgefallenen Tage Verlangen Grundgebühr (Das was ausgefallen ist) : 31 * Ausfalltage.
Zudem ist eine Gutschrift wenn dann erst nach 10 Tagen möglich Wenn's hart auf Hart kommt, da UM sich in den AGBS abgesichert hat. Das ein Ausfall von 10 Tagen Akzeptiert wird. & Danach eine Gutschrift in Anspruch der Angefallenen Tage gutgeschrieben wird:blush:
Würde ich deine 15 Tage nehmen und die aktuellen Verträge 19,99 € : 31 * 5 wäre es knapp über 3€ Gutschrift.
Userban wg. wiederholter Missachtung der Forenregeln. Gruß, das Mod-Team
am 25.10.2019 21:42
am 26.10.2019 13:40
An der Hotline hätte man das aber eigentlich erkennen müssen, entweder aus Erfahrung oder in den Analysetools. Und dann die ganze Klaviatur von Smartcard freischalten, Horizon-Modem anpingen, und ggf Techniker rausschicken.
Ich meine mich zu erinnern, der Umzug mit ner Horizon war aber schon immer so ne Sache.
Trotzdem werde ich in dem Fall das Gefühl nicht los, dass der Kunde hier seiner Mitwirkungspflicht auch nicht zur Gänze nachgekommen ist. :thinking_face:
am 26.10.2019 13:55
jedes Unternehmen kann eine AGB schreiben wie Sie möchte.Entscheidend ist die Gesetzgebung.Ich glaube auch nicht, wenn eine Rechnung gekürzt wird durch eine nicht erbrachte Leistung, dass der Zugang komplett gesperrt werden darf. Egal ob für eine Firma oder Privatperson.Aber Recht haben und Recht bekommen.@Plumper die Quelle TKG würde ich auch gerne wissen.PS: ich hatte vor Jahren eine DSL Störung bei der Telekom über 15 Tage.Die Angelegenheit wurde über die nächste Rechnung zu meiner vollsten Zufriedenheit gelöst.
am 26.10.2019 14:00
Achso Plumper, dass mit den Sperren für den Zugang wusste ich, ich dachte es ist Verankert im TKG dass man seine Rechnungen kürzen Darf.
Plumper:
ehrjoe:jedes Unternehmen kann eine AGB schreiben wie Sie möchte.Entscheidend ist die Gesetzgebung.Ich glaube auch nicht, wenn eine Rechnung gekürzt wird durch eine nicht erbrachte Leistung, dass der Zugang komplett gesperrt werden darf. Egal ob für eine Firma oder Privatperson.Aber Recht haben und Recht bekommen.@Plumper die Quelle TKG würde ich auch gerne wissen.PS: ich hatte vor Jahren eine DSL Störung bei der Telekom über 15 Tage.Die Angelegenheit wurde über die nächste Rechnung zu meiner vollsten Zufriedenheit gelöst.