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Frage

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Antwort

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Lösung

Vorgehen als Vermieter/Mieter wegen TKG-Novelle
Verkabelter
Netzwerkforscher
Netzwerkforscher

Servus beinander,

 

Ausgangslage:

Wir wohnen im Zweifamilienhaus als Mieter bei unserer betagten Oma und müssen nun die Kabel-TV- Neuverträge abschließen. Es geht nur um die TV-Grundversorgung.


Wenn ich das richtig verstehe, laufen die Internet- Verträge, unberührt davon, weiter wie bisher.

 

Ist folgende Vorgehensweise korrekt:

1. Vertragsänderung Vermieter: Mehrnutzervertrag oder Versorgungsvereinbarung

2. Mieter informieren

3. für Mieter kann/muss seinen Tarif (TV Connect) abschließen?

 

Beim Unterschied zwischen Mehrnutzervertrag und Versorgungsvereinbarung bin ich mir nicht sicher.

 

Der Mehrnutzervertrag ähnelt wohl der bisherigen Regelung?
Dann müsste der Mieter keinen gesonderten TV-Vertrag abschließen?

 

Bei der Versorgungsvereinbarung muss der Mieter seinen eigenen TV-VT abschließen
(TV-Connect?) oder er wechselt 
den TV-Signal Anbieter.

Der geringere Verwaltungsaufwand für den Vermieter ergibt sich, weil er

die Kosten für die TV-Versorgung des Mieters nicht "eintreiben" muss.

 

Welche Sonderkonditionen gäbe es aber in diesem Modell?

 

Ich bitte um weitere Aufklärung 😉

 

Vielen Dank

Gert

10 Antworten 10

Vielen Dank auch Dir,
dann habe ich jetzt alle Optionen vor mir und kann das entscheiden!

 

mfG

Gert