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Lösung
am 28.06.2024 10:43
am 30.5.24 telefonisch einen Vertrag für TV Connect zum 1.7.24 abgeschlossen.
Bis zum 30.6.nutze ich ja noch den Kabelanschluss, den mein Vermieter zur Verfügung stellt und für den ich an ihn per Mietnebenkosten eine Gebühr bezahle.
Da dies per gesetzlicher Regelung zum 1.7.24 wegfällt ( Nebenkostenprivileg), schloss ich punktgenau zu diesem Termin einen eigenen Vertrag ab.
Umso entsetzter bin ich, dass Vodafone diesen neuen Vertrag einfach auf den 30.5.24 ( Tag meiner telefonischen Beauftragung) datiert hat, ENTGEGEN meines ausdrücklichen Wunsches eines Vertragbeginns am 1.7.24!!!
Und ebenso ungerechtfertigter Weise bereits Gebühren ab 30.5.24 von meinem Konto abgezogen hat.
2 Anrufe beim Support mit Bitte um Korrektur brachten gar nichts- im Gegenteil.
mir wurden die absurdesten Begründungen geliefert!
Es wurde behauptet, mein Vermieter hätte seinen Vertrag mit Vodafone bereits gekündigt - ein Mitarbeiter behauptete, dies sei schon im November letzten Jahres geschehen, der andere erzählte was vom März diesen Jahres…
Dies hätte dazu geführt, dass ich doch „ eigentlich“ schon gar keinen Kabelempfang mehr hätte…
Dies alles ist an Absurdität und Unwahrheit nicht zu überbieten!!!
Angeblich hätte mein Vermieter SEINEN Vertrag mit Vodafone bereits im November letzten Jahres, resp im März 24 gekündigt, so dass ich seitdem schon keinen Kabelempfang mehr hätte!!!
Fakt ist, ich habe und hatte bis heute Empfang.
Fakt ist ebenso, dass der Vertrag zwischen meinem Vermieter und Vodafone mit mir NULL zu tun hat!!!
Dies alles ist ein absolut unseriöses, verlogenes und im höchsten Maße verbraucherschädigendes Verhalten von Vodafone!
Genauso wie die massive und unlautere Werbung um Neukunden für Kabelempfang ab 1.7.24, die illegal und angstmachend damit drohte, bereits ab Januar/Februar plötzlich ein schwarzes Bild zu haben!
Ich habe am 17.6.24 schriftlich mit Fristsetzung bis zum 30.6.24 um Korrektur des Vertrages auf den von mir gewünschten Termin zum 1.7.24 und Rückerstattung des ungerechtfertigt abgebuchten Betrages ab 30.5.24 ersucht.
ich erbat ebenfalls eine Audiodatei meines telefonischen Vertragsabschlusses.
Nichts ist bis heute passiert!
Ich werde die Verbraucherzentrale und die Bundesnetzagentur informieren, zudem diese absolut unlautere und ungesetzliche Vorgehensweise von Vodafone auf allen Bewertungsportalen und sonstigen Kanälen posten.
Ach ja, sollte Vodafone auf den Gedanken kommen, ich hätte den Vertrag ja innerhalb von 14 Tagen widerrufen können - es wäre ein absolutes Eingeständnis und an Unseriösität nicht zu überbieten!
So nach dem Motto - probieren kann man es ja!
am 28.06.2024 15:16
@Veraloona schrieb:
Grundsätzlich kann ein Vermieter aber niemals einseitig eine Änderung des Mietvertrages vornehmen!
Somit wäre eine stillschweigende Nicht- mehr-zur Verfügung -Stellung vom Kabelempfang ein Verstoß gegen das Mietrecht.
Genauso, wie wenn er den Bezug von Fernwärme kündigt, bzw. nicht mehr zur Verfügung stellt.
Und wie er das kann - nämlich in dem Fall, wenn ein Bestandteil des Mietvertrages aufgrund gesetzlicher Regelungen nicht mehr enthalten sein darf - so wie die Berechnung der Kabelanschluss-Grundgebühr. In dem Fall ist der Vermieter expliztit berechtigt, den Vertrag (allerspätestens) zum Ende der Übergangsfrist entsprechend anzupassen.
@Veraloona schrieb:
Es tut absolut gar nichts zur Sache und hat absolut gar nichts miteinander zu tun, dass Vodafone mit meinem Vermieter einen Vertrag hat(te) , mit diesem Vertragsverhältnis habe ich als Mieter NULL zu tun!
Nicht ganz - du willst eine Dienstleisung nutzen, für die du indirekt seit dem Ende des Vertrages mit dem Vermieter nichts mehr bezahlt hast. Ergo bist du ab dem Ende des Vertrages des Vermieters entweder nicht mehr berechtigt die Dienstleistung zu nutzen -oder- musst dich zeitnah um eine Ersatzlösung kümmern.
Denn für die Bereitstellung der Dienstleistung ist es unerheblich, ob du einen Direktvertrag mit Vodafone hast oder ob du nur indirekt über deinen Vermieter bezahlst...
@Veraloona schrieb:
Dieses Gesetz würde mich interessieren, nach dem ein Vermieter einen Versorgungsvertrag mit einem Unternehmen kündigt, dieses Unternehmen aber trotz der Kündigung weiter liefert (kostenlose Lieferung auf völlig unbestimmte Zeit, häääää????)[...]
Nicht "häääää????" - sondern es hätte sonst ein Techniker JEDE einzelne Wohnung abklemmen müssen. Kannst du dir überhaupt denken, was das für Kosten sind? Da wird dann das Schwarzsehen eher toleriert, als dass man den Techniker wegen wenigen Monaten losschickt, ihn erst abschalten und dann anschließend wieder anklemmen lässt.
@Veraloona schrieb:
[...] und nur in dem Fall, dass jemand anderes (Mieter) irgendwann einen neuen Vertrag über gleiche Leistung abschließt, werden dem Neukunden dann rückwirkend Kosten der „Umsonst- Lieferung“ in Rechnung gestellt!!??
Welche RÜCKWIRKENDEN Leistungen VOR dem 30.05. wurden dir denn in Rechnung gestellt?
Oder geht es dir jetzt um den Zeitraum zwischen 30.05. und 30.06., der aber keine "rückwirkenden Kosten" darstellen...
Rückwirkend wären Kosten nur dann, wenn sie für die Zeit VOR deinem Gespräch in Rechnung gestellt würden, also z.B. für den Zeitraum zwischen Kündigung des Vermieters und deinem Vertragsschluss.
@Veraloona schrieb:
Einen Vertrag entgegen dem ausdrücklichen Kundenwunsch einfach zurück zu datieren, entbehrt jeder rechtlichen Grundlage.
Du rufst am 30.05. an und bekommst einen Vertrag mit Wirkung zum 30.05. - da kann ich keinerlei "Rückdatierung" erkennen.
Rückdatierung wäre es dann, wenn nach deinem Anruf am 30.05. ein Vertrag mit Datum von VOR diesem 30.05. entstehen würde - aber das scheint ja bei dir ausdrücklich nicht der Fall zu sein.
Davon abgesehen:
Die Gesetzesänderung des TKG und der BetrKVO sprechen ausdrücklich vom 01.07.24, ab dem eine Berechnung nicht mehr möglich ist -- diese Frist muss der Vermieter nicht ausreizen - und du als Mieter kannst über den Mietvertrag sogar gezwungen werden, dass du einen Einzelvertrag sofort mit Entfall des Mehrnutzervertrages abschließen musst. In dem Fall hättest du das also schon viel früher machen müssen - und zwar ab dem Zeitpunkt, ab dem dein Vermieter keinen Vertrag mehr hat.
Du kannst jetzt einfach nur schauen, dass der Vermieter dir nicht aus dem gekündigten Vertrag noch bis zum 30.06. die Kosten berechnet -- wenn er es aber nur für die Monate macht, in denen der Vertrag noch aktiv war und du dazwischen mal gar nichts bezahlt hast, dann ist rechtlich gesehen alles in Ordnung, auch wenn du das jetzt nicht hören willst.
am 28.06.2024 15:16
Hallo Veraloona,
seit wann haben die Nebenkosten etwas mit dem Mietvertrag zu tun? Die Kosten für Heizung, Wasser, Hauslicht, Müllabfuhr, Hausmeister ... und bisher auch der TV Anschluss sind doch je nach Marktlage variabel und können und müssen jedes Jahr angepasst werden, wenn der Gas Preis sich geändert hat. Das hat nichts mit der Kaltmiete zu tun die im Mietvertrag steht!
Viele Grüße Siegmar
28.06.2024 15:48 - bearbeitet 28.06.2024 15:50
Sorry, aber du schmeißt mit Sachen herum…
1. Der Vermieter hat einen Vertrag mit VF über die nennen wir es mal Grundgebühr, zahlt Summe XY pro Mieter an VF und holt sich diese über die NK zurück. Dies ist ab dem 1.7. nicht mehr möglich, spätestens zu diesem Zeitpunkt kündigt VF und bekommt kein Geld mehr vom Vermieter. Manche Vermieter sind diesen Schritt schon eher gegangen, und VF beruft sich darauf, dass dein Vermieter genau das getan hat (das muss auch der Vermieter nicht mit den Mietern absprechen, es ist *sein* Vertrag, nicht der des Mieters). Da VF dann kein Geld mehr vom Vermieter bekommt, will VF das Geld direkt vom Mieter, und wenn das bereits am 33.3. der Fall dann halt ab diesem Tag. Deshalb gab es auch den Hinweis, beim Vermieter den konkreten Termin zu nennen, zu welchem der Vertrag zwischen ihm und VF ausgelaufen ist. Dies ist das gute Recht von Vodafone! Die müssen ihre Leistung nicht kostenlos anbieten.
2. Der Vermieter erfüllt seinen Teil des Mietvertrages dadurch, dass die technische Möglichkeit des Kabelempfangs besteht. Die Kosten dafür treibt/trieb er über die NK ein, da diese eben nicht Bestandteil der Miete sind sondern eine Art durchfließender Posten. Du hast also wie bei vielen NK-Bestandteilen indirekt mit dem Vertrag deines Vermieters zu tun.
3. Du zahlst an deinen Vermieter eine NK-Vorauszahlung, diese wird *nicht* nach den einzelnen Punkten aufgeschlüsselt. Die NK-VZ basiert auf einer Schätzung der zu erwartenden gesamten Kosten in der Jahresabrechnung. Du hast selbst das Beispiel Fernwärme erwähnt. Ist deine NK-VZ im Sommer niedriger, weil du da ja nicht heizt? Die Aufdröselung nach tatsächlich angefallenen Posten erfolgt in der Jahresabrechnung - *da* muss der Vermieter dann jeden Posten einzeln aufschlüsseln. Und kann dann natürlich auch nur die Zahlungen an VF abrechnen, die er tatsächlich noch geleistet hat, also maximal für 6 Monate in 2024.
4. Der Vermieter ist angehalten, die Vorauszahlungen realistisch zu halten, bekommt ein Mieter regelmäßig höhere Summen zurück, kann er beim Vermieter eine Absenkung der NK-VZ verlangen. Da der Vermieter selbst überall mit steigenden Kosten zu kämpfen hat (die er dann in der Jahresabrechnung vom Mieter einfordert) sollte man da als Mieter genau nachdenken. In den allermeisten Fällen werden die ca. 10 Euro/Monat, die der VM nun nicht mehr an VF zahlen muss von der Erhöhung anderer Kosten mehr als nur aufgefressen.
Zusammengefasst: VF hat (wenn das mit der früheren Kündigung des Vertrages zwischen VF und dem Vermieter zutrifft) *nichts* falsch gemacht. VF holt sich schlicht das VF zustehende Geld direkt beim Mieter, wenn es nicht mehr vom Vermieter über die NK kommt. Genau das besagt die gesetzliche Regelung. Wenn du TV schaust ohne zu zahlen dann ist das eine Leistungserschleichung. Dass das TV-Signal noch anliegt ändert daran nichts. Dafür gibt es schlicht technische Gründe, so schnell können Zugänge nicht gesperrt werden. Es bedeutet *nicht*, dass VF seine Leistung verschenken will.
am 28.06.2024 21:27
ich habe nicht die Zeit, auf jede deiner Einwendungen gegen meine Schilderungen einzugehen.
Wenn du meinen Thread aufmerksam gelesen hättest, hätten dir eigentlich nicht so viele falsche Antworten einfallen dürfen.
Nur ein einziges:
Wenn ich am 30.5. einen Vertrag ausdrücklich zum 1.7.24 abschließe - dieses Datum habe ich mehrfach genannt- dann ist und bleibt es eine absolut unseriöse und ungesetzliche Vodafone- Praxis, diesen Vertrag einfach bereits ab dem 30.5.24 beginnen zu lassen!
Ich bitte von weiteren Antworten abzusehen.
am 28.06.2024 21:31
oh jeee🤦♀️
ohne Mietvertrag keine Nebenkosten, genau DAS haben sie damit zu tun!
Du verstehst?
Schade, dass auch du dich nur auf den absoluten Nebenschauplatz Mietvertrag beschränkst…
und tschüss
am 28.06.2024 21:45
Wenn du nur Antworten willst die dir gefallen, dann frage nicht in einem öffentlichen Forum. Wende dich an den offiziellen Support. Um dich zu zitieren: Und Tschüss.
am 28.06.2024 21:58
Hast du überhaupt irgendetwas wirklich aufmerksam in meinem Thread gelesen und vor allem zur Kenntnis genommen?
Es scheint nicht der Fall zu sein….
Soviel aus der Luft gesogenes, angeblich rechtlich „einwandfreies“ lässt nur den einzigen Eindruck zu, dass es sich in diesem Forum großteils um selbsternannte VF-Promoter handelt, die diesem ganzen unsäglichen VF Gehabe auch noch fleißig zur Seite springen und dabei mit ebengleichen Unwahrheiten schwadronieren wie VF selbst.
am 28.06.2024 22:08
Genau wie nicht anders zu erwarten , es ging dir doch nicht um eine tatsächlich konstruktive und hilfreiche Antwort, sondern nur um eine Selbstdarstellung , die gar nichts mit meinem Thema zu tun hat!
Vom Kontakt zum einmaligen offiziellen Support hatte ich bereits im Eingangspost berichtet- lass es bitte einfach.
am 28.06.2024 22:24
Hallo Veraloona,
Du hattest Heute 10:43 Uhr unter anderem geschrieben:
"Es wurde behauptet, mein Vermieter hätte seinen Vertrag mit Vodafone bereits gekündigt - ein Mitarbeiter behauptete, dies sei schon im November letzten Jahres geschehen, der andere erzählte was vom März diesen Jahres…
Dies hätte dazu geführt, dass ich doch „ eigentlich“ schon gar keinen Kabelempfang mehr hätte…"
Das ist Falsch, denn um Das Signal abzuschalten muss erst ein Techniker zu Deinem Haus gesendet werden um das Kabel für Deine Wohnung im Verteiler abzuklemmen. Das kann nur vor Ort gemacht werden! Du kannst also nicht beurteilen, ob die Nachricht falsch ist nur weil Du noch Fernsehen kannst.
Du hast 13:52 Uhr geschrieben:
"Grundsätzlich kann ein Vermieter aber niemals einseitig eine Änderung des Mietvertrages vornehmen!"
Da im Mietvertrag auch die Nebenkosten nicht geregelt werden, ist dort auch keine Änderung notwendig. Du hast bisher für das Bereitstellen des Kabelsignals eine Gebühr über Deinen Vermieter an VF bezahlt und nicht für die im Haus installierten Kabel. Diese Kosten werden in der Zukunft von Dir direkt an VF bezahlt. Wenn in Deinem Mietvertrag steht, das ein Kabel Anschluss vorhanden ist, dann bleibt das auch in der Zukunft so. Nur dafür das an der Dose ein Signal anliegt muss bezahlt werden und das in der Zukunft direkt an VF, damit Du auch einen anderen Anbieter über DSL und IP TV wählen kannst ohne weiter an VF die Kabelgebühr zahlen zu müssen.
Bisher hatte man diese Möglichkeit in Häusern die einen Gemeinschaftsvertrag hatten nicht. Man hätte dann doppelt bezahlt.
Viele Grüße Siegmar
am 28.06.2024 22:24
Du willst keine Antworten, du willst auf die Schulter geklopft werden. Kannst du vergessen.