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Telekommunikationsgesetz - TV Einzelnutzerkabelanschluss
Maik011973
Daten-Fan
Daten-Fan
Hallo zusammen,
 
ich habe hier ein Problem und hoffe, das mir jemand helfen kann, bevor mir die letzten Haare ausgehen.
Aufgrund von Änderungen im Telekommunikationsgesetz können die Kosten für einen Kabelanschluss ab 2024 nicht mehr über den Vermieter abrechnet werden.
Meine Vermieterin beabsichtigt zum 01.01.2023 den Vertrag umzustellen. Das bedeutet, dass vermieterseitig ein Versorgungsvertrag geschlossen wird, sodass die Kabelanschlussverteilung im Keller bestehen bleibt.
Nun benötige ich einen Einzelnutzerkabelanschluss. Nach Auskunft der Hotline kann ich aber keinen Grundvertrag  abschließen, da noch keine Kündigung eingegangen ist. Ich solle mich im kommendem Jahr nochmals melden.
 
Interessant ist nur, das andere Mieter bereits ihre Verträge haben umstellen können!
 
Was mache ich falsch?
 
Viele Grüße
Maik
1 Antwort 1
Stephan
Moderator:in
Moderator:in

Hallo Maik011973,

 

falsch machst du sicherlich nichts. Smiley (zwinkernd)

 

Woran es jetzt genau liegt, kann uns aber eventuell nur ein Blick in die Gebäudedaten verraten. Wende dich dazu bitte mal an einen unserer Kontaktkanäle, damit sich das mal jemand genauer anschauen kann.

 

Gruß

Stephan

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