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Lösung
am 29.11.2023 00:42
Aktuell beziehe ich Internet / Telefon über Kabel von Vodafone. TV läuft aktuell über meinen Vermieter, was sich ja spätestens Mitte 2024 ändern sollte.
Mir stellt sich jetzt die Frage, ob ich denn einen neuen Vertrag machen muss oder auch auf TV einfach verzichten kann, ohne dass es irgendwie meinen Internet-Vertrag betrifft? Das bedeutet, gibt es irgendwie noch eine generell Grundgebühr oder ähnliches, die ich dann zusätzlich entrichten muss?
Und weiß jemand, ob ich bezüglich der Änderung auf meinen Vermieter zugehen muss oder die auf mich zukommen müssen? Soweit ich das verstanden habe, kann der Vermieter ab 01.07.24 diese Gebühren nicht mehr umlegen. Würde er sie für mich weiterzahlen, bleibt er auf den Kosten sitzen, richtig?
Habe schon einiges darüber gelesen, aber irgendwie ist das doch immer relativ nebulös erklärt. Vielleicht weiß ja bereits jemand mehr darüber.
am 29.11.2023 01:05
Wenn Vodafone direkt Kabelnetzbetreiber ist (und nicht noch ein weiteres Unternehmen das Hausnetz betreibt), dann ist die TV-Grundgebühr NICHT notwendig, wenn du lediglich Internet & Telefon nutzen willst.
Die TV-Grundgebühr ist in dem Fall lediglich dann fällig, wenn wirklich TV geschaut werden soll - egal ob direkt über den TV oder ob mittels zusätzlicher Receiver (wie der GigaTV-Box) -oder- ob du das TV-Signal für einen Drittanbieter wie Sky (mit deren SkyQ) benötigst.
Sofern noch ein anderer Anbieter das Hausnetz betreibt, kann es sein, dass dieser eine generelle Grundgebühr für die Freischaltung des Kabelanschlusses fordert - auch wenn über den Kabelanschluss kein TV geschaut wird und lediglich Internet&Telefon bezogen werden.
Was höchstwahrscheinlich jedoch nicht kommen wird, ist die alleinige Einführung von GigaTV-Net-Produkten an Kabelanschlüssen -- da wird weiterhin die "normale" GigaTV-Box fällig (um das Internet zu entlasten).
am 29.11.2023 01:09
Danke für die Antwort. Früher war es Unitymedia, heute Vodafone. Von einem weiteren Anbieter habe ich zumindest noch nichts mitbekommen. Demnach sollte die TV-Gebühr nicht zwingend nötig sein laut deiner Schilderung.
Jetzt ist nur noch die Frage, ob ich das meinem Vermieter schreiben sollte oder ob ich es einfach aussitze, da mir ab 01.07. eh nichts mehr berechnet werden darf, was ich nicht eigenhändig abgeschlossen habe.