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Lösung
am 23.04.2023 10:49
Hallo Community,
mein TV-Vertrag wurde von mir zum 21.03.2023 gekündigt und diese Kündigung auch seitens VF bestätigt. Die SmartCard sollte ich bis zum 04.04.2023 zurücksenden. Tatsächliche Rücksendung war der 29.03.2023. Mit Datum vom 21.04.2023 erhalte ich nun eine Rechnung von VF wg. Nichtrücksendung SmartCard über EUR 20,00. Dieser Betrag soll am 02.05.2023 abgebucht werden.
Am liebsten würde ich meine Bank bitten, jegliche Einzugsermächtigung seitens VF zu beenden.
Wie gehen wir hier am besten vor?
Freundliche Grüße
Juancito
Gelöst! Gehe zu Lösung.
am 23.04.2023 20:32
Vodafone muss nicht auf dich zukommen - wenn du den Einzug zurückziehst, zieht Vodafone das komplette Spielchen mit Inkasso bis hin zu Schufa-Einträgen und Pfändungsanträgen durch; das geht komplett automatisiert.
Du bist in der Nachweispflicht, nicht Vodafone - ergo solltest du dich schnellstmöglich mit den Nachweisen an Vodafone wenden -- wenn du aber keine Nachweise hast, hast du Pech gehabt und wirst das als Lehrgeld verbuchen müssen, dass du beim nächsten Mal versichert versendest.
am 23.04.2023 11:12
Wir sind Kunden, denn dies ist ein Kunden helfen Kunden Forum, somit können wir dir maximal ein paar Tipps geben.
Das Problem ist, du bist in der Nachweißpflicht, jedoch würde ich über die anderen Kontaktkanäle versuchen eine Lösung zu finden.
Euer Kontakt zu Vodafone:
https://forum.vodafone.de/t5/Vodafone-News/Euer-Kontakt-zu-Vodafone/m-p/1912292
Info:
LG
am 23.04.2023 17:25
Hallo AdlerAuge,
merci für die Unterstützung. Das mit TOBI habe ich versucht aber diese KI versteht mein Anliegen nicht.
Darf man noch hoffen, dass hier auch Mitarbeiter von VF mitlesen und sich der Sache irgendwann annehmen?
Viele Grüße
Juancito
am 23.04.2023 19:28
Hier im Forum erfolgt seit August '22 kein Einzelsupport mehr - also brauchst du dir keine Hoffung machen, dass hier ein Mitarbeiter sich deiner Sache annehmen würde.
Aber wie schon geschrieben:
Du bist in der Nachweispflicht, dass die SmartCard angekommen ist - du müsstest also den Ausliefernachweis an Vodafone vorweisen. Der Versandnachweis oder ein Einlieferbeleg ohne Sendungsverfolgung / Ausliefernachweis hilft da nicht weiter.
am 23.04.2023 19:39
OK, habe verstanden.
Was haltet Ihr denn davon, dass ich die Einzugsermächtigung gegenüber VF canceln lasse,
damit der geplante Einzug am 0205. ins Leere läuft und VF auf mich zukommen muss. Könnte
dies Eurer Meinung nach helfen oder wäre das eher kontraproduktiv?
Viele Grüße
Juancito
am 23.04.2023 20:32
Vodafone muss nicht auf dich zukommen - wenn du den Einzug zurückziehst, zieht Vodafone das komplette Spielchen mit Inkasso bis hin zu Schufa-Einträgen und Pfändungsanträgen durch; das geht komplett automatisiert.
Du bist in der Nachweispflicht, nicht Vodafone - ergo solltest du dich schnellstmöglich mit den Nachweisen an Vodafone wenden -- wenn du aber keine Nachweise hast, hast du Pech gehabt und wirst das als Lehrgeld verbuchen müssen, dass du beim nächsten Mal versichert versendest.