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am 20.01.2023 14:30
Hallo Team,
ich habe meine TV Vertrag gekündigt und eine Bestätigung zum 07.02.2023 per E-Mail erhalten..
In dieser E-Mail wird auf die Rückgabe eines Receiver hingewiesen, den ich aber am 29.10.2012 gekauft habe, da damals ein Vertragswechsel auf HDTV vorgenommen wurde und ich diesen Receiver als 2. Gerät genutzt habe.
Der Receiver ist inzwischen defekt und wurde 2017 auch von mir vernichtet.
In meinem Kundenkonto stehen zu dem weitere Altgeräte, die von mir ebenfalls gekauft wurden. Außerdem gibt es den Hinweis" Derzeit liegen keine offenen Geräteanforderungen vor".
Lediglich die GigaBox, die ich heute zurückgesandt habe, steht zur Verfügung.
Welche Geräte muss ich denn jetzt zurücksenden, damit keine Nachberechnung erfolgt?
Gruß
Christian
am 20.01.2023 15:07
Zurücksenden mußt Du nur die Leihgeräte.
Die Gekaufte Geräte sind nicht davon betroffen.
Kannst Du denn den Kauf auch belegen ?
am 20.01.2023 16:44
Hallo,
belegen kann ich das nur über die Abbuchung meines Kontoauszuges, da es ja
keine gesonderte Rechnung dafür gibt, sondern einfach als Position auf der Monatsrechnung auftaucht.
Aber Vodafone selber sollte das ebenfalls nachvollziehen können.
Aber dennoch die Frage, was nun richtig ist. Die Angaben im Kundenportal (keine Aufforderung zur Rückgabe) oder eine E-Mail mit einer Aufforderung zur Rückgabe eines Gerätes, welches aus dem Jahre <2012 ist?
Ich gehe mal davon aus, dass ich nur die GigaBox aus 2017 zurücksenden muss.
Gruß
Christian
21.01.2023 16:31 - bearbeitet 21.01.2023 16:32
Hallo Christian,
Du solltest deine Angelegenheit am besten einmal über das Kontaktformular klären, sonst wird am Ende
eine Gebühr erhoben , die Du bei der nächsten Rechnung begleichen wirst.
Dein Vodafone Formularcenter - Vodafone MeinKabel-Kundenportal