Frage
Antwort
Lösung
am 23.04.2023 13:54
Hallo zusammen.
Wir sind aus unserer alten Wohnung zum 31.03. ausgezogen. Da an unserem neuen Wohnort kein Kabelanschluss zu bekommen war und ich eh zu einem anderen Anbieter wechseln wollte habe ich den Wechselservice meines neuen Internet und Telefon-Providers in Anspruch genommen. Bei Internet und Telefonie hat der Anbieterwechsel inkl. Rufnumernmitnahme auch problemlos funktioniert. Ich war jedoch davon ausgegangen, dass damit auch mein Horizon TV Vertrag und alle anderen, auf das Kabelnetz bezogenen Verträge gekündigt würden. Das hat sich als falsch erwiesen. Ich habe alle bestehenden Verträge nun zum 23.05. gekündigt. Den Horizon Recorder hatte ich schon Anfang April zurückgeschickt. Die Frage ist nun für mich: muss ich für eine Leistung zahlen, die ich nachweislich gar nicht in Anspruch nehmen kann? Außerdem fehlen mir nach Rückgabe der Box ja auch die technischen Hilfsmittel hierfür. Die Leistungen sind zudem auf unserer alte Adresse gebucht, wo wir ja gar nicht mehr wohnen.
Beste Grüße!
am 23.04.2023 14:43
Da du für die fristgerechte Kündigung verantwortlich bist, wirst du zahlen müssen.
Das Rücksenden der Hardware hat da keinen Einfluss drauf.
Das du nicht mehr dort wohnst, hätte nur dann Einfluss, wenn du rechtzeitig einen Umzug an eine nicht versorgte Adresse gemeldet hättest. Das hast du scheinbar aber nicht getan.