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Lösung
am 12.09.2023 10:45
Hallo allerseits,
bin im Moment etwas durcheinander.
Uns wurde vom Vermieter mitgeteilt das zum 31.12.202 der bestehende Kabelvertrag mit Vodafone gekündigt wurde und das die Mieter selbst für einen neuen Vertrag verantwortlich sind.
Nun habe ich von der Telekom bereits den 2. Brief bekommen:
Quote:
Sehr geehrte Mieterrinnen und Mieter,
wie Ihnen bereits mitgeteilt wurde wird das Signal des TV-Kabelnetz in Ihrem Haus über das Glasfasernetz der Telekom bereitgestellt. (bei uns ist von der Telekom kein Glasfaser verfügbar nur über Telefonleitung DSL 250)
Für weitere Informationen stehen Ihnen die nachfolgenden Beratungsstellen zur Verfügung.
Ganz am Anfang bekamen wir auch einen Brief von Vodafone, aus dem Hervorging das auch Sie sich mit dem Vermieter über eine weitere Zusammenarbeit geeinigt hätten.?????
Jetzt stehe ich hier und hab überhaupt keine Ahnung was ich als nächstes tun soll.
Habe übrigens einen GigaTV Cable inklusive Vodafone Premium Vertrag + Vodafone CableMax 1000
Bitte um Hilfe
am 12.09.2023 11:23
Es ist durchaus möglich, dass der Vermieter wirklich die Telekom mit der (neuen) Zuführung des Kabel-TV-Signals beauftragt hat -- in dem Fall wäre VF dann ab Tag X raus und kabelbasierte Produkte von VF wären ab Tag X nicht mehr nutzbar.
Und nur weil bisher bei euch (noch) keine Glasfaser liegt, heißt das ja nicht, dass sich dies nicht bis Jahresende noch ändern kann.
am 12.09.2023 13:56
Hallöle,
erst mal danke für deine schnelle Antwort.
Wäre dann denn nicht das gleiche Prinzip hergestellt was vorher herrschte und abgeschafft werden sollte? (wo bleibt meine Wahlmöglichkeit).
Was geschieht dann mit meinen noch bis Mitte Mai 2024 laufenden Verträge mit Vodafone?
am 13.09.2023 20:14
Hi @Luddy62,
frag da am besten nochmal bei der Vermietung nach. 😅
Das gleiche Prinzip ist es nicht, die Vermietung kann sich jedoch weiterhin aussuchen, welchen Anbieter sie erlauben Produkte anzubieten und welche nicht.
Die Produkte musst Du dann jedoch selbst beim Anbieter aktiv buchen.
LG Chr1ssy
13.09.2023 20:44 - bearbeitet 13.09.2023 20:46
@Luddy62 schrieb:
Wäre dann denn nicht das gleiche Prinzip hergestellt was vorher herrschte und abgeschafft werden sollte?
Nein! Du bist nicht mehr verpflichtet, den Kabelanschluss zu bezahlen -- wenn du den Kabelnetzanschluss nicht nutzen willst. Bisher musstest du den Anschluss ja bezahlen, egal ob du ihn nutzen wolltest oder nicht.
@Luddy62 schrieb:
(wo bleibt meine Wahlmöglichkeit).
Du hast ab dem Wegfall des Nebenkostenprivilegs die freie Wahl, ob du weiterhin den Kabelanschluss oder alternative Anbieter / Verbreitungsmöglichkeiten (z.B. Online-Streamingplattformen [u.a. MagentaTV, WaipuTV, GigaTV Net] oder DVB-T2) nutzen willst. Für den Kabelanschluss fallen dann nur noch Kosten an, wenn er auch wirklich genutzt wird -- und nicht mehr wie bisher, wo man zwangsweise verpflichtet war, den Kabelnetzanschluss zu bezahlen, selbst wenn man kein TV geschaut oder entsprechende Alternativangebote genutzt hat.
Eine Wahlmöglichkeit des Kabelnetzbetreibers selbst hingegen hast du nicht -- es kann immer nur einen Kabelnetzbetreiber geben, der sein Signal in das Hausnetz einspeist. Wenn dies durch Beschluss des Eigentümers die Telekom wird, dann wird es halt die Telekom und du kannst das Kabel-TV-Signal ab dem Zeitpunkt der Umstellung nur noch von der Telekom beziehen.
@Luddy62 schrieb:
Was geschieht dann mit meinen noch bis Mitte Mai 2024 laufenden Verträge mit Vodafone?
Die kabelnetzbezogenen Dienste werden zum Umstellungstag taggenau gekündigt.
am 14.09.2023 09:18
So weit wie ich Informiert bin, funktionieren die Vodafone TV Programme nur mit einem TV Connect Vertrag mit Vodafone.
Wenn jedoch mein Vermieter bereits beschlossen hat der Telekom den Vorzug zu geben, dann funktionieren ja auch meine von Vodafone gebuchten TV Optionen nicht mehr. Wie sieht es denn mit dem gebuchten Internet und Telefon aus?
14.09.2023 09:54 - bearbeitet 14.09.2023 09:55
Genau das soll ja mit der Aufhebung des Nebenkostenprivilegs ja auch unterbunden werden, dass Eigentümer dir vorschreiben worüber du TV schaust oder dein Inet beziehst. Es muss dir auch weiterhin die Möglichkeit gegeben werden über VF die Leistung zu beziehen. Du als Kunde sollst selbst entscheiden können mit wem du einen Vertrag eingehst und mit wem nicht.
am 14.09.2023 10:04
@RainerKPunkt schrieb:
Genau das soll ja mit der Aufhebung des Nebenkostenprivilegs ja auch unterbunden werden, dass Eigentümer dir vorschreiben worüber du TV schaust oder dein Inet beziehst.
Nein, die Aussage ist in der Form schlichtweg falsch.
Die Abschaffung des Nebenkostenprivilegs bezieht sich ausschließlich auf die Umlagefähigkeit der Grundgebühren -- der Eigentümer ist trotzdem Herr im Haus und entscheidet, über welche Anbindungen das Haus verfügt bzw. welche Netzbetreiber das Haus wie versorgen -- der Mieter kann sich jedoch dann frei entschieden, ob er einen Vertrag mit den Anbietern eingeht oder nicht.
@RainerKPunkt schrieb:
Es muss dir auch weiterhin die Möglichkeit gegeben werden über VF die Leistung zu beziehen.
Eben nicht -- wenn der Vermieter als Kabelnetzanbieter die Telekom auswählt, dann beliefert die Telekom das Haus(netz) und Vodafone ist bei raus. Du hast dann als Mieter nur die Wahl zwischen "Telekom-Kabelnetz nutzen und selbst bezahlen" -oder- "alternative Technik [DVB-T2, Streaming] eines anderen Anbieters nutzen" -- du hast hingegen als Mieter KEINEN Einfluss auf die Wahl des (alleinigen) Kabelnetzbetreibers im Haus.
@RainerKPunkt schrieb:
Du als Kunde sollst selbst entscheiden können mit wem du einen Vertrag eingehst und mit wem nicht.
Korrekt - wer aber das Haus selbst versorgt, ist alleinige Entscheidung des Eigentümers.
am 14.09.2023 10:09
@Luddy62 schrieb:
So weit wie ich Informiert bin, funktionieren die Vodafone TV Programme nur mit einem TV Connect Vertrag mit Vodafone.
Zumindest in der Zukunft, wenn das Nebenkostenprivileg gefallen ist.
@Luddy62 schrieb:
Wenn jedoch mein Vermieter bereits beschlossen hat der Telekom den Vorzug zu geben, dann funktionieren ja auch meine von Vodafone gebuchten TV Optionen nicht mehr.
Richtig -- du bräuchtest dann für den Empfang von Kabel-TV einen Vertrag mit der Telekom.
@Luddy62 schrieb:
Wie sieht es denn mit dem gebuchten Internet und Telefon aus?
Wie ich schon schrieb - alles was über den Kabelanschluss von Vodafone lief, wird dann zum Stichtag von Vodafone gekündigt und du musst dich dann selbst um Ersatz in Form eines DSL- oder Glasfaseranschlusses kümmern (da ich bezweifele, dass die Telekom über den Kabel-Anschluss dann noch Internet anbieten wird). Die Vodafone-Kabel-Produkte (egal ob Kabel-TV oder Kabel-Internet/Telefon) funktionieren ab dem Tag der Umschaltung nicht mehr.
Das hat aber nichts mit der Abschaffung des Nebenkostenprivilegs zu tun, sondern war auch bisher schon so, wenn der Vermieter/Eigentümer den Kabelnetzbetreiber gewechselt hat.
am 14.09.2023 10:14
Hallo,
hatte die Telekom nicht schon um 2000 alle KabelTV Netze ausgegliedert und an Kabel Deutschland jetzt VF übergeben? Über die Telekom läuft doch nur noch DSL und Glasfaser. Wobei es bei Glasfaser auch noch andere Anbieter in einigen Regionen gibt. Da Du @Luddy62 selbst noch Verträge mit VF hast, die über die Basisleistung hinaus gehen, sollte Dich auch VF anschreiben und Dir mitteilen, wie es mit diesen Verträgen weiter gehen kann, denn Du hast ja dann auch selbst Kundennummern für das Internet und für TV bei VF. Stelle doch mal die Frage über einen dieser schriftlichen Kontakte und gib dort gleich Deine Adresse und die Kundennummern mit an, denn diese Wege sind nicht öffentlich.
Viele Grüße Siegmar