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Frage Zum TKG, das Ende 2021 in Kraft trat.
Ralley80
Smart-Analyzer
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Frage Zum TKG, das Ende 20221in Kraft trat. 

ich lebe mit meiner Familie in einem Doppel - Haus. Der Kabel - Anschluss liegt im Hausteil meiner Schwägerin. Der Kabel - Anschluss wird dort geteilt und versorgt seid ewigen Zeiten (Kabel BW, Unitymedia und jetzt VODAFONE) die beiden Häuser. Die Rechnung für den Anschluss wird von meiner Schwägerin bezahlt und der Betrag von 38,89€ !!! wird geteilt. Beide sind wir bei Vodafone, das  „übergeleitet“ wurden. Beide haben „Cable Max“. Die Schwägerin hat kein extra TV Paket; ich habe TV-Start, was zur Disposition steht. Wir empfangen TV direkt aus der Dose in den das TV Gerät. Meine Frage: Unter dem Stichwort „TV Grundversorgung“ wird ein Betrag von 9,99€  für die Grundversorgung aufgerufen. Wie kommt meine Schwägerin und ich an diesen Tarif?  Gibt es einen Ansprechpartner?  ( Die Dame mit der ich mal kürzlich telefoniert habe wollte einen Vertreter vorbei schicken, der nach 10 Tagen noch nicht gemeldet hat).  

 

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reneromann
SuperUser
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Ihr dürftet derzeit noch gar nicht in diesen Vertrag wechseln können, weil dieses Paket sich m.W. ausschließlich an große Wohnungsgenossenschaften richtet, die mehrere Hundert bis Tausend Wohnungen verwalten.

 

Bei euch kostet der Kabelanschluss als Einzelnutzer leider derzeit (noch) 19,99 € pro Monat.

 

Und der CableMax hat mit dem TV eh nichts zu tun...

 

Davon abgesehen ändert sich bei Einzelnutzern durch das TKG eh nichts - die Änderungen des TKG betreffen ausschließlich Mieter, die bisher zwangsweise den Kabelanschluss über die Nebenkosten bezahlen mussten, wenn der Vermieter den entsprechenden Vertrag abgeschlossen hat und zwar unabhängig davon, ob der Mieter das Kabelsignal überhaupt nutzen wollte oder lieber auf andere Mittel zurückgegriffen hat -- ihr habt als Einzelnutzer hingegen schon immer die Wahl gehabt, ob ihr den Kabelanschluss nutzen wollt oder nicht.

Danke für die Antwort. Das Kabel Max Signal läuft über über das gleiche Kabel. Anders ausgedrückt: Das durch das Kabel eingehende Signal wird sowohl für Internet als auch TV genutzt.  Es wird im Hausteil der Schwägerin in einer Box gesplittet und in meine Haushälfte weitergeleitet. Wird der bestehende Vertrag Für den Hausanschluss  gekündigt oder nicht bezahlt, haben beide keine Signale, sitzen auf dem Trockenen. Ich suche eine kundige Stelle, um  TKG konform und damit billiger das TV Connect Start (ohne irgendwelche  Boxen)    direkt aus der Dose zu nutzen und auch meine Internet Tarif zu behalten. Der Haus Anschluss  hat eine eigene Vertragsnummer.

runzelpunzel
Full Metal User
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Ihr werdet jetzt einfach warten müssen, bis sich der Vertrieb bei euch meldet. Das kann jetzt dauern, weil gerade alle Eigentümer tätig werden. Eine Versorgungsvereinbarung kann ab 2 Wohneinheiten geschlossen werden - das trifft bei euch zu. Also Geduld. 🙂

Ralley80
Smart-Analyzer
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Danke für die Antwort.  Letztendlich geht es mir/uns um die Kosten von 38,89€. Die wollen wir preiswerter haben. TV Connect wäre das richtige für beide. Wie können wir wechseln, ohne das weiteres an Vodafone gezahlt werden muss, ausser  natürlich die Kosten für das Internet.  Zugleich soll die Abbuchung für den Kabelanschluss  storniert werden.  

reneromann
SuperUser
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Die (in Summe) 39,98 € sind der derzeit günstigste Preis für die TV-Versorgung von zwei getrennten Wohneinheiten, da der Einzelnutzerpreis derzeit bei 19,99 € pro Monat für den reinen TV-Empfang liegt.

 

Das Kabel-Internet hat damit nichts zu tun - das kommt immer on top. Und nur mit dem Kabel-Internet-Vertrag (ohne TV-Vertrag) darf kein TV geschaut werden.

 

Davon abgesehen kann der TV Connect (derzeit noch) nicht einzeln gebucht werden - dieser muss (derzeit noch) immer in Kombination mit einer TV-Option, z.B. Basic TV für die Privaten in HD, gebucht werden. Und genau jene Kombination "Basic TV + TV Connect" kostet derzeit für Einzelnutzer eben jene 19,99 € pro Monat. Dies ist dann wirklich NUR der TV-Empfang und hat nichts mit dem Kabel-Internet zu tun -- und das Kabel-Internet wird euch auch nicht abgeklemmt, wenn ihr den TV-Vertrag kündigt. Nur dürft ihr dann halt kein TV mehr über den Kabelanschluss schauen.

Ralley80
Smart-Analyzer
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Vielen Dank für die Nachricht. Ich habe da zwischenzeitlich andere Informationen. Über die 0221 …. (Vodafone, Kölner  Nummer) habe ich mit jemandem  (Namen aufgeschrieben) gesprochen, der mir die Kündigung des ursprünglichen bei Kabel BW , dann Unitymedia, jetzt Vodafone, abgeschlossenen Vertrages schriftlich an die Pforzheimer Anschrift von Vodafone geraten hat. Es gibt einen TV Connect Standard  Vertrag, der nach bestätigter Kündigung am besten per Telefon abgeschlossen werden kann. Der kostet weniger als der jetztige Vertrag, weil das TKG greift. Mal sehen was passiert, wenn die Kündigung in Pforzheim eingetroffen ist.

reneromann
SuperUser
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Die Änderung des TKG aus 2021 ist für euch vollkommen irrelevant, da ihr keine Mieter seid! Für Einzelnutzer hat die Änderung des TKG -abgesehen von der Verkürzung der Kündigungsfristen bei stillschweigenden Vertragsverlängerungen- keinerlei Auswirkungen, schon gar nicht auf irgendwelche Preise!

 

Nur bei Mietern entfällt ab dem 01.07.2024 die Umlagefähigkeit der Kabelgrundgebühr über die Mietnebenkosten - wenn also der Vermieter einen Vertrag über die Kabelgrundgebühr abgeschlossen hat, darf er diesen nur noch bis zum 01.07.2024 via Mietnebenkosten auf die Mieter umlegen - danach bleibt der Vermieter auf den Kosten selbst sitzen (sofern er den Anschluss seinerseits dann nicht kündigt). Ob der Mieter nach dem 01.07.2024 dann weiterhin einen Einzelvertrag abschließt oder nicht, entscheidet ab dem 01.07.2024 alleine der Mieter. Für Einzelnutzer ändert sich aber rein gar nichts, weil diese ja schon all die Jahre die Option hatten, den Kabelanschluss zu kündigen und auf einen anderen TV-Verbreitungsweg umzusteigen - es hat Einzelnutzer (z.B. Haus- oder Wohnungseigentümer) ja niemals jemand gezwungen, einen Kabel-TV-Vertrag zu nutzen, wenn sie ihn nicht nutzen wollten -- nur Mieter waren da seit Jahren gekniffen, weil dort der Vermieter den Vertrag zu Lasten der Mieter abschließen konnte (und meist, weil er dann große Wohnungsanzahlen angemeldet hat, entsprechende Staffelpreisrabatte bekommen hat).

Die Auskunft die du bekommen hast, ist korrekt. Ihr könnt den MNV kündigen und dann jeder entsprechend Einzelnutzverträge abschließen. Der genannte Preis von 12,99 € ist auch korrekt. Zusatzoptionen müsst ihr auch nicht dazu bestellen. Könnt aber natürlich Vodafone Basic TV für 3,99 € oder 6,99€ mit Modul dazu bestellen. Dann hättet ihr beide noch die verschlüsselten Privatsender (RTL, SAT.1 etc.) in HD.

Mein Nachbar und Schwager hat sich heute, mit einer für BW zuständigen Telefonnummer, über die Umstellung  des bestehend  Mehr Nutzer Vertrags für unser Doppelhaus beraten lassen.  Es wurde der TV Connect Standard NEU  für uns beide über das Internet gebucht.  Im Moment warten wir auf  weitere wichtige Vertragsdetails, wie z. B. zum Geräteversand, insbesondere auf den Aktivierungstermin, und auf die Bestätigung in einem separaten Schreiben.  Wenn das vorliegt, sehe ich die Angelegenheit aus erledigt an.