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am 24.12.2022 18:18
Hallo,
ich habe am 16.12.2022 einen Teil meiner Verträge bei Vodafone per Fax gekündigt.
Grund: Seit dem Softwareupdate des Horizon auf GigaTV Software ist das Gerät eigentlich nicht mehr zu gebrauchen. Man muss im Regelfall um die 20 Minuten gerät aus und wieder einschalten damit man es zum Arbeiten bewegen kann, das kann es ja nicht sein. Ein klarer Fall von Verschlimmbesserung. Aufnahmen sind auch eine Lotterie ob sie gehen oder nicht.
Die Kündigung ging am 16.12.2022 per Fax an Vodafone raus die Kündigung wurde auch akzeptiert nur das Datum des Kündigungszeitpunktes hat man auf den 19.01.2023, jetzt muss man sich mal überlegen die hätten das erst im Januar eingepflegt.
Wenn man die Kündigung per Fax akzeptiert, was man ja nicht muss, dann zählt meiner Meinung nach auch das Datum des eingangs und nicht wann ich es in System einpflege.
Bei einem Brief per Einschreiben zählt ja auch das Datum der Übergabe des Briefes durch den Postboten und nicht wann es ins System eingepflegt wird.
Ich kann und habe den Nachweis mit einem Faxjournal nachgewissen wann und was an Vodafone gesendet wurde.
Es wäre wünschenswert das sich Jemand vom Superteam der Sache nochmal annehmen könnte.
Ansonsten allen ein besinnliches Fest
am 24.12.2022 21:05
Zu welcher Uhrzeit ging das Fax raus?
Der 16. war ein Freitag. Wenn das Fax außerhalb der normalen Geschäftszeiten versendet wurde, ist das Kündigungsdatum meiner Meinung nach korrekt.
am 24.12.2022 22:19
die Antwort ist definitiv falsch-
die Geschäftszeiten spielen da überhaupt keine Rolle !
wenn eine Kündigung bis 23:59 Uhr eingeht, wird auch dieses Datum gewertet.
auch wenn die Kündigung am 25122022 eintrifft wird der 25122022 als Eingangsdatum gewertet !
nach deiner Logik würden Wochenenden insbesondere Sonn- u Feiertage ja gar nicht gewertet / berücksichtigt
das ist FALSCH.
lt Gesetzgebung zählt immer das Datum des Poststempels
- übertragen auf "modernere" Medien zählt das Eingangsdatum von Fax / Email.
am 25.12.2022 09:52
Die Sendezeit war 16:39
25.12.2022 12:25 - bearbeitet 25.12.2022 12:35
@natas666 schrieb:
lt Gesetzgebung zählt immer das Datum des Poststempels
Das Datum des Poststempels ist vollkommen irrelevant - denn er sagt nichts über den Zugang aus, da der Poststempel im Abgangspostzentrum erzeugt wird und es aufgrund der Laufzeit dann durchaus noch 1..2 Werktage dauern kann, bevor die Sendung zugestellt wird. Rechtlich gesehen zählt ausschließlich das Datum des Zugangs der Sendung, also das Datum der Auslieferung -- aber auch hierbei nur dann, wenn es innerhalb der regulären Geschäftszeiten eingeht.
Wenn also z.B. ein Brief am Freitag um 23:59 in den Briefkasten eingeworfen wird, zählt der als am Montag eingegangen - weil es niemandem zuzumuten ist, dass er den Briefkasten rund um die Uhr "bewacht". Anders kann es bei elektronischer Übertragung sein, aber auch dort gilt: Eingang nach den Geschäftszeiten gilt wie Eingang am Folge(werk)tag.
Und eine etwaige Verzögerung im Zugang ist immer dem Kündigenden anzulasten - wenn also am Freitag erst nach Geschäftsschluss ein Fax verschickt wird, dann gilt dies erst wie Montag zugegangen. Ansonsten hätte man die Kündigung halt früher verschicken müssen...
Ähnlich auch bei der Abgabe einer Arbeit - da kannst du auch nicht um 23:59 auf der Tür stehen und meinen, dass das Gegenüber diese noch annehmen müsse - auch dort gelten die regulären Geschäftszeiten.
Wobei 16:30 durchaus noch als "normale" Geschäftszeit angesehen werden kann...
@natas666 schrieb:
auch wenn die Kündigung am 25122022 eintrifft wird der 25122022 als Eingangsdatum gewertet !
Nein - hier gilt §193 BGB.