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Lösung
13.03.2024 16:20 - bearbeitet 13.03.2024 16:22
Hallo,
Ich bin Eigentümer einer Wohnung in einem Mehrfamilienhaus in der ich auch wohne (ich habe keinen "Vermieter").
Unsere Verwaltung hat den VF Vertrag bereits gekündigt, weil sie meinte der Gesetzgeber hätte sie dazu gezwungen (?). Laut Verbraucherzentrale sieht die Sache aber anders aus:
eine WG KANN sich (mehrheitlich) dafür entscheiden den bisherigen Vertrag weiter aufrecht zu halten, KANN auch kündigen, MUSS aber nicht.
1. Wie ist es denn jetzt: MUSS, oder KANN ein Mehrnutzervertrag gekündigt werden?
2. Wenn schon gekündigt und die WG sich doch gegen Kündigung (nachträglich) äußert - kann die Kündigung widerrufen werden?
(ob die Abrechnung über die Nebenkosten läuft ist bei der Frage zweitrangig)
Ein Anschlusscheck hat folgendes ergeben: "TV Connect Start"
Der Tarif kostet 9,99€/Monat, dort steht es aber:
" Der Preis für TV Connect Start basiert auf einer Rahmenvereinbarung zwischen Deiner Vermieterin [habe keinen, bin Eigentümer - kiosa57] und Vodafone
Der Preis gilt nur, solange diese Rahmenvereinbarung besteht. Wenn die Rahmenvereinbarung nicht mehr besteht, endet Dein TV Connect Start-Vertrag automatisch"
Wie ist diese "Rahmenvereinbarung" zu verstehen?
am 13.03.2024 17:10
Wenn es andere Eigentümer gibt, die ihre Wohnung vermieten, werden die wohl eher auf eine Auflösung drängen, weil die sonst die Kosten nicht weitergeben können.
Zu Punkt 1) Der Vertrag KANN gekündigt werden - i.d.R. wird er auch von der WEG gekündigt, weil alle Nicht-Selbstnutzer sonst draufzahlen.
Zu Punkt 2) Wenn der Vertrag gekündigt wurde, ist die Kündigung final -- eine Kündigung kann generell nicht zurückgezogen werden (dies ist im deutschen Rechtsraum nicht vorgesehen); man kann maximal einen Anschlussvertrag abschließen.
Nur werden halt die meisten Eigentümer, gerade diejenigen, die die Wohnungen nicht selbst bewohnen, nicht für eine Verlängerung oder einen Neuvertrag stimmen -- mir wäre auch nicht bekannt, ob dort aufgrund der jetzt gesetzlich fehlenden Umlagemöglichkeit noch ein Vertragsschluss eines Mehrnutzervertrages ohne explizite Zustimmung aller Parteien möglich ist (wie es mal war - wo z.T. eine einfache Mehrheit gereicht hat). Da wird dir aber die Verbraucherzentrale nicht weiterhelfen können, weil die Verbraucherzentrale nicht für Vermieter/Eigentümerangelegenheiten tätig ist...
am 13.03.2024 19:11
Danke!
Für mich ist es immer noch unklar, wie das "TV Connect Start" Angebot zu verstehen ist.
Eine "Prüfung" an meiner Adresse hat den o.g. Tarif ergeben, dürfte aber für Mieter gelten. In der Fußnote steht doch:
" Der Preis für TV Connect Start basiert auf einer Rahmenvereinbarung zwischen Deinem Vermieter [habe keinen, bin Eigentümer - kiosa57] und Vodafone
Der Preis gilt nur, solange diese Rahmenvereinbarung besteht. Wenn die Rahmenvereinbarung nicht mehr besteht, endet Dein TV Connect Start-Vertrag automatisch"
Nochmal - ich bin KEIN Mieter. Die "Prüfung" gibt (außer Angabe der Adresse) KEINE Option für eine selbstgenutzte Wohnung. Ich finde diese "Prüfung" irreführend, bzw. unvollstädnig.
13.03.2024 19:46 - bearbeitet 13.03.2024 19:51
Hallo kiosa57,
dann ersetze einfach in dem Text Mieter durch Nutzer und Vermieter durch Verwalter und dann stimmt es auch bei Dir. Es geht darum, das der Nutzer einer Wohnung nicht mehr gezwungen wird TV über VF zu buchen sondern eine freie Auswahl des Anbieters hat.
TV-Connect ist eine Art Grundgebühr, die jeder Nutzer bei VF bezahlen muss. Wer schon immer einen Einzelnutzer Vertrag hat, der hat diese Position auch schon immer auf seiner Rechnung. Bei Bewohnern eines Hauses, welches einen Mehrnutzervertrag hat, wurde dieser Teil über die Verwaltung mit den Nebenkosten abgerechnet und stand nicht auf der VF Rechnung.
Viele Grüße Siegmar
13.03.2024 20:09 - bearbeitet 13.03.2024 20:16
Danke Sigi-DD.
Mein Verwalter hat bereits den Vertrag gekündigt - darum ginge es in meinem ersten Beitrag. Ab dem 1.06 wird also, wenn ich das richtig verstehe, keine "Rahmenvereinbarung" mehr geben. Der bisherige Vertrag, der über die Verwaltung lief (bzw. noch läuft) kostet ca. 10€ / Monat, die ich, als Nutzer über die Nebenkosten trage. Mir ist unklar wieviel mein individueller Vetrag OHNE Rahmenvereinbarung kosten würde. Sind das tatsächlich diese 9,99€, oder mehr? Diese Option sehe ich in der "Prüfung" nicht direkt (bzw. kann nur zwischezeilen lesen / vermuten).
Ob sich ein Nutzer gezwungen fühlt TV über VF zu empfangen ist nicht relevant. Ich persönlich MÖCHTE, aus Komfortgründen (Faulheit? 🙄) TV übers VF Kabel ziehen und will NICHT zur Magenta & Co wechseln.
P.S. Ich besitze einen LG Fernseher mit DVB-C. Ein Wechsel zum anderen Anbieter würde bedeuten, dass ich einen Empfänger dazu bräuchte (Stick, Box usw.) mit zweiter Fernbedienung. Das nenne ich eine "Verschlimmbesserung".
Oder einen neuen Fernseher kaufen, der direkt über eine App TV Sender empfangen kann.
13.03.2024 20:23 - bearbeitet 13.03.2024 20:25
Hallo kiosa57,
der Preis für TV Connect scheint regional unterschiedlich zu sein und ist bei mir genau 10,00 €. Die 9,99€ könnte also bei Dir der Betrag für TV Connect an Deinem Anschluss sein. Der müsste dann monatlich auf Deiner Rechnung zusammen mit vermutlich Basic-TV erscheinen.
Viele Grüße Siegmar
13.03.2024 20:33 - bearbeitet 13.03.2024 20:40
Hm...
Was ist der Unterschied zwsichen "TV Connect" und mir angebotenem "TV Connect Start"?
Ich bekomme monatlich keine Rechnung, ich zahle meine Nebenksten monatlich pauschal (Vorauszahlung) und sehe in der Jahresabrechnung, dass der TV Vertrag im Durchschnitt ca. 10€/Monat pro Wohnung kostet.
Was ist "Basic-TV" - das Sender-Grundapaket?
Gruß, kiosa57
13.03.2024 20:35 - bearbeitet 13.03.2024 20:42
Und noch eine technische Frage, wenn wir schon dabei sind:
Unsere WG besteht aus 7 Parteien: 3 Eigennutzung, die restlichen 4 zur Miete (vermietet). Das Kabelsignal (TV+Internet) wird über einen Verteiler im Dachboden über 4 Stränge eingespeist: 2 Stränge Links (die über 4 Stockwerke gehen) und 2 rechts (über 3 Stockwerke). Jede Wohnung hat also 2 Dosen. Momentan läuft in jedem Strang das komplette TV Signal, das aus unverschlüsselten und verschlüsselten Sender besteht. Ohne CI Modul kann jede (über DVB-C Receiver) die freie Sender (im Rahmenvertrag zwischen VF und Verwaltung) empfangen, wer mehr will brauch ein CI(+).
Wir wird das dann ab dem 1.06 technisch realisiert, damit nur berechtigte Kunden (die einen Vartrag ebgeschlossen haben) TV empfangen können? CI Modul auch für TV Connect Start (im Angebot steht: "Keine zusätzliche Hardware")?
Danke!
am 13.03.2024 22:04
Hallo kiosa57,
das ist nicht Dein Problem oder der WEG, sondern das von VF. Es gibt Filter, die man in die Kabel einsetzen kann, welche den Frequenzbereich der DVB-C Kanäle unterdrücken wenn das Internet noch über Kabel genutzt werden soll oder die Dosen in der Wohnung werden plombiert.
In Häusern, die aber noch nie einen Mehrnutzervertrag hatten, ist da meist nichts passiert.
Viele Grüße Siegmar
am 14.03.2024 09:15
Hallo Sigi-DD,
Einen Filter kann ich mir nicht vorstellen. Man müsste ihn VOR meiner Wohnung einsetzen. Damit würde mein Nachbar, der UNTER mir wohnt kein Signal mehr bekommen.
Ich hatte übrigens schon Ärger mit meinem Nachbar ÜBER mir gehabt, dessen Wohnung zwischen dem Verteiler im Dachboden liegt. Der hat seine Wohnung komplett saniert, u.a. eine Trennwand gerissen ohne daran zu denken, dass er daruch einen Strang (wir haben zwei Dosen im Wohnzimmer) gekappt hat. Glücklicherweise habe ich das rechtzietig entdeckt und er musste das Kabel auf seine Kosten reparieren.
Es bleibt, meiner Verständnis nach, nur die Lösung mit den Plombem an den Dosen.
Viele Grüße, kiosa57