Frage
Antwort
Lösung
am 21.08.2025 08:46
Hallo zusammen,
Vielleicht kann hier jemand helfen. Ich wohne in einem Mehrfamilienhaus bei dem ein Sammelanschluss für die TV Kabelversorgung existiert. Da ich der einzige Mieter bin, alle anderen sind Eigentümer gab es hier auch keine Änderung seid dem Wegfall des Nebenkostenprivilegs.
Ich hätte nun gerne den Basic TV Cable Tarif, und die Smart Card (CI+).
hierfür soll ich nun aber laut Vodafone meinen kompletten Vertrag ändern, weil zwingend die Grundversorgung über den TV Connect Tarif nötig ist.
Da unsere Wohnung aber Teil des Sammelvertrags ist, brauche ich den ja eigentlich nicht nochmal.
aktuell habe ich nur die öffentlichen rechtlichen Programme in HD, Rest in SD.
kennt jemand das Problem mit dem Sammelvertrag?
beste Grüße
Riemann
21.08.2025 08:54 - bearbeitet 21.08.2025 08:57
wenn du meinst, das dieser via Nebenkosten bei dir mit abgerechnet wird, so gibt es das schon lange nicht mehr und jeder Mieter muss einen eigenen TV-Connect Vertrag abschließen.
https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Vportal/TK/InternetTelefon/Nebenkostenprivileg/start.html
am 21.08.2025 09:02
Hallo,
das ist mir schon klar, aber es gibt doch für Mehrfamilenhäuser Sammelverträge und wenn die Eigentümerversammlung diese seit der Umstellung nicht gekündigt hat und in x Einzelverträge geändert hat, dann darf der Vermieter die Kosten eben nicht mehr auf mich umwälzen, aber der Vertrag für die Wohnung existiert dennoch, er muss sie eben nun selbst bezahlen.
am 21.08.2025 09:10
am 21.08.2025 09:45
Hallo Riemann,
Du zahlst also keinen TV Connect Vertrag mehr und hast damit auch keine TV Grundversorgung mehr. Wenn die anderen Eigentümer den alten Vertrag weiter nutzen, dann wird für die der Vertrag auch nicht teurer, denn Dein Anteil muss der Eigentümer Deiner Wohnung zahlen. Du bist aber aus dem Vertrag raus und musst jetzt selbst einen Vertrag mit VF machen. Nur wenn der Eigentümer Deiner Wohnung selbst einzieht, dann benötigt der keinen TV Connect Vertrag.
Viele Grüße Siegmar
am 21.08.2025 10:09
nein warum?
es besteht doch für das Haus ein Mehrnutzervertrag und der gilt für alle Wohnungen im Haus
am 21.08.2025 12:40
Hallo RobertP,
nur die Eigentümer haben einen Vertrag mit VF. Der Eigentümer der Wohnung darf sein Recht nicht an den Mieter weitergeben, denn das wurde durch die Gesetzesänderung untersagt.
Viele Grüße Siegmar
am 21.08.2025 13:20
@Sigi-DD schrieb:Der Eigentümer der Wohnung darf sein Recht nicht an den Mieter weitergeben, denn das wurde durch die Gesetzesänderung untersagt.
hast du einen dazu einen Link?
soweit mit bekannt darf das nur nicht mehr über die Mietnebenkosten abgerechnet werden
am 21.08.2025 15:09
Hallo RobertP,
das ist aber der einzige Weg, wie Kosten an einen Mieter weitergegeben werden dürfen.
Viele Grüße Siegmar
21.08.2025 15:37 - bearbeitet 21.08.2025 15:38
nö
kann auch versteckt über die Miete abgerechnet werden oder halt gar nicht, es darf nur kein Posten für den Kabelanschluss in den Mietnebenkosten auftauchen
und Fakt ist, im Fall von @Riemann wird der Anschluss für das ganze Haus bereits über den Mehrnutzervertrag bezahlt und wenn jetzt zusätzlich ein eigener Connect Vertrag abgeschlossen werden würde, wäre das zumindest aus meiner Sicht eine Doppelbezahlung