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Lösung

Wie sieht es bei Totalausfall mit Entschädigungen aus?
wolodi
Digitalisierer
Digitalisierer

Ich habe ein kleines Unternehmen und bin auf Telefon und Internet angewiesen.

Leider war ich jetzt 2 Tage ohne DSL - kein Telefon, kein I-Net.

Meine Kunden haben ihren Frust bei mir abgeladen und glauben ich hätte es nicht mehr nötig zu arbeiten und ginge lieber Karneval feiern.

Nicht nur dass ich für nicht erbrachte Leistungen bezahlt habe, die Folgekosten dieses Ausfalls habe allein ich zu tragen? Weis evtl. jemand was ich tun kann?

 

Edit: In das passendes Board verschoben.

8 Antworten 8
Der Ritter
Giga-Genie
Giga-Genie

@wolodi schrieb:

Nicht nur dass ich für nicht erbrachte Leistungen bezahlt habe, die Folgekosten dieses Ausfalls habe allein ich zu tragen? Weis evtl. jemand was ich tun kann?


Als (Klein-) Unternehmer sollten Sie solche Dinge doch eigentlich selbst wissen.

 

Kurzform aus Laiensicht:

 

  • Ersatz für den Zeitraum der Störung:  Siehe AGB.
  • Weitergehender Ersatz für "Ausfälle":  Konkrete Nachweise erbringen.

 

 


Ein Klick auf "Danke" tut nicht weh - ich sage schon mal "Dankeschee!"


Achtung, es folgt eine Signatur: Wenn überhaupt, dann jammern wir auf einem extrem hohen Niveau.

isdochallesegal
Host-Legende
Host-Legende

Du solltest am besten mal einen Blick in die AGB werfen. Dort sollte geregelt sein:

 

Gibt es eine "zu akzeptierende" Ausfallquote

Gibt es Entstörungsfristen

Ist eine gewerbliche Nutzung vereinbart, wenn ja gibt es Regelungen zum Schadensersatz

 

Davon abgesehen: Hattest du den Ausfall gemeldet?

Wie bitte möchte ich "konkrete Nachweise" erbringen wenn sich Kunden abwenden und einfach nicht mehr wiederkommen?

Und was man als Kleinunternehmer so alles "sollte" bestimmen natürlich Sie - man hat ja auch nichts anderes zu tun als pausenlos AGBs sämtlicher Vertragsparner auswendig zu lernen.

Sie sind vermutlich irgendwo angestellt und schaukeln in der sozialen Hängematte mit Urlaub, Weihnachtsgeld etc. - wenn man aber 16 Stunden am Tag arbeiten muss, ohne  Urlaub und Bonuszahkungen, um über die berühmten Runden zu kommen, dann ist da keine Zeit mehr für Lektüre von Kleingedrucktem.

Ich weiß ja nicht um welche Summen es hier gehen soll. Zudem sind hier mehrheitlich normale Privatkunden aktiv. Daher wird es hier kaum konkrete Ansätze für dein Problem geben können. Zwei Möglichkeiten fallen mir noch ein:

 

Eine Reklamation schreiben (Kontaktformular), vielleicht findet sich dann eine unkomplizierte Einigung.

 

Oder

 

Beratung beim Anwalt, inwiefern Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können.


@wolodi schrieb:

Ich habe ein kleines Unternehmen (...)


Und allein dieser Satz stimmt mich dann in Zusammenhang mit den nachfolgenden Aussagen eher nachdenklich.

 

 


@wolodi schrieb:

Wie bitte möchte ich "konkrete Nachweise" erbringen wenn sich Kunden abwenden und einfach nicht mehr wiederkommen?


Das ist Ihr "Problem", nicht das des Vertragspartners, von dem Sie den "Schaden" ersetzt haben wollen.  Und das können Sie auch nicht mal eben delegieren.

 

 


@wolodi schrieb:

Und was man als Kleinunternehmer so alles "sollte" bestimmen natürlich Sie - man hat ja auch nichts anderes zu tun als pausenlos AGBs sämtlicher Vertragsparner auswendig zu lernen.


Wo habe ich etwas "bestimmt"?  Ich wundere mich nur...also gerade für einen Unternehmer sollte die genaue(!) Kenntnis der Grundlagen für eine Vertragsbeziehung eigentlich Pflichtlektüre sein.  Oder man überträgt diese Aufgabe gegen entsprechende Bezahlung an einen Dritten, wenn man selbst zu beschäftigt ist.  Aber ein "Habe ich keine Zeit für." ist kein Argument zur Rechtfertigung des Desinteresses.

 

Was "unternehmen" Sie denn so?  Wenn ich bei Ihnen etwas kaufe und das dann mit der Aussage "Wie jetzt, bezahlen?  Steht in den AGB?  Habe ich nicht gelesen, keine Zeit dazu, Ihr Problem." nicht bezahle (obwohl in Ihren AGB hoffentlich auch das Procedere für die Bezahlung geregelt ist), ist das dann für Sie okay?

 

 


@wolodi schrieb:

Sie sind vermutlich irgendwo angestellt und schaukeln in der sozialen Hängematte mit Urlaub, Weihnachtsgeld etc. - wenn man aber 16 Stunden am Tag arbeiten muss, ohne  Urlaub und Bonuszahkungen, um über die berühmten Runden zu kommen, dann ist da keine Zeit mehr für Lektüre von Kleingedrucktem.


Das ist alles unglaublich rührend und unglaublich irrelevant.

 

 

Was wollen Sie denn jetzt erreichen?  Daß Sie jemand anruft und Ihnen die AGB vorliest, während Sie sehr sehr hart arbeiten und daher vermutlich nicht zuhören können?  Ich verstehe den Sinn des Threads ehrlich gesagt nicht...

 

 


Ein Klick auf "Danke" tut nicht weh - ich sage schon mal "Dankeschee!"


Achtung, es folgt eine Signatur: Wenn überhaupt, dann jammern wir auf einem extrem hohen Niveau.

Sorry, hier bin ich offensichtlich völlig falsch.

Bitte betrachten Sie die Angelegenheit als erledigt, ich werde mich nicht mehr als Frager melden.

Ich bitte um Nachsicht dass ich gestört habe.

 

Edit: Gemäß den Forenregeln sind Betreffänderungen zu unterlassen

Gelöschter User
Nicht anwendbar

@wolodi


Ich bitte um Nachsicht dass ich gestört habe.


Nein, Sie haben nicht gestört. Aber es ist nunmal so, dass Schadensersatz voraussetzt, dass ein Schaden entstanden ist und man diesen benennen/beweisen muss. Unternehmen können dies z.B. mit Auftragsbüchern etc. Nun dürfte dies für zwei Tage nicht gerade einfach sein, noch dazu wenn es keine "normalen" Tage waren.

Privatleute können nach der Rechtsprechung einen pauschalen Schadenersatz verlangen, da internet mittlerweile zur Lebensgrundlage zu zählen ist.Aber mit einem dreißigstel der Monatsgebühr pro Tag sind da auch keine Reichtümer zu holen.

 

Was ich vollkommen daneben finde, sind Aussagen wie

"Sie sind vermutlich irgendwo angestellt und schaukeln in der sozialen Hängematte mit Urlaub, Weihnachtsgeld etc..."

Sie scheinen eine sehr seltsame Vorstellung von der Arbeitswelt zu haben

Als ob in die Ecke setzen und schmollen jetzt was hilft, @wolodi.

 

Wie oben schon geschrieben:  Was ist denn Ihre Erwartungshaltung? 

 

  • Eventuelle Verluste durch den temporären Ausfall können nur Sie selbst ermitteln.
  • Eine konkrete Aussage zu eventueller Minderung des monatlichen Basispreises auf Grundlage der für Sie geltenden und uns nicht bekannten AGB (da diese, wenn es z.B. ein Geschäftsanschluß ist, von den Privatkunden-AGB möglicherweise abweichen) können von Außenstehenden auch nicht getroffen werden.
  • Das Lesen der AGB sowie das daraus resultierende mögliche Einfordern von entsprechendem Schadenersatz können auch nur Sie selbst initiieren.

 

So ganz verstehe ich Ihre Herangehensweise echt nicht.  Lösungsorientiert ist anders.

 

 

Edit: Betreff korrigiert, da meine Antwort auf den Beitrag von @wolodi erfolgte, nachdem diese(r) den Betreff abgeändert hatte.

 

 

 


Ein Klick auf "Danke" tut nicht weh - ich sage schon mal "Dankeschee!"


Achtung, es folgt eine Signatur: Wenn überhaupt, dann jammern wir auf einem extrem hohen Niveau.