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Lösung

Viel zu langsames Internet.. Sonderkündigungsrecht? PLZ : 564**
flowS
Daten-Fan
Daten-Fan

Seit Monaten schlechtes Internet vorallem Tagsüber für einen teuren Preis.. von 16.000 kommen maximal 6000-7.000 an und das schon ehr in den selteneren Fällen. Heute sind es maximal 1.500 womit man kaum noch zu 3. ordentliche Surfen kann. Besteht in solchen Fällen (Da Leistung nicht mal zu 50% eingehalten.) Sonderkündigungsrecht? Da der Fristgerechte Kündigungstermin überzogen ist und der Vertrag einer älteren Dame gehört und diesen versäumt hat rechtzeitig zu kündigen.

 

Bitte um Hilfe 

Mit freundlichen Grüßen

18 Antworten 18
reneromann
SuperUser
SuperUser

Erst einmal: Ein DSL-1600er-Anschluß garantiert vertraglich "nur" einen Bandbreitenkorridor zwischen 6 und 16 MBit/s im Download - je nach Leitungslänge. Wenn deine Leitung sehr lang und ggfs. auch schlecht ist, können da durchaus nur 6..7 MBit/s am Ende bei rauskommen. Sofern eine FritzBox im Einsatz ist, kann man sich dort mal die DSL-Leitungskapazität (Maximum dessen, was die Leitung vermeintlich überhaupt hergibt) sowie die Synchronisierungsgeschwindigkeit des Anschlusses anschauen.

 

Weiterhin: Wenn du nicht der Vertragsinhaber bist, kannst du auch nicht sonderkündigen! Das muss der Vertragsinhaber machen! Und in dem Fall dürfen dir hier die Mods auch keinerlei Hilfe geben - denn dies würde unter den Datenschutz fallen (und sofern ein Fehler bei euch im Netz liegt, könnte dies auch eine kostenpflichtige Entstörung für den Vertragsinhaber werden)...

 

Weiterhin würde eine Sonderkündigung voraussetzen, dass erst einmal überhaupt eine Störung vorliegt, diese dann auch gemeldet wird und dann eine angemessene Frist zur Beseitigung gesetzt wird, die fruchtlos verstreicht. Ein Posting hier im Forum reicht dafür definitiv nicht aus, da es sich hier nicht um einen offiziellen Kontaktweg für Vodafone handelt - dies ist "nur" ein Kunden-helfen-Kunden Forum.

 

Und zu guter Letzt: Je nach Nutzungsverhalten kann ein Upgrade der Leitung auf einen VDSL-Anschluß mit 50 oder mehr MBit/s, sofern verfügbar, sinnvoller sein. Insbesondere dann, wenn mehrere Nutzer den Anschluß parallel nutzen.


@reneromann  schrieb:

Erst einmal: Ein DSL-1600er-Anschluß garantiert vertraglich "nur" einen Bandbreitenkorridor zwischen 6 und 16 MBit/s im Download - je nach Leitungslänge. .


Laut Produktdatenblatt sollten normalerweise 9.5Mbit/s zur Verfügung stehen.  https://www.vodafone.de/media/downloads/pdf/Red-IundP-DSL-16-Sep-19.pdf

Was unter "normalerweise" zu verstehen ist, erklärt die Bundesnetzagentur

https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Verbraucher/Breitbandmessung/Breit...

Unter anderem steht da:

Eine nicht vertragskonforme Leistung liegt vor wenn,
1. nicht an mindestens zwei Messtagen jeweils mindestens einmal 90 % der vertraglich vereinbarten maximalen Geschwindigkeit erreicht werden,
2. die normalerweise zur Verfügung stehende Geschwindigkeit nicht in 90 % der Messungen erreicht wird oder
3. die vertraglich vereinbarte minimale Geschwindigkeit an mindestens zwei Messtagen jeweils unterschritten wird.

@Díaz_de_Vivar 

Bitte nicht verwirren. Wenn die Leitung "nur" 7 MBit/s aufgrund der Leitungslänge hergibt, greifen weder die 100%-Regelung noch die 90%-Regelung, schlichtweg weil diese Regelungen dann physikalisch nicht erreichbar sind.

Denn in dem Fall hätte nach deiner Ansicht der Kunde bei ADSL-Anschlüssen IMMER ein Kündigungsrecht, sofern der Anschluß nicht mit der vollen Geschwindigkeit synchronisiert (oder synchronisieren kann, weil die Leitung zu lang ist). Im Endeffekt würden dann Kunden gar keinen Anschluß mit "bis zu 16 MBit/s" und real zwischen 6..16 MBit/s mehr erhalten, weil die Anbieter ja sicherstellen müssten, dass die 16 MBit/s auch mindestens 1x an 2 Tagen erreicht werden müssten [was bei physikalischen Beschränkungen der Leitung nicht geht]. Gleiches gilt auch für die 90%-Regelung - was physikalisch nicht geht, geht physikalisch halt nicht.

Einzig auf den letzten der 3 Punkte sollte man daher generell hinweisen - wenn nämlich die UNTERE Geschwindigkeit unterschritten wird. Denn andernfalls hilft es dem Kunden rein gar nichts, wenn er zwar den "bis zu 16 MBit/s-Anschluß", an dem vielleicht "nur" 8..10 MBit/s ankommen, kündigen kann, dann aber auf einen 6 MBit/s-Anschluß zum gleichen Preis zurückgedrängt wird, schlichtweg weil die BNetzA die Physik nicht austricksen kann.

 

@flowS Könntest du bitte mal vom Router die DSL-Informationen posten?

Bei FritzBoxen insbesondere die Seite, bei der die Leitungskapazität sowie die Synchronisierungsgeschwindigkeit ersichtlich ist?

@reneromann Kann man das irgendwo nachlesen? Denn auf den Seiten der Netzagentur finde ich dazu nichts.

Die "Leitungslänge" ist doch nicht unveränderbar, oder täusche ich mich da? Wenn die Leitung zu lang ist, darf man halt den Tarif nicht verkaufen.

P.S. Die Sprachregelung "bis zu" ist seit langem nicht mehr als vertragserfüllender Begriff relevant. Ich setze deshalb auf die "TK-Transparenzverordnung" und hier insbesonders auf den § 1 -Produktinformationsblatt- und dort auf Absatz 2 -Das Produktinformationsblatt enthält ausschließlich folgende Angaben- Nr. 5 die minimale, die normalerweise zur Verfügungstehende und die maximale Datenübertragungsratefür Download und Upload;

/https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Downloads/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Unternehmen_I...


@Díaz_de_Vivar  schrieb:

@reneromann Kann man das irgendwo nachlesen? Denn auf den Seiten der Netzagentur finde ich dazu nichts.

Die "Leitungslänge" ist doch nicht unveränderbar, oder täusche ich mich da?


Die Leitungslänge ist der Abstand zwischen DSL-Modem und DSLAM (DSL-Modem auf der Gegenseite). Diese Länge verändert sich bei Auswahl eines anderen Providers aber nicht - weil die Provider in der Regel keine eigene (A)DSL-Technik einsetzen, sondern sich die Leitungen und Technik bei der Telekom anmieten. Ergo bleibt die Leitung gleich lang (die Entfernung zwischen DSLAM-Port und DSL-Modem) und damit bleibt auch die Leitungskapazität identisch.

 

Das heißt: Selbst wenn man jetzt bei einer Leitung, die aufgrund der Länge "nur" 8 MBit/s hergibt, den Anbieter aufgrund der Geschwindigkeitsunterschreitung gegenüber den 16 MBit/s kündigt, bekommt man beim nächsten Anbieter auch wieder "nur" 8 MBit/s - weil sich die Leitung nicht geändert hat.

 

Einzig bei einem Outdoor-DSLAM, wie sie ausschließlich für VDSL im Einsatz sind, können Teile der Kupferleitungen mit Glasfaser überbaut sein und damit den Weg zwischen DSL-Modem und VDSL-DSLAM verkürzen. Aber auch dort bleibt der Abstand zwischen DSL-Modem und dem Outdoor-DSLAM identisch, wenn man den Provider wechselt - insbesondere dann, wenn Vectoring zum Einsatz kommt und alle Ports eh nur von einem einzigen Anbieter bereitgestellt und betrieben werden.

 

Wenn also VDSL verfügbar wäre, könnte ein Wechsel auf VDSL helfen. Wenn VDSL nicht verfügbar ist, wird sich an der Geschwindigkeit auf absehbare Zeit also nichts ändern - auch nicht bei einem Providerwechsel - denn für ADSL wird nichts mehr ausgebaut.


@Díaz_de_Vivar  schrieb:

@reneromann Wenn die Leitung zu lang ist, darf man halt den Tarif nicht verkaufen.


Na da werden sich die Kunden aber freuen, wenn du denjenigen mit 6..15,9 MBit/s jetzt damit absprichst, dass sie ihre Werte bekommen - weil dann genau das passiert, was die Telekom vor der Einführung von RAM mal hatte: extrem konservative Leitungsschätzungen, die dann zwar immer eingehalten wurden, aber sehr viel Bandbreite verschenkt haben.

 

Denn für die Kunden im Bereich 6..15,9 MBit/s würde dies ein Herunterfallen auf den 6 MBit/s-Tarif bedeuten - der dann auch nicht günstiger als ein 16 MBit/s-Tarif sein muss. Sie würden dann also vom Gesetzgeber aus deutlich beschnitten werden - denn es gibt keine Verpflichtung für die Anbieter, Zwischentarife (also z.B. 8 / 10 / 12 / 14 MBit/s) anzubieten...

Das ist alles schön und gut, aber ändert halt nichts an der rechtlichen Vorgabe.


@Díaz_de_Vivar  schrieb:

Das ist alles schön und gut, aber ändert halt nichts an der rechtlichen Vorgabe.


Tja - das hilft aber dem Kunden halt nicht weiter, weil die Leitung davon kein bisschen schneller wird.

Und genau da liegt der Fehler bei der Verordnung - selbst wenn der Kunde dann kündigen kann, kann auch ein anderer Anbieter über die Leitung keine Wunder vollbringen. Und ob man dann -wenn man wieder in die Zeiten mit festen Datenraten zurückfällt- wirklich eine bessere Leitung hat, nur weil dann halt statt einem 16 MBit/s-Vertrag, bei dem zumindest 8 MBit/s durchkommen, einen 6 MBit/s-Vertrag bekommt, bei dem dann zwar 6 MBit/s durchkommen, aber man effektiv für den gleichen Preis weniger Leistung bekommt (diese dann aber konstant), sollte doch dem Kunden überlassen werden.

 

Mir wäre dabei eine 16 MBit/s-Leitung mit den 8 MBit/s aufgrund der Physik auf jeden Fall lieber als eine auf 6 MBit/s gedrosselte Leitung, weil es keinen Zwischentarif gibt und ich am Ende für weniger Leistung dann den gleichen Preis bezahlen muss.

 

Effektiv sind die ersten zwei Bedingungen also von Verwaltungsangestellten eingebaut worden, die von der Technik und insbesondere der Physik dahinter schlichtweg keine Ahnung hatten - und damit sind sie effektiv für den Kunden auch völlig nutzlos. Denn wenn die Physik die Geschwindigkeit begrenzt, hilft dir auch ein Sonderkündigungsrecht und der Wechsel zu einem anderen Anbieter nicht - denn auch dieser Anbieter kann die Physik nicht austricksen.

 

Mal davon abgesehen, dass das dem TE eh nicht hilft, weil der TE eh nicht kündigen kann, weil es nicht sein Vertrag ist. Wenn er selbst etwas machen will, muss er auch selbst einen Vertrag abschließen - ggfs. auch mit höherer Geschwindigkeit, sofern verfügbar.

Einige Anbieter haben damals versucht mit der Bundesnetzagentur zu verhandeln und ADSL/ADSL2(+) Anschlüsse aus den Vorgaben raus zu nehmen, weil es realistisch betrachtet auch nicht möglich ist hier 90% Bandbreite zu garantieren.

Die Bundesnetzagentur hat sich aber dagegen entscheiden, Begründung die Einheitlichkeit und die sehr wenigen noch auf ADSL basierenden Anschlüsse. Fast überall, dort wo keine eigene Hardware der ISP außer der Telekom in den Vermittlungsstellen steht wird 16MBit über vdsl geschaltet.

Deswegen gilt die Regelung auch beim threadersteller. Natürlich bleibt den ISP die Möglichkeit die Verträge nur noch als 6MBit zu verkaufen oder sogar noch weniger.

 

Das bei jedem Anbieter die gleiche Bandbreite aufgrund der "selben" Leitungslänge ankommen würde kann man außerdem auch nicht gelten lassen. Hier kann sich ein Wechsel des Anbieters schon lohnen, da er eventuell ein besseres Modem vertreibt mit dem 1-3MBit mehr raus zu holen sind oder eevtuell sogar andere Leitungsparameter schaltet, hohes interleaving zum Beispiel, damit kann man auch noch mal xxx-xxxxkbit an den Anschlüssen raus holen.