TV: Ausfall TV-Sender Heimatkanal über Sky-Geräte
TV: Kabelfernsehen wird Mietersache. Jetzt handeln!
Deine Störung ist nicht dabei? Dann nutz unseren Störungsfinder!
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am 10.01.2018 17:13
Leider verhindert Vodafone massiv die Abgabe von Störungsmeldungen.
Mehrere Anrufe bei der Störungshotline mit Füttern des Automaten mit „1“ per Stimme und Taste führen nach mehreren Minuten ohne Ergebnis zum Abbruch seitens Vodafone mit der automatischen Ansage „Wir konnten Ihre Auswahl leider nicht erkennen. Bitte rufen Sie uns zu einem späteren Zeitpunkt erneut an!“
Eine Kundenorientierte Hotline würde den Kunden dann zu einem Sachbearbeiter weiterverbinden. Daran besteht von Vodafone offensichtlich gar kein Interesse.
Seit mehreren Tagen habe ich massive Schwierigkeiten mit meinem Kabel-Deutschland Geschäftskunden Internetanschluss (100 MB down / 12 MB up).
Von den 12 MB Upload werden lediglich 468 KB übertragen !!!
Das ist völlig unabhängig ob LAN oder WLAN und auch völlig unabhängig vom angeschlossenen Gerät! Der Router wurde meinerseits inzwischen auch mehrfach neu gestartet.
Da ich geschäftlich auf einen hohen Down- und Upload angewiesen bin ist dies kein Spaß.
Leider werde ich auch als Geschäftskunde, da ich nicht über einen Rahmenvertrag verfüge, einfach wieder auf die normale Hotline verwiesen.
Der Versuch die Störung online zu melden endet mit dem Hinweis „Leider ist dieser Service zurzeit nicht erreichbar, versuchen Sie es doch bitte später noch einmal.“
Eine oder E-Mail-Adresse Fax-Nr. gibt es auch nicht mehr.
Mit anderen Worten: „Zahl Deine Rechnungen, bestelle was Neues und ansonsten lass uns in Ruhe!“
Nachdem mich der Sch… inzwischen fast einen ganzen Tag Arbeit gekostet hat reicht es jetzt. Daher ist dies meine letzte Hoffnung.
(Selbst das Auswählen unter "Ort auswählen" - "Alles anzeigen" - Störungsmeldungen Internet, TV Kabel" funktioniert nicht, da dann der Ort wieder gelöscht wird!)
Sollte der Anschluss nicht innerhalb von 24 Std. wieder mit akzeptablen Geschwindigkeitswerten (mind. 50% der vereinbarten Werte) laufen werde ich meinen Vertrag gem. § 626 BGB aus wichtigem Grund wegen Wegfall der Geschäftsgrundlage gem. § 313 BGB fristlos kündigen.
Freundliche Grüße,
Matthes.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
am 10.01.2018 17:30
Hallo RadBat,
ein Beitrag ist ausreichend. Hier mache ich zu.
Grüße
Thomas
am 10.01.2018 17:30
Hallo RadBat,
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Grüße
Thomas