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Lösung

Sonderkündigungsrecht wegen langsamen Anschluß Störungsmeldung 001-xxx
TGO1
Smart-Analyzer
Smart-Analyzer

Hallo,

 

am 11.10.2018 habe ich gemeldet (Störungsmeldung 001-xxx), dass mein DSL-Anschluß im Besten Fall 7 Mbits liefert, obwohl ich einen 200 MBit - Anschluß habe. Bisher waren auch Geschwindigkeiten von 185 MBits möglich. Die Störung vom 11.10 ist auch schon länger vorhanden, ich hatte nicht die Zeit mich darum zu kümmern.

14 Tage später fragte ich nach. Die Antwort, es ist ein zentraller Fehler im Raum Ahrensburg und ca. 400 User sein betroffen, man arbeitet daran. Heute fragte ich erneut nach. Antwort: Es handelt sich um einen Netzausbau. Da könne man nichts machen. Eine Fertigstellung könne man nicht nennen. In einem solchen Fall seien 50 % Übertragungsverlust statthaft. ( 7 MBit zu 200MBit = 50% ???). Meine Frau und ich sind beruflich abhänging von einem schnellen Internetzugang. Nun kann meine Frau noch bedingt arbeiten und ich selbst kann meine Projekte nicht bearbeiten, da die Geschwindigkeit teilweise auf ISDN Niveau abfällt. Es kann nicht angehen, dass bei einer solche lang andauerenden Arbeit, die Betroffenen nicht informiert werden, erst bei der dritten Nachfrage die Wahrheit genannt wird und kein Lösung / Ende angeboten wird. Außerdem ist es so etwas von 20 Jahundert, das die Beschwerdestelle nur postalisch zu erreichen ist. Da wir dringend auf ein schnelles Internet angewiesen sind, möchten wir ein Sonderkündigungsrecht. Mit der Bitte um schnelle Antwort verbleibe ich mit freundlichem Gruß.

 

Edit: Ich hab den Beitrag mal ins passende Board verschoben Smiley (zwinkernd)

5 Antworten 5
Gelöschter User
Nicht anwendbar

@TGO1@  schrieb:

Antwort: Es handelt sich um einen Netzausbau. Da könne man nichts machen. Eine Fertigstellung könne man nicht nennen. In einem solchen Fall seien 50 % Übertragungsverlust statthaft. 


Es ist immer wieder erstaunlich, wie kreativ die CC-MA sind. Ob die selbst glauben, was sie erzählen? Jedenfalls ist diese Auskunft falsch. Nach § 314 BGB können Dauerschuldverhältnisse ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt und im Fall von Vertragspflichtverletzung eine zur Abhilfe bestimmte Frist erfolglos verstrichen ist.

Wenn die vertraglich geschuldete Leistung erheblich und dauerhaft nicht erbracht wird, kann schon ein wichtiger Grund vorliegen. Zur Dokumentation empfiehlt sich der Test der Bundesnetzagentur, auf deren Seite du auch weiterführende Angaben zu Minimal- und Normalgeschwindigkeit findest.

Allerdings kann es sein, dass bei dir zwei Störungen vorliegen:

zunächst die "allgemeine" aufgrund ungenügendem Netzausbau und dann noch eine individuelle - das sollte auf jeden Fall genauer überprüft werden. Dass die hotline sehr schnell mit ihrer Antwort "Netzausbau" ist ohne näher auf das Problem einzugehen, ist leider häufig der Fall.

Julz2k
Royal-Techie
Royal-Techie

@TGO1@  schrieb:

Hallo,

 

am 11.10.2018 habe ich gemeldet (Störungsmeldung 001-0682759/18), dass mein DSL-Anschluß im Besten Fall 7 Mbits liefert, obwohl ich einen 200 MBit - Anschluß habe. Bisher waren auch Geschwindigkeiten von 185 MBits möglich. Die Störung vom 11.10 ist auch schon länger vorhanden, ich hatte nicht die Zeit mich darum zu kümmern.

14 Tage später fragte ich nach. Die Antwort, es ist ein zentraller Fehler im Raum Ahrensburg und ca. 400 User sein betroffen, man arbeitet daran. Heute fragte ich erneut nach. Antwort: Es handelt sich um einen Netzausbau. Da könne man nichts machen. Eine Fertigstellung könne man nicht nennen. In einem solchen Fall seien 50 % Übertragungsverlust statthaft. ( 7 MBit zu 200MBit = 50% ???). Meine Frau und ich sind beruflich abhänging von einem schnellen Internetzugang. Nun kann meine Frau noch bedingt arbeiten und ich selbst kann meine Projekte nicht bearbeiten, da die Geschwindigkeit teilweise auf ISDN Niveau abfällt. Es kann nicht angehen, dass bei einer solche lang andauerenden Arbeit, die Betroffenen nicht informiert werden, erst bei der dritten Nachfrage die Wahrheit genannt wird und kein Lösung / Ende angeboten wird. Außerdem ist es so etwas von 20 Jahundert, das die Beschwerdestelle nur postalisch zu erreichen ist. Da wir dringend auf ein schnelles Internet angewiesen sind, möchten wir ein Sonderkündigungsrecht. Mit der Bitte um schnelle Antwort verbleibe ich mit freundlichem Gruß.

 


Es ist natürlich völliger humbug, das man dir erzählt 50% Verlust seien hinzunehmen. Es müssen laut Bundesnetzagentur mindestens 90% der Geschwindigkeit zum großteil des Tages ankommen. Wenn auch nur in wenigen Messungen der 20 Messungen die über den Tag verteilt gemacht werden die Geschwindigkeit unter 90% fällt ist die Bandbreite nicht ausreichend und du kannst ggf. deinen Anschluss Sonderkündigen was du ja sowieso vor hast.

 

Eine Abweichung der gemessenen zur vertraglich vereinbarten Datenübertragungsrate von Festnetz-Breitbandanschlüssen im Download i.S.d. Art. 4 Abs. 4 Verordnung (EU) 2015/2120 entsprechend der Mitteilung 485/2017 im Amtsblatt 13/2017 der Bundesnetzagentur liegt dann vor, wenn:
1. nicht an mindestens zwei Messtagen jeweils mindestens einmal 90% der vertraglich vereinbarten maximalen Geschwindigkeit erreicht werden,
2. die normalerweise zur Verfügung stehende Geschwindigkeit nicht in 90% der Messungen erreicht wird oder
3. die vertraglich vereinbarte minimale Geschwindigkeit an mindestens zwei Messtagen jeweils unterschritten wird.
Für die Annahme einer erheblichen, kontinuierlichen oder regelmäßig wiederkehrenden Abweichung bei der Download-Geschwindigkeit ist es ausreichend, wenn eine Abweichung in einem der Fälle vorliegt.

 

In der Transparenzbeschreibung leitet Vodafone auf breitbandmessung.de weiter, dort findest du alle relevanten Informationen die du benötigst.

Die Messprotokolle musst du mit einer Frist von 14 Tagen zur Störungsbehebung am besten per Mail, kontakt@vodafone.com senden, dazu noch einen Satz in der Art von, sollte die Störung nach der Frist immer noch vorhanden sein werde ich die Sonderkündigung einreichen.


Du solltest aber vorher abklären, ob DSL überhaupt in ausreichender Geschwindigkeit möglich ist. Vodafone DSL ist eventuell auch von Kapazitätsengpässen betroffen, da hier vielerorts zu wenig Vorleistungen bei der Telekom (Bitstrom) eingekauft werden.

 

 //Die Bundesnetzagentur hat anscheinend ihre FAQ überarbeitet, es sind sogar nur noch 10 Messungen an zwei unterschiedlichen Tagen notwendig. Aber am besten lest ihr euch das selbst durch, die haben die Seite auf meine zahlreichen Beschwerden endlich besser gestaltet.

Wichtig ist meiner Meinung nach bei der Aufzählung von @Julz2k eigentlich nur der letzte Punkt (aufgrund des "ODER"), d.h. an zwei aufeinanderfolgenden Tagen die Mindestgeschwindigkeit unterschritten wird...

 

Ansonsten dürfte nämlich ein Großteil der DSL-Nutzer sonderkündigen, weil von den "bis zu 16 MBit/s" bei ADSL -wenn die Leitung zu lang ist- eben keine 90% Maximalgeschwindigkeit erreicht werden kann. Gleiches gilt für die durchschnittliche Geschwindigkeit in 90% der Messungen nicht unterschritten wird - wenn diese Geschwindigkeit ebenfalls technisch bedingt aufgrund der Leitungslänge nicht möglich ist...

Oder die Anbieter müssten völligen Tarifwildwuchs machen und für 16 MBit/s, 14 MBit/s, ... entsprechende Tarife anbieten, damit man je nach Leitungslänge trotzdem die Kriterien einhalten kann.

 

Weiterhin hat man natürlich ein "kleines" Problem: Selbst wenn die BNetzA entsprechende Regelungen vorgibt, so muss im Zweifelsfall der Kunde in einem Rechtsverfahren sein Recht gegenüber Vodafone durchsetzen - und da hilft die BNetzA kaum weiter.

Gelöschter User
Nicht anwendbar

@reneromann@  schrieb:

Weiterhin hat man natürlich ein "kleines" Problem: Selbst wenn die BNetzA entsprechende Regelungen vorgibt, so muss im Zweifelsfall der Kunde in einem Rechtsverfahren sein Recht gegenüber Vodafone durchsetzen - und da hilft die BNetzA kaum weiter.


Na ja, wer etwas durchsetzen muss, kommt auf die Fallgestaltung an. Beispiel: Kunde kündigt gem § 314 BGB, stellt die Zahlungen ab Vertragsende ein. Folge: VF muss aktiv werden. Einem Mahnbescheid wird mit der Begründung "keine Rechtsgrundlage" widersprochen.

Und auch, wenn die BNetzA nicht hilft, das Gericht wird die von der BNetzA aufgestellten Regelungen sehr wohl zur Kenntnis nehmen und mit der Leistung, die dem Kunden geliefert wurde, vergleichen.

Sooo hilflos ist der Verbraucher also nicht - er muss halt seine Rechte kennen.

Stephan
Moderator:in
Moderator:in

Hi TGO1,

 

ich muss mir mal genau ansehen, was für Info bei Euch hinterlegt sind, um mir mal einen Überblick zu verschaffen.

 

Schicke mir bitte dazu eine private Nachricht mit folgenden Angaben:

 

Name

Adresse

Kundennummer

Link dieses Beitrages

 

Bitte melde Dich nochmal kurz hier, wenn Du die PN geschickt hast. Ich melde mich dann wieder und dann sehen wir weiter.

 

Gruß

Stephan

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