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Sind wir auch von Rückwegstörern betroffen?
FamilieHaller
App-Professor
App-Professor

Hallo,

es gibt bereits eine offene Störungsmeldung.

 

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Sind wir auch von Rückwegstörern betroffen?

Kann bitte jemand/ein Moderator/ein Experte die angehängten Modemwerte der FRITZ!Box 6591 ansehen?

 

Das Internet fällt sporadisch aus, manchmal nur eine Minute.

Das habe ich einerseits durch ping -n 1000 an verschiedene Ziele im Internet geprüft: Es gibt bis zu 100 % Zeitüberschreitung.

 

Es ist nur Internet betroffen, Telefon, TV und Radio funktionieren noch.

 

Und mithilfe des kostenlosen Monitoring Dienstes Freshping siehe Anhang. Dort wird minütlich ein ping auf persönliche AVM MyFRITZ! Adresse (myfritz.net) gesendet.

 

 

Vielen Dank im Voraus.

 

Edit: @FamilieHaller Anhang entfernt da Mac-Adresse zu sehen und Spoiler da Ticketnummer sichtbar, bitte keine persönlichen Daten öffentlich posten. Gruss Methusalem1

1 Akzeptierte Lösung

Akzeptierte Lösungen

Das Thema ist für uns gelöst da wir jetzt VDSL Kunde bei Vodafone sind.

Ich hoffe das vielen anderen mit dem Problem Rückwegstörer kompetent geholfen werden kann.

Lösung in ursprünglichem Beitrag anzeigen

14 Antworten 14
FamilieHaller
App-Professor
App-Professor

@Gelöschter User 

Es wäre schön wenn Du etwas zum Thema beitragen könntest.

Jetzt muss ich den Anhang überarbeiten und nochmal anhängen.

Anbei nochmal das Dokument welches @Gelöschter User gelöscht hat mit geschwärzten MAC-Adressen.

@FamilieHaller 

 

Hi 🙂 zum Downstream sind die meisten Kanäle perfekt. Die Kanäle 28 bis 31sind schon über 15db, ist aber nicht tragisch, da noch im Tolleranzbereich, muss aber nicht eingegriffen werden. Auch der Downstream OFDM DOCSIS 3.1 Kanal ist einwandfrei. 

 

Die Upstream Kanäle sind auch gut ausgepeglt unter 47,1 db, das ist perfekt. Was nicht ok ist, sind die Modulationen. Die Norm sind 64QAM auf allen Upstream Kanälen und die liegen bei euch nicht an, da stimmt was mit dem Rückwärtsgang nicht. Wenn die nicht anliegen hat die CMTS bereits viele Fehler bemerkt und hat das Modem darauf angewiesen mit einer niedrigeren Modulation zu senden. Niedrigere Modulationen sind nicht ganz so empfindlich aber auch langsamer. Cool ist eure Ping Grafik ^^. Da ist auch schon zu sehen ab wann der Rückweg komplett unbenutzbar ist. Ping läuft über das ICMP Protokoll, das quasie ein Ping Paket schickt und dann wartet bis der anpingende antwortet. Wenn von außen also ein Ping kommt und der durch den Downstream ankommt und eure Antwort durch den Rückweg geschickt wird und auf dem Weg zur CMTS der im Verteilerkasten sitzt verfälscht wird ist der Ping futsch. Daher kommen auch diese unterschiedlichen Werte her. 

 

Ich denke das bei euch in der Tat ein Rückwegstörer das Problem verursacht. Das hätte der Mod der euch die Nachricht gelöscht hatte auch schreiben können und euch schon mal ein Ticket aufmachen sollen. Die Kanäle sind so nicht akzeptabel. Störungen im Rückweg können auch das Telefonieren beeinträchtigen. 

 

Ich hab das mal aus einem Post von mir rauskopiert 😄 Rückwegstörer sind grad im Trend ^^

 

Mach am besten über die Hotline ein Ticket zu der Störung auf. Anhand der Pegelwerte kannst du deine Störung belegen. Erwarte aber von der Hotline keine Fachkentniss - die haben überhaupt keine Ahnung und können dazu auf ihrem PC gar nix dazu abfragen. Besser frägst du nach einem Rückruf mit einem Techniker, die wissen mehr und können auch per Fernwartung auf die Verteilerkästen draufschauen und lass dir direkt für diesen Monat die Grundgebüren gutschreiben und für die weiteren dann in der Zukunft. Wenn du nicht genau weißt was du den Techniker erzählen sollst kannst auch einfach meine Begründung vorlesen. Die Techniker sollten das aber selber sehen können. Sag dem Techniker am Telefon das du alle 3 Tage mit ihm telefonieren willst damit er dir Updates geben kann wie die Entstörung so läuft. Das hilft auch dir damit du merkst das was passiert. Kannst auch noch über das Beschwerdeformular von der Bundesnetzagentur ein Fass aufmachen, vllt hilfts zu mehr Speed bei der Lösung. 

 

VF wird erst mal eine Software dein Segment bewachen lassen um wahrscheinlich Mitarbeiterkosten sparen zu können. Die Software wird versuchen die meisten Gebäude ausschließen zu können. Ein Rückwegstörer kann ein defektes Modem beim Nachbar, defekter Fernseher der am Kabelnetz hängt, oder auch ein TV Receiver, ein defekter HÜP, ein HÜP der nicht ganz so gut geerdet ist oder auch ein Modem mit einer bug in der Firmware etc... Das Ticketsystem wird auch dein Ticket schließen wenn der Rückwegstörer mal nicht aktiv ist und du dann mal quasie perfekte Upstream Kanäle hast. Der Techniker sollte dir dann die Tickets manuell wieder aufmachen. Wenn das mit der Software durch ist und genug über den Rückwegstörer bekannt ist, werden Techniker vor Ort sich an die Verteilerkästen hocken und jedes Haus vermessen um diese ausschließen zu können solage bis der Störer gefunden ist. 

 

Rückwegstörer können sich ziehen bis sie gefunden werden. Interessanter als eure Ping Grafik wäre, ob die Kanäle auch mal bei euch voll anliegen also im Upstream 5x 64QAM. Wenn das nie zutrifft ist das Störsignal immer am Netz und VF sollte auch mehr Glück haben wenn mal vor Ort jemand ist das Störsignal anzutreffen. 

 

Wenn euch kein VF Techniker am gleichen Tag zurückruft am nächsten direkt wieder einen vereinbaren. Da müsst ihr hartnäckig bleiben. Falls sich was bei euch tut freuen wir uns auf Updates 🙂 

 

LG Marci 🙂 

Vielen Dank für diese Informationen.

 

Ja stimmt der Upstream Kanal 1 ist 16QAM aber die Kanäle 4-5 sind 64QAM.

Momentan sind sie auch so.

 

Rückwegstörer schon mal gut zu wissen.

 

Störungs Ticket habe ich Dir als PN gesendet. Leider kann ich da nichts Kommentieren.

 

Ob sie bisher die Leitung oder den CMTS / Verteilerkasten bereits überwachen weiß ich nicht.

 

Wie kann man die Modemwerte überwachen z.B. mit einem externen Tool?

 

Geben hier die Support Daten aus der FRITZ!Box Aufschluss?

 

Ich müsste mal die FRITZ!Box direkt am Verstärker anschließen und dort testen.

 

 

Bundesnetzagentur habe ich schon Versucht. Antwort:

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vielen Dank für Ihre Schreiben. Hierin beanstanden Sie die Leistung Ihres Internetanschlusses bei dem Anbieter Unitymedia GmbH.

 

Die Bundesnetzagentur kann unabhängig von dem oft verwendeten Terminus ''Aufsichtsbehörde'' nur in ihrem, von den gesetzgebenden Körperschaften zugewiesener Zuständigkeitsbereich tätig werden. Die gesetzliche Grundlage im Bereich Telekommunikation ist das Telekommunikationsgesetz (TKG) in dem vom Gesetzgeber der Handlungsrahmen festgelegt worden ist.

 

Das Angebot von breitbandigen Internet-Anschlüssen unterliegt nicht den Bestimmungen der Grundversorgung gemäß §§ 78 ff. des Telekommunikationsgesetzes (TKG). Breitband (DSL oder VDSL) ist eine reine Wettbewerbsleistung der Anbieter, die im Rahmen ihrer Möglichkeiten angeboten wird.

Die Bundesnetzagentur hat daher keine Befugnis, Unternehmen zu zwingen breitbandige Anschlüsse flächendeckend mit der gewünschten Datenrate anzubieten. Alle Anbieter auf dem Breitbandanschlussmarkt sind als privatwirtschaftlich agierende Unternehmen anzusehen und haben im Wettbewerb die Möglichkeit, eine breitbandige Versorgung auf eigenen oder gemieteten Anschlüssen vorzunehmen. Die Entscheidung darüber, in welchen Regionen zu welchem Zeitpunkt Endkunden breitbandige Internetanschlüsse mit welcher Leistungsstufe angeboten werden, obliegt den Unternehmen.

 

Inwieweit die konkrete Schaltung sowie der Funktionsumfang der von Ihnen eingesetzten Endgeräte, sowie vorhandene und / oder vorgenommene Konfigurationseinstellungen Einfluss auf Ihren dargestellten Sachverhalt haben, ist nicht bekannt und kommt auf den Einzelfall an.

 

Ihr Verhältnis zum Anbieter ist durch einen Vertrag bestimmt. Verträge mit Telekommunikationsunternehmen unterfallen grundsätzlich denselben zivilrechtlichen Regelungen, wie solche Verträge, die mit Unternehmen aus anderen Wirtschaftsbereichen geschlossen werden. Die Leistungsangebote unterliegen dem unternehmerischen Gestaltungsspielraum des Anbieters. Der Anbieter veröffentlicht seine Leistungsangebote in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), Leistungsbeschreibungen und Preislisten seines Unternehmens.

 

Die Bundesnetzagentur hat bislang keine Mindestqualitäten festgelegt. Allerdings gilt aufgrund einer auf europäischer Ebene erlassenen Verordnung (EU) 2015/2120 jede erhebliche, kontinuierliche oder regelmäßig wiederkehrende Abweichung bei der Geschwindigkeit zwischen der tatsächlichen Leistung und der vom Anbieter der Internetzugangsdienste angegebenen Leistung als nicht vertragskonforme Leistung (Art. 4 Abs. 4).

 

Die Bundesnetzagentur hat am 04.07.2017 eine Mitteilung zu Abweichungen bei Breitbandgeschwindigkeiten veröffentlicht.Die Mitteilung konkretisiert bei stationären Breitbandanschlüssen zum gegenwärtigen Zeitpunkt, nur unter welchen Voraussetzungen eine Abweichung bei der Downloadgeschwindigkeit im Sinne des Art. 4 Abs. 4 VO (EU) 2015/2120 gegeben ist.

 

Bei Vorliegen der dort genannten Voraussetzungen wird nach Auffassung der Bundesnetzagentur eine nicht vertragskonforme Leistung Ihres Vertragspartners gesetzlich vermutet und gilt für die Auslösung der Rechtsbehelfe, die dem Verbraucher nach nationalem Recht zustehen, als nicht vertragskonforme Leistung. Dadurch wird dem Verbraucher insbesondere die zivilrechtliche Durchsetzung etwaiger Ansprüche wesentlich erleichtert.

 

Nach Auffassung der Bundesnetzagentur wird eine Abweichung bei der Geschwindigkeit nach Art. 4 Abs. 4 VO (EU) 2015/2120 angenommen, wenn

1. nicht an mindestens zwei Messtagen jeweils mindestens einmal 90 % der vertraglich vereinbarten maximalen Geschwindigkeit erreicht worden ist

2. die normalerweise zur Verfügung stehende Geschwindigkeit nicht in 90 % der Messungen erreicht worden ist oder

3. die vertraglich vereinbarte minimale Geschwindigkeit an mindestens zwei Messtagen jeweils unterschritten worden ist.

 

Die Mitteilung enthält zudem Vorgaben zum Nachweis von Abweichungen. Es werden folgende Anforderungen an den Umfang und die Art der Messungen gestellt, um sich auf die Vermutungswirkung des Art. 4 Abs. 4 VO (EU) 2015/2120 berufen zu können:

1. Es müssen mindestens 20 Messungen erfolgen.

2. Die Messungen müssen an mindestens zwei unterschiedlichen Tagen vorgenommen werden.

3. Die Messungen sollen sich im gleichen Umfang auf die beiden Tage verteilen, sodass mindestens 10 Messungen an einem Tag erfolgen.

4. Die Messungen sind mit LAN-Verbindung vorzunehmen.

5. Die Messungen sollen über die im Rahmen der Breitbandmessung bereitgestellte installierbare Version durchgeführt werden.

  

Weitere Informationen sowie der Mitteilungstext sind auf der Internetseite der Bundesnetzagentur unter www.bundesnetzagentur.de/breitbandgeschwindigkeiten beziehungsweise https://breitbandmessung.de/desktop-app veröffentlicht.

 

Die Konkretisierung betrifft nicht die Upload-Geschwindigkeiten, da diese nicht beworben werden.

 

Bei der oben genannten Formulierung der Upload-Datenübertragungsrate handelt es sich also um eine vertragsrelevante Regelung, die durch den Endkunden in der Regel mittels Unterschrift zur Kenntnis genommen wurde. Es obliegt allein den Zivilgerichten über die Rechtmäßigkeit getroffener vertraglicher Regelungen zu entscheiden.

 

Ein Schlichtungsverfahren nach § 47a Telekommunikationsgesetz könnte hier die Frage klären, ob in Ihrem konkreten Einzelfall eine Verletzung der Regelung zur Vertragsgestaltung (§ 43a TKG) vorliegt. Ein Antrag an die Verbraucherschlichtungsstelle der Bundesnetzagentur ist jedoch nur dann zulässig, wenn Sie als Antragsteller die Verletzung eigener Rechte, die Ihnen aufgrund der in § 47a TKG genannten Rechte zustehen, geltend machen, kein Gerichtsverfahren mit demselben Streitgegenstand rechtshängig ist und vor Antragstellung der Versuch einer Einigung mit dem Antragsgegner unternommen wurde. Das Schlichtungsverfahren ist kostenfrei. Die Parteien tragen lediglich die Ihnen eigens entstehenden Kosten selbst.

 

Sollten Sie die Durchführung eines Schlichtungsverfahrens wünschen, ist eine formelle Antragstellung erforderlich. Die Verbraucherschlichtungsstelle wird Ihren Antrag auf Zulässigkeit prüfen.

 

Den Antrag und weiterführende Informationen finden Sie unter dem nachfolgenden Link: https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Verbraucher/Verbraucherschlichtung....

Bitte fügen Sie dem Antrag entsprechende Breitbandmessungen (die Messungen bitte im Browser durchführen) bei.

 

Sollten Sie kein Schlichtungsverfahren wünschen, steht es Ihnen frei, Ihr Anliegen auf dem ordentlichen Rechtsweg, gegebenenfalls mit Hilfe der Rechtsberatung der Verbraucherzentralen oder eines Rechtsanwalts, weiter zu verfolgen. Eine Übersicht über die Verbraucherzentralen finden Sie hier: www.verbraucherzentrale.de.

 

 

Bei Nachfragen oder bei Verständnisproblemen nutzen Sie bitte das Nachtragsformular auf unserer Internetseite: https://www.bundesnetzagentur.de/NachtragsformularTK

Mit freundlichen Grüßen

Referat 216 Universaldienst, Öffentliche Angelegenheiten, Verbraucherfragen, Schlichtungsstelle Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen Fehrbelliner Platz 3 10707 Berlin Telefon: 030 22480-500 Internet: http://www.bundesnetzagentur.de 29.12.2020

Datenschutzhinweis: Der Schutz Ihrer Daten ist uns wichtig. Nähere Informationen zum Umgang mit personen-bezogenen Daten in der Bundesnetzagentur können Sie der Datenschutzerklärung auf https://www.bundesnetzagentur.de/Datenschutz entnehmen. Sollte Ihnen ein Abruf der Datenschutzerklärung nicht möglich sein, kann Ihnen diese auch in Textform übermittelt werden.

 

@FamilieHaller ja die Bundesnetzagentur hat nur sehr eingeschränkte Möglichkeiten. Vodafone müsste die BNetzA einschalten, dann könnten sie theoretisch sogar bei der Entstörung mithelfen. Das wird aber mit ziemlicher Wahrscheinlichkeit nicht passieren, da VF sowas nicht in ihren Prozessen vorsieht meiner Meinung nach. 

 

Nein die Fritte muss nicht extra an einer anderen Multimediadose oder direkt am Verstärker eingesteckt werden. Es wird überall im Haus sehr ähnliche Ergebnisse geben die sich nicht postiver auf die Entstörung auswirken. Nur durch die Beseitigung der Einstrahlung der Störung in den Kabelstrang kann sich was ändern. Ob die Fritzbox eine API zur Verfügung stellt, auf der man das monitoren kann weiß ich nicht, wird aber schon irgendwie möglich sein. Eine 100% Überwachung der Kanäle ist aber wirklich nicht nötig, es benötigt nur sehr grobe Werte. Wenn mal einmal auf das Webinterface der Box geschaut und zufallig alles auf 64QAM im Upstream steht ist klar, das der Rückwegstörer nur sporadisch da ist. Allerdings die konkreten Störzeiten kann Vodafone selber monitoren, da die CMTS über Fernwartung zugänglich ist. Da braucht ihr euch also keinen Aufwand machen. 

 

Ist die FritzBox eure eigene? Wenn ja unbedingt die Leihbox von Vodafone anschließen ganz egal wie schlecht sie auch sein mag. VF kann nicht auf private Boxen zugreigen und z. B. die Pegelwerte auslesen. Das geht nur bei Mietboxen. Sobald das mit dem Rückweg wieder passt, wieder eure Box an die Dose hängen. 

 

Und die Tickets sind als User nicht wirklich aussagekräftig. Nur die Techniker können da Details abrufen, daher solltest du nähere Infos bekommen sobald du einen am Telefon hast. 

Gelöschter User
Nicht anwendbar

@FamilieHaller ,

 

schrieb: Es wäre schön wenn Du etwas zum Thema beitragen könntest.

Habe ich doch, habe zu deinem Schutz deine persönlichen Daten entfernt.

 

Gruss

Methusalem1

Momentan keine Störung und im Upload ist weiterhin der erste Kanal QAM16 und die anderen vier QAM64.

 

Die FRITZ!Box 6591 ist gemietet.

Hi @FamilieHaller 

 

solange die Upload Kanäle nicht weiterhin alle auf 64QAM laufen, liegt noch immer eine Störung des Rückwegs vor. 

Am frühen Morgen des des 03. Februar 2021 wurde auf die FRITZ!Box 6591 FRITZ!OS 7.22 installiert.

 

Ich habe gerade bemerkt unter Internet > Kabel-Informationen > Kanäle ist seit ich das letzt mal nachgesehen habe ein DOCSIS 3.1 Kanal dazugekommen. Die DOCSIS 3.0 Kanäle sind unverändert.

  • Senderichtung
    • DOCSIS 3.1
      • Kanal ; Kanal ID ; Typ ; Frequanz (MHz) ; Power Level (dBmV)
      • 1 ; 0 ; 4K ; 54 ; 42.2 ; OFDMA
    • DOCSIS 3.0
      • Kanal ; Kanal ID ; Typ ; Frequanz (MHz) ; Power Level (dBmV)
      • 1 ; 3 ; 64QAM ; 45 ; 45.8 ; ATDMA
      • 2 ; 4 ; 64QAM ; 51 ; 46.0 ; ATDMA
      • 3 ; 2 ; 64QAM ; 37 ; 46.0 ; ATDMA
      • 4 ; 1 ; 16QAM ; 31 ; 45.3 ; ATDMA

Ab 01. März haben wir RED Internet & Phone 250 (VDSL) von Vodafone.