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Lösung
am 22.02.2013 13:47
Hallo,
unser Festnetz (Vorwahl 021xx) ist sein 36Stunden gestört, Anrufe bei der Störungshotline werden nur mit einer Bandansage quittiert dass es eine generelle Störung gebe, nachdem ich mich doch zu einem Menschen am Telefon durchgehangelt habe, sagte er mir es gäbe im gesamten 02xxx Vorwahlengebiet eine allgemeine Störung, konnte oder wollte aber weder sagen woran es liegt, noch wann es behoben ist.
Kann diese Aussage jemand bestätigen?
Leider habe ich die ABG meines alten Arcor-Vertrages nicht mehr, kann ich bei anhaltender Störung eine Sonderkündigung aussprechen?
Ich finde nicht die Störung an sich das Problem (ist unangenehm, aber die weden schon tun was sie können), sondern wie mit den Kunden/Informationen umgegangen wird eine Sauerei.
Grüße
othu
am 22.02.2013 15:56
Du bekommst über eine Bandansage und über die Hotline gesagt das eine Großraumstörung besteht. Der Kollege hat vmtl gesehen das das Störungsende im Status "OFFEN" steht. Also kann er nicht sagen wann diese Behoben sein wird. (Fakt)
Sonderkündigung? NEIN
Da Massenstörungen zu Höhere Gewalt zählen wirst Du da keine Chance haben.
MfG
CCAvE
am 23.02.2013 21:24
23.02.2013 22:56 - bearbeitet 23.02.2013 22:59
Einer Massenstörung eine Frist zu setzen grenzt schon fast an ...(zensiert)...
Kurzes Beispiel:
Sie schaffen Ihr Auto Freitag mittag in die Werkstatt weil ein Teil kaputt ist und gewechselt werden muss. Der KFZ-Meister sagt Ihnen, das er das Teil erst bestellen muss und das länger dauern kann. Dann setzen Sie dem KFZ-Meister eine Frist das er das Teil bis Montag aufzutreiben hat. Drohen diesem Mann dann noch mit einem Anwalt für den Fall das dies nicht passiert.
Ich sag mal so:
Der Anwalt freut sich und nimmt Ihr Geld fürs Nichtstun gerne an sich. Denn er wird Ihnen genau das Selbe sagen was ich vorher geschrieben habe. Aber das haben Sie ja offensichtlich nicht mal ansatzweise gelesen.
*kopfschüttel*
MfG
CCAvE
am 24.02.2013 07:58