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Antwort

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Lösung

Reaktion auf Beschwerde
Axellent88
Netzwerkforscher
Netzwerkforscher

Hallo,

 

Am 10.08.2020 habe ich mich per Email bei Vodafone beschwert.

Wir hatten hier mindestens 3 Wochen Internet und Telefon- Totalausfall (die ganze stadt samt Verwaltung war betroffen- das Thema auchnin den Regionalnachrichten).

 

Mein Störungsticket wurde jedenfalls aufgenommen, jedoch ohne Rückmeldung an mich auch wieder entfernt.

 

Bei meiner telefonischen Beschwerde würde ich von A nach B in verschiedene Warteschleifen gelegt, mit dem Ergebnis, dass ich mich schriftlich beschweren soll.

 

Hier warte ich nun seit 6 Wochen auf Rückmeldung.

 

Ich hatte eigentlich sogar vor, die Geschwindigkeit von meinem Zugang zu erhöhen, allerdings schwindet bei mir mittlerweile das Vertrauen in das in Unternehmen Vodafone.

 

Ich überlege ernsthaft, mir doch noch die Telekom-Leitung ins Haus zu legen, das man einfach mal auch kurzfristig andere Optionen hat.

 

Ich bitte hier auf diesem Weg um Rückmeldung auf meine Beschwerde.

25 Antworten 25
reneromann
SuperUser
SuperUser

Wenn du dich bereits an's Beschwerdemanagement gewendet hast, kann dir hier niemand weiterhelfen, da die Moderatoren an die Entscheidungen des Beschwerdemanagements gebunden sind.

Ich würde ja erstmal gerne eine Entscheidung / Rückmeldung des Beschwerdemanagements auf meine Beschwerde erhalten.

 

Es muss doch einen Kommunikationsweg geben, mit dem man innerhalb von 1-2 Wochen mal ein Lebenszeichen bekommt.

 

Jens
Moderator:in
Moderator:in

Hallo Axellent88,

 

wann hattest Du denn Deine Beschwerde abgesendet? Oder ist damit der Text oben gemeint?

Siehst Du denn in Deinem Kundenportal unter Störungsticket einen abgeschlossenen Auftrag?

 

Grüße

Jens

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Axellent88
Netzwerkforscher
Netzwerkforscher

Vielen Dank für Ihre Antwort. Ich habe am 10.08.20 eine Beschwerde per Email gestellt. Dies wurde mir telefonisch als einziger Kommunikatiosweg genannt. Gerne kann ich nochmal eine Kopie der Beschwerde zukommen lassen.

Das Störungsticket kann ich aktuell nicht mehr sehen (habe es aber online schon gesehen, und es wurde nach meinem ersten telefonischen Kontakt für mich erstellt).


schöne Grüße,

 

Jens
Moderator:in
Moderator:in

Hallo Axellent88,

 

ich kann gern nach dem Ticket schauen aber eine Antwort auf Deine Beschwerde kann ich nicht geben.

Schick mir gern Deine Daten in einer PN zu.

 

Grüße

Jens

 

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Axellent88
Netzwerkforscher
Netzwerkforscher

Hallo,

 

Ich habe ein private Nachricht geschickt.

 

Ich hätte zumindest gerne einen Ansprechpartner, mit dem ich mein Anliegen besprechen kann.

 

Vielen Dank 

Jens
Moderator:in
Moderator:in

Hallo Axellent88,

 

danke für Deine PN und den Text. Dabei geht es um die Erstattung der Fahrzeit zu Deinem Arbeitgeber, weil Du statt Home-Office nun in die Firma fährst. Hab ich das richtig verstanden?

Du nutzt bei uns einen Privatkundentarif. Menschlich kann ich Dich verstehen, dass es nervt.

Jedoch wurde Dir bereits ein Angebot zur Kostenerstattung von den Anschlusskosten gegeben. Was aber von Dir abgelehnt wurde.

In Deiner PN gibst Du auch an, dass Du dies als Hohn ansiehst.

Die Fahrerei kann Dir keiner erstatten. Das kann ich Dir bereits sagen.

 

An der Behebung der Störung sind die Techniker weiterhin dran. Eine Eingrenzung ist erfolgt. Hoffentlich soweit, dass es auf die Zielgerade geht.

 

Grüße

Jens
 

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Axellent88
Netzwerkforscher
Netzwerkforscher

Hallo,

 

mir geht es nicht um die Erstattung der Fahrzeit und der Fahrkosten. Zusammen mit dem beispielhaften anderen genannten Grund wollte ich zum Ausdruck bringen, welchen Konsequenzen ein 3-Wöchiger Komplettausfall des Internets und Telefons hat. Im übrigen gehe ich davon aus, das auch Privatkunden davon ausgehen können, den ganzen Tag eine stabile Internet und Telefonverbindung zu haben.

Das Entschädigungsangebot wurde telefonisch mit ca 5€ beziffert.
d. h. nicht das Angebot an sich wird als Hohn bezeichnet, sondern die Höhe der angebotenen Kompensation. Sofern ich diese akzeptiert hätte, hätte ich lt telefonischer Aussage weitere Ansprüche verloren.

 

Sie schreiben selbst, dass das Problem immer noch nicht gefunden bzw behoben ist. 
Mir geht es wie eingangs beschrieben darum, einen persönlichen Gesprächspartner zu bekommen, der mir sagen kann, wie Vodafone heute und auch die nächsten Jahre mit solchen Ausfällen umgehen möchte.  Ich möchte Vertrauen in meinen Internet und Telefonanbieter haben.

 

schöne Grüße,

Axel

Nur um das klarzustellen: Du hast -wenn überhaupt- Anspruch auf den anteiligen Grundpreis der gestörten Leistung. Wenn also lediglich der Internet-Teil bandbreitenmäßig eingeschränkt ist, Telefonie aber weiterhin funktioniert dann bemisst sich dieser Anspruch auf 50% (Internet-Anteil) des Grundpreises für die Zeit, über die die Störung anlag.

 

Wenn du also beispielsweise noch in der 19,99 €-Phase bist, dann wären für einen kompletten Monat Einschränkungen beim Internet dafür 50% von 19,99 € anzusetzen, also ~10 €. Wenn jetzt die Störung "nur" 2 Wochen dauert, dann 14 von 28/29/30/31 Tagen, dann dementsprechend auch nur rund 50% dieser ~10 € - kommen wir also bei rund 5 € bei raus.

 

Das ist der reine Anspruch aus der Grundgebühr - nicht mehr und nicht weniger.

Dies gilt aber nur dann, wenn keine anderweitige Ersatzlösung ermöglicht wurde (z.B. Bereitstellung von kostenlosem Datenvolumen auf dem Handy/HotSpot).

 

Alles was darüber hinaus geht, wäre wenn überhaupt Schadenersatz - und dieser muss konkret beziffert werden. Und genau daran scheitern viele (Privat-)Leute, weil vergebene Freizeitvernügen keinen Geldwert haben. Dies gilt insbesondere für aufgewendete (Frei-)Zeit.

Du könntest also maximal solche Kosten wie "zusätzliche Telefongebühren für die Nutzung des Mobiltelefons" geltend machen - aber auch nur dann, wenn diese wirklich angefallen sind und auch dann nur nach Vorlage des EVN. Dies fällt jedoch weg, wenn die Gespräche von einer Flatrate umfasst sind - selbst die monatliche Grundgebühr des Handys ist KEIN Schadenersatz.

 

Ebenfalls müssen die Kosten wirklich mit dem Schaden in Verbindung zu bringen sein - die Fahrt zur Arbeit ist wäre dies also nicht; schon gar nicht, wenn der Anschluss kein gewerblicher Anschluss für die Nutzung vom HomeOffice ist [den eigentlich auch der Arbeitgeber zu stellen hat - und bei dessen Ausfall der Arbeitgeber -wie bei einem defekten PC/Notebook- für Ersatz zu sorgen hat].