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18.11.2025 17:19 - bearbeitet 18.11.2025 17:31
Hallo ich hatte unschönen Kontakt mit dem Vodafone Kundenservice ich bekomme
Nur ca. 20% der vereinbarten Leistung. Meines Mobilfunkvertrags
Vodafone weigert sich eine Störung aufzunehmen und den Fall korrekt zu bearbeiten ich habe den smart light unlimited Tarif
es wird nicht korrekt bearbeitet.
am 18.11.2025 18:14
Im Mobilfunk sichert dir kein einziger Anbieter eine bestimmte Geschwindigkeit zu! Wenn es langsamer ist, ist das nun mal so!
am 18.11.2025 18:58
Da sagt das tkg §57 etwas anderes 20% sind nicht einmal die Mindestanforderungen
am 18.11.2025 19:27
am 18.11.2025 19:43
@Cx53x8i schrieb:
Da sagt das tkg §57 etwas anderes 20% sind nicht einmal die Mindestanforderungen
Lies dir bitte mal die Allgemeinverfügung der BNetzA als zuständige Aufsichtsbehörde durch.
Diese hat die Festlegungen ausschließlich für FESTNETZanschlüsse getroffen, nicht für MOBILFUNKanschlüsse.
Daher müssen auch nur bei Festnetzanschlüssen und Festnetzersatzprodukten entsprechende Bandbreitenkorridore angegeben werden - bei Mobilfunk gibt es diese nicht.
18.11.2025 20:06 - bearbeitet 18.11.2025 20:18
§ 57 TKG – Vertragsänderung, Minderung und außerordentliche Kündigung
(4) „Hat ein Anbieter öffentlich zugänglicher Telekommunikationsdienste … anhaltende oder häufig auftretende erhebliche Abweichungen zwischen der tatsächlichen und der im Vertrag angegebenen Leistung eines Telekommunikationsdienstes …, so ist der Kunde berechtigt, das vertraglich vereinbarte Entgelt zu mindern oder den Vertrag außerordentlich ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen.“
Ich habe mehr als 60 Messungen durchgeführt ich erreiche nicht Mal annähernd die im Vertrag vereinbarte Leistung von 300 Mbits mit 4 Geräten probiert angeblich hier 1000 Mbit verfügbar Nähe zum Sendemast etwa 450m Empfang bestens aber der Datendurchsatz passt überhaupt nicht in keiner meiner Messungen über die letzten 3 Tage
Der Entwurf der allgemeinverfügung wurde bereits von Gerichten herangezogen
18.11.2025 20:08 - bearbeitet 18.11.2025 20:17
2. Mobilfunk (Entwurf einer Allgemeinverfügung, 2024)
Für Mobilfunk-Internetzugänge existiert (Stand Juni 2024) ein Konsultationsentwurf einer Allgemeinverfügung zur Konkretisierung der unbestimmten Begriffe.
In diesem Entwurf schlägt die BNetzA differenzierte Abschläge vor (z. B. 75 %, 85 %, 90 %) je nach Haushaltsdichte, um zu definieren, ab wann eine Minderleistung vorliegt.
Vorgeschlagen sind 30 Messungen, verteilt auf 5 Kalendertage, je Tag 6 Messungen.
Eine erhebliche Abweichung bei der „geschätzten maximalen Geschwindigkeit“ soll angenommen werden, wenn an mindestens 3 der 5 Tage die jeweils um den Abschlag verringerte vertraglich angegebene Geschwindigkeit einmalig nicht erreicht wird.
Das liegt bei mir vor
Gruß
am 18.11.2025 21:15
Hallo @Cx53x8i
bei Mobilfunkverträgen gibt es leider keine garantierte Mindestbandbreite, diese ist ausschließlich für Festnetzanschlüsse vorgesehen. Es gab zwar im vergangenen Jahr Überlegungen, ein entsprechendes Konzept für Mobilfunkverträge einzuführen, jedoch ist dieses bislang nicht umgesetzt worden.
Mobilfunkverträge sind grundsätzlich darauf ausgelegt, deutschlandweit genutzt zu werden. Die tatsächliche Geschwindigkeit kann jedoch je nach geografischer Lage, Entfernung zur nächsten Basisstation und den baulichen Gegebenheiten bzw. Auslastung variieren. Beispielsweise können dicke Wände oder andere bauliche Hindernisse die Signalqualität negativ beeinflussen. Im Keller gibt es oft auch keine Handy-Signale.
Ich hoffe, diese Erklärung hilft weiter.
am 18.11.2025 21:23
Kann mir doch niemand erzählen wenn es auch so ist wenn ich direkt vor dem Funkmast stehe
am 18.11.2025 21:28
Es interessiert aber niemanden, wo du stehst.
Es gibt keine Verfügbarkeitsgarantie, nicht einmal für Netzabdeckung.