Frage
Antwort
Lösung
am
29.11.2025
18:34
- zuletzt bearbeitet am
29.11.2025
18:36
von
seelo2010
Ich habe gekündigt und die Empfangsbestätigung bekommen. Leider bisher keine schriftliche Bestätigung meines Handyvertrages.
@seelo2010 Anhänge entfernt, persönliche Daten
am 30.11.2025 01:12
Für die Wirksamkeit einer Kündigung bedarf es keiner Bestätigung.
Die Kündigung ist mit Eingang wirksam.