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Lösung
am 09.04.2025 09:41
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich wende mich an Sie, da ich seit geraumer Zeit erhebliche Probleme mit der Internetgeschwindigkeit meines Mobilfunkvertrags habe. Trotz eines Vertrages mit deutlich höheren Geschwindigkeiten beträgt meine durchschnittliche Download-Geschwindigkeit in meiner Wohnung dauerhaft nur etwa 3 Mbit/s. Dies habe ich mehrfach getestet, sowohl zu unterschiedlichen Tageszeiten als auch an verschiedenen Tagen.
Diese Geschwindigkeit liegt deutlich unter den vertraglich zugesicherten Leistungen und beeinträchtigt die Nutzung Ihres Dienstes erheblich.
Ich fordere Sie hiermit auf, den technischen Mangel umgehend zu prüfen und innerhalb einer angemessenen Frist (14 Tage) zu beheben. Sollte sich die Situation nicht verbessern, behalte ich mir vor, von meinem Recht auf eine außerordentliche Kündigung (§ 314 BGB) Gebrauch zu machen.
Bitte bestätigen Sie den Eingang meines Schreibens schriftlich und teilen Sie mir mit, welche Maßnahmen zur Problemlösung eingeleitet werden.
Mit freundlichen Grüßen
am 09.04.2025 09:53
Oo, das wird hier aber nix.
Dies ist ein Kunden helfen Kunden Forum und seit 08.2022 wurde der Support von Vodafone hier eingestellt. Bitte kontaktiere die offizielle Kundenbetreuung von Vodafone für Unterstützung, wobei der telefonische Weg nicht empfohlen wird. Nutze stattdessen den WhatsApp-Kanal 0172 1217212.
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LG
09.04.2025 10:02 - bearbeitet 09.04.2025 10:03
Und außerdem musst du schon einen deutschen Test benutzen, und keinen aus dem Ausland! Und dann per LAN und nicht mit WLAN
am 09.04.2025 10:03
Hallo @tandogan,
damit wirst du nicht durchkommen da Mobilfunk nicht Ortsgebunden ist wie ein Anschluss zuhause.
Wenn Vodafone an den Orten an denen du dich häufig aufhältst nicht so gut ist dann solltest du dir Testkarten anderer Netzbetreiber besorgen und deren Netz testen, und dann in das für dich beste Netz wechseln.
am 09.04.2025 11:38
@tandogan schrieb:
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich wende mich an Sie, da ich seit geraumer Zeit erhebliche Probleme mit der Internetgeschwindigkeit meines Mobilfunkvertrags habe. Trotz eines Vertrages mit deutlich höheren Geschwindigkeiten beträgt meine durchschnittliche Download-Geschwindigkeit in meiner Wohnung dauerhaft nur etwa 3 Mbit/s. Dies habe ich mehrfach getestet, sowohl zu unterschiedlichen Tageszeiten als auch an verschiedenen Tagen.
Diese Geschwindigkeit liegt deutlich unter den vertraglich zugesicherten Leistungen [...]
Welche Leistung wurde dir denn vertraglich zugesichert?
Nur um das klar zu sagen: Im Mobilfunkbereich gibt es -im Gegensatz zum Festnetz- KEINE vertraglich zugesicherten Mindestgeschwindigkeiten, ergo stellt eine Abweichung von der Maximalgeschwindigkeit auch gemäß der BNetzA KEINEN Mangel dar.
@tandogan schrieb:
Ich fordere Sie hiermit auf, den technischen Mangel umgehend zu prüfen und innerhalb einer angemessenen Frist (14 Tage) zu beheben. Sollte sich die Situation nicht verbessern, behalte ich mir vor, von meinem Recht auf eine außerordentliche Kündigung (§ 314 BGB) Gebrauch zu machen.
Es gibt keinen Mangel, weil dir nie eine Mindestgeschwindigkeit im Vertrag zugesichert wurde.
Dementsprechend hast du auch keinerlei Sonderkündigungsrecht oder anderweitige rechtliche Ansprüche.
Mal davon abgesehen, dass die von dir genutzten Tests im Ausland (Kroatien, Türkei) keinesfalls die notwendigen Anforderungen an einen Test gemäß den Vorgaben der Bundesnetzagentur entsprechen und oben drein die Tests per WLAN eh -gemäß der Vorgaben der BNetzA- sowieso hinfällig sind.
@tandogan schrieb:
Bitte bestätigen Sie den Eingang meines Schreibens schriftlich und teilen Sie mir mit, welche Maßnahmen zur Problemlösung eingeleitet werden.
Hier wird dir niemand den "Eingang deines Schreibens schriftlich" bestätigen oder dir mitteilen, welche "Maßnahmen zur Problemlösung eingeleitet" wurden, weil dies hier ein Kunden-helfen-Kunden-Forum ist.
Übrigens schreibt die Bundesnetzagentur auf der entsprechenden Seite zur Mindestgeschwindigkeit Folgendes:
Seit dem 1. Dezember 2021 hat der Gesetzgeber Ihre Verbraucherrechte umfassend gestärkt. Bei nicht vertragskonformer Leistung können Sie nach § 57 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 TKG das vertraglich vereinbarte Entgelt gegenüber Ihrem Anbieter mindern oder den Vertrag außerordentlich kündigen, d. h. ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist. Voraussetzung dafür ist, dass zwischen tatsächlicher und vertraglich vereinbarter Leistung eine „erhebliche, kontinuierliche oder regelmäßig wiederkehrende Abweichung bei der Geschwindigkeit“ vorliegt.
Ab wann eine solche Abweichung bei Ihrem Festnetz-Internetzugang vorliegt, hat die Bundesnetzagentur in einer Allgemeinverfügung (Verfügung Nr. 99/2021) festgelegt.
Ergo: Keinerlei Maßnahmen gemäß TKG bei Mobilfunk-Internetzugängen.
Und daraus resultiert auch: Wenn du eine stabile Internetleitung brauchst, musst du dir einen Festnetzanschluss holen.