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Lösung

Vodafone reagiert nicht auf außerordentliche Kündigung
Sabrina8
Smart-Analyzer
Smart-Analyzer

Hallo zusammen,

 

Ich habe am 01.02.2022 meinen bestehenden Vodafone Kabel Vertrag mit dem Sonderkündigungsrecht telefonisch gekündigt. Dann habe ich am 10.02.2022 eine schriftliche Kündigung per Einschreiben verschickt. Daraufhin wurde mein Vertrag auch gekündigt, allerdings erst zu 03.2023!! und nicht etwa März 2022. Es besteht meiner Meinung nach das Recht auf sonderkündigung, da seit Dezember 2021 bis in den Februar täglich mehrere Störungen auftraten, teilweise ganze Tage lang das Internet weg war und von Vodafone keinerlei Hilfe oder Verbesserung in Aussicht gestellt wurde. Hierzu haben wir auch mehrere Tickets geöffnet gehabt und bei vielen dieser Störungen den Support kontaktiert. Es konnte nie gesagt werden, wann die Störung behoben wird oder angeboten einen Techniker zu schicken. 

Da ich Mitte März immer noch nichts gehört hatte, habe ich erneut Vodafone kontaktiert. Die konnten mich nur an das Beschwerdemanagement weiterleiten, die sich in ca. 2 Wochen melden sollten. Bisher habe ich keiner Kontaktaufnahme seitens Vodafone bekommen. Seitdem habe ich am 30.03.2022 eine erneute Kündigung per Einschreiben an die Beschwerdestelle in Erfurt verschickt. Weiterhin bin ich nicht von Vodafone kontaktiert worden. 

Hat jemand einen Rat, was ich noch machen kann? Die Beiträge werden natürlich weiterhin abgebucht...

 

Viele Grüße 

Sabrina 

17 Antworten 17
reneromann
SuperUser
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Für genauen Rat müsstest du dich an eine zur Rechtsberatung befugte Stelle wenden - denn offenbar ist dir ja nicht mehr daran gelegen, den Vertrag fortzuführen.

 

Generell jedoch müssen für eine vorzeitige Kündigung einige Bedingungen erfüllt sein - eine sind halt nachgewiesene Störungsmeldungen als auch der Nachweis, dass es nicht an den eigenen Geräten sondern der Leitung liegt - und man muss dem Anbieter die Möglichkeit geben, die Probleme zu beheben (z.B. Technikertermine wahrnehmen). Weiterhin sind Kündigungen ausschließlich in Textform erlaubt - eine mündliche Kündigung am Telefon ist nicht rechtskräftig (egal ob vorzeitig oder zum regulären Vertragsende).

 

Wenn auch nur einer der Punkte nicht richtig umgesetzt wird, ist die eigene Kündigung in der Regel rechtlich nicht (mehr) haltbar und das war's dann...

Danke für deine Rückmeldung. Diese Schritte habe ich alle befolgt. Ich habe eine schriftliche Kündigung an Vodafone geschickt, Störungen gemeldet und mehrmals um einen Techniker gebeten bzw. um Hilfe. Letzteres wurde von Vodafone nie wahrgenommen, es hieß immer nur: die Techniker sind dran, sie werden informiert wenn sich etwas ändert. Es kam aber nie etwas. 

Dann müssten doch alle Punkte erfüllt sein. 

Martin59
Moderator:in
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Hallo Sabrina8,

 

wenn Du magst, dann verschaffe ich mir gerne einen Überblick, damit wir hier zu einer gemeinsamen Lösung kommen.

 

Kannst Du mir vorab bitte einmal mitteilen, in welchem Bundesland Du wohnst?

 

Viele Grüße, Martin

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Hallo Martin,

ich wohne in Rheinland Pfalz 

Martin59
Moderator:in
Moderator:in

Hi Sabrina8,

 

schickst Du mir bitte den Namen des Vertragsinhabers, das Geburtsdatum, die vollständige Anschrift und die Kundennummer via PN.

 

Lass danach bitte eine kurze Rückmeldung hier.

 

Viele Grüße, Martin

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Hallo Martin, 

wofür benötigst du diese Informationen? Das sind ja vertrauliche Daten..

Viele Grüße 

Sabrina


@Sabrina8  schrieb:

wofür benötigst du diese Informationen? Das sind ja vertrauliche Daten..


Um dich anhand der Daten als Vertragsinhaber zu authentifizieren.

Ansonsten darf und wird dir hier nämlich niemand irgendwelche Informationen zum Vertrag geben, weil dann nicht feststeht, ob du überhaupt berechtigt bist, diese Daten zu kennen.

Hallo Martin,

ich habe dir die Infos geschickt. 
Viele Grüße 

Sabrina

Moni_GK
Moderator:in
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Hallo Sabrina8,

 

es gab zwar Störungen im Februar, aber diese sind behoben.

Der Vertrag war vom Februar 2021 und bis zum Februar 2022 gab es keine Meldungen von Dir.

Die Kollegen haben daher so über die Sonderkündigung entschieden und über deren Entscheidung können wir uns hier auch nicht hinwegsetzen.

Wenn Du damit nicht einverstanden bist, dann kannst Du Dich nur nochmal ans Beschwerdemanagement wenden.

 

Grüße Moni

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