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Lösung
am 10.01.2023 19:35
Hallo,
ich habe bei meinem Kabelaschluss immer wieder Probleme mit dem Upload. Eigentlich sollten es 50Mbit/s sein, aber bereits seit Herbst, quäle ich mich mit 2-4 Mbit/s herum. Bei meinen Anrufen bekomme ich alle möglichen Tipps, mit denen man beim besten Willen nichts anfangen kann. Von all meinen Beschwerden an den Comuperasistenten am Telefon ist keine einzige dokumeniert worden. Das beste ist immer die Ansage, "Wir melden uns in den nächsten 24 Szunden bei ihnen. Darauf die unzähliche Aückmeldungen ware ich noch heute.
Vor allem hatte ich zwischen den Jahren den vollen Upload (über Tage stabiel). Ich dachte schon Weihnachten wäre die Zeit der Wunder, aber im neuen Jahr war alles wieder beim alten.
Ich würde mich sehr über Hilfe freuen, ansonsten muss ich im Sommer die Reisleine ziehen und zu einen Provider gehen, bei dem der Upload stabiel ist. Ich benötige den Upload für das Homeoffice.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas
Gelöst! Gehe zu Lösung.
am 11.01.2023 19:28
Jetzt muss ich noch mal nachfragen, ist der Wert von 16QAM gut oder schlecht. Das was ich so auf die Schnelle gelesen habe, ist der Wert von 16QAM nicht gerade das gelbe vom Ei. Wie gehe ich weiter vor? Habe ich ein Problem mit der Fritzbox (oder kann sie nicht nehr), dem Anschluss oder wo muss ich anpacken?
am 11.01.2023 19:30
Der Wert QAM 16 ist natürlich schlecht. Normal sollte dieser auf QAM 64 laufen.
Da es hier im Forum seit August 2022 keinen Support mehr gibt, kannst du es nur über die Hotline oder per Twitter oder Facebook probieren, damit sich jemand von VF deine Leitung genauer anschaut.
Gruß Kur
am 11.01.2023 19:38
Danke Kurtler,
das ist eine klare Aussage, mit der ich etwas anfangen kann.
Jetzt wird die Leitung des Kundenservice glühen!
am 11.01.2023 19:55
Das ging diesmal schnell, in den nächsten Tagen wird sich ein Techniker bei mir melden!
Ich werde berichten ....
11.01.2023 21:59 - bearbeitet 11.01.2023 22:02
Hallo und Danke für den Tip. So, meine ersten Messungen (der Download ist OK, da mein Laptop keine Netzwerkanschluss verfügt und ich mich nur per WLAN verbinden kann. Aber den Upload von 50 Mbit/s hatte ich zwischen den Jahren erhalten!)
Hallo Thomas,
keine Ahnung wie die Bundesnetzagentur und Vodafone solche Fälle bewerten.
Ich wäre bei einer Reklamierung mit dem Ziel der Kündigung aber bemüht, den Netto-Durchsatz per Ethernet nachzumessen.
Ansonsten versucht man Dir seitens VF noch einzureden, es läge an Deinem WLAN 😉
(Auch wenn der niedrige Upload recht eindeutig ist.)
Oder VF nagelt Dich erstmal wochenlang auf einen Router-Tausch fest.
Vielleicht wäre also eine Investition in einen USB-Adapter keine schlechte ...
Aber mal abwarten, vielleicht bekommt der nun zugeteilte Techniker das ja doch noch gebacken.
Ich drücke Dir (und Vodafone) die Daumen ... 👍
am 18.01.2023 10:36
Update:
Wie zu erwarten habe ich von Vodafone nichts mehr gehört. Es erfolgte kein Rückruf, keine Mail und keine SMS. Das ist anscheinend so Standart. Aber zumindest haben sich die Werte verbessert. Der Upload liegt bis jetzt immer zwischen 40 und 50 Mbits. Auch hat der QAM-Wert einen fernünftigeren Wert.
am 18.01.2023 13:52
beobachte es weiter, wenn wieder kommt, gleich wieder melden, wenn der Störer 5km weg ist kommt da keiner auf dich zu.
am 21.02.2023 04:34
TOP - vielen Dank - sehr kompetent - habe ständig ca. alle 2 Wochen das gleiche Problem. Download TOP - leider Upload = Chrinch - 3x Techniker Vorort gehabt, dann geht es wieder einige Zeit. Online Gaming dann oft 2 Tage nicht möglich da der Input förmlich nicht gesendet wird. Werte bei Tests ca. : 230 download und UPLOAD zwischen 500kbit -5mbit 🙂 haha sollten min 15mb sein max 50 und im Schnitt 35mb - macht keinen Bock - hatte bei NETCOLGNE das nie...auf 48 Monate mal 2-3 Tage Störung. leider wegen Preisen und schönen Angeboten gewechselt. Zum kein Glasfaser seitens Vodafone in Köln mgl. 😞 - werde diese Tests der Bundesnetzagentur durchführen -Vodafone Informieren, Inverzugsetzen etc. und dann etcl. einen neuen Anbieter suchen müssen...glaube nicht, dass das wirklich gelöst werden kann..Danke für Ihren Beitrag und die sehr tolle Antwort hier
@Pedalkraft777 schrieb:Hallo Thomas,
sollte es sich wie von Dir beschrieben verhalten und liegt kein Verschulden Deinerseits vor (Probleme mit Deiner Hardware, etc), dann hast Du natürlich ein Recht auf Erfüllung der zugesicherten Vertragsleistungen.
Ende 2021 wurden von der neuen Bundesregierung entsprechende Gesetzesänderungen vorgenommen, die Deine Position als Verbraucher stärken.
Siehe hierzu die Info-Seite der Bundesnetzagentur:
https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Vportal/TK/InternetTelefon/Internetgeschwindigkeit/start.html
Die für Dich wichtigen Stellen im Text:
1) "Bei nicht vertragskonformer Leistung können Sie nach § 57 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 TKG das vertraglich vereinbarte Entgelt gegenüber Ihrem Anbieter mindern oder den Vertrag außerordentlich kündigen, d. h. ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist."
2) "Mit der Breitbandmessung Desktop-App stellt Ihnen die Bundesnetzagentur ein einfaches Nachweisverfahren zur Überprüfung der vertraglich vereinbarten Geschwindigkeiten zur Verfügung ... Sie erhalten ein Messprotokoll mit der Aussage, ob eine nicht vertragskonforme Leistung vorliegt. Dieses Protokoll mit allen Messdetails können Sie bei Ihrem Anbieter zum Nachweis einer Minderleistung vorlegen."
Ich hoffe das Problem löst sich Deinerseits.
Alles Gute!
@Pedalkraft777 schrieb:Hallo Thomas,
sollte es sich wie von Dir beschrieben verhalten und liegt kein Verschulden Deinerseits vor (Probleme mit Deiner Hardware, etc), dann hast Du natürlich ein Recht auf Erfüllung der zugesicherten Vertragsleistungen.
Ende 2021 wurden von der neuen Bundesregierung entsprechende Gesetzesänderungen vorgenommen, die Deine Position als Verbraucher stärken.
Siehe hierzu die Info-Seite der Bundesnetzagentur:
https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Vportal/TK/InternetTelefon/Internetgeschwindigkeit/start.html
Die für Dich wichtigen Stellen im Text:
1) "Bei nicht vertragskonformer Leistung können Sie nach § 57 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 TKG das vertraglich vereinbarte Entgelt gegenüber Ihrem Anbieter mindern oder den Vertrag außerordentlich kündigen, d. h. ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist."
2) "Mit der Breitbandmessung Desktop-App stellt Ihnen die Bundesnetzagentur ein einfaches Nachweisverfahren zur Überprüfung der vertraglich vereinbarten Geschwindigkeiten zur Verfügung ... Sie erhalten ein Messprotokoll mit der Aussage, ob eine nicht vertragskonforme Leistung vorliegt. Dieses Protokoll mit allen Messdetails können Sie bei Ihrem Anbieter zum Nachweis einer Minderleistung vorlegen."
Ich hoffe das Problem löst sich Deinerseits.
Alles Gute!