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Antwort
Lösung
am 10.01.2023 19:35
Hallo,
ich habe bei meinem Kabelaschluss immer wieder Probleme mit dem Upload. Eigentlich sollten es 50Mbit/s sein, aber bereits seit Herbst, quäle ich mich mit 2-4 Mbit/s herum. Bei meinen Anrufen bekomme ich alle möglichen Tipps, mit denen man beim besten Willen nichts anfangen kann. Von all meinen Beschwerden an den Comuperasistenten am Telefon ist keine einzige dokumeniert worden. Das beste ist immer die Ansage, "Wir melden uns in den nächsten 24 Szunden bei ihnen. Darauf die unzähliche Aückmeldungen ware ich noch heute.
Vor allem hatte ich zwischen den Jahren den vollen Upload (über Tage stabiel). Ich dachte schon Weihnachten wäre die Zeit der Wunder, aber im neuen Jahr war alles wieder beim alten.
Ich würde mich sehr über Hilfe freuen, ansonsten muss ich im Sommer die Reisleine ziehen und zu einen Provider gehen, bei dem der Upload stabiel ist. Ich benötige den Upload für das Homeoffice.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas
Gelöst! Gehe zu Lösung.
am 11.01.2023 17:56
Wird halt so wie bei vielen sein.
Hoffnungslos überbuchtes Segment.
Ich schlage mich auch schon lange damit herum, es wird aber eher schlechter als besser.
Wenn es nur Glasfaser gäbe hier...
am 10.01.2023 19:39
Poste mal ein Screenshot der Signalwerte deines Routers.
Gruß Kurt
10.01.2023 21:01 - bearbeitet 10.01.2023 21:06
Hallo Thomas,
sollte es sich wie von Dir beschrieben verhalten und liegt kein Verschulden Deinerseits vor (Probleme mit Deiner Hardware, etc), dann hast Du natürlich ein Recht auf Erfüllung der zugesicherten Vertragsleistungen.
Ende 2021 wurden von der neuen Bundesregierung entsprechende Gesetzesänderungen vorgenommen, die Deine Position als Verbraucher stärken.
Siehe hierzu die Info-Seite der Bundesnetzagentur:
https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Vportal/TK/InternetTelefon/Internetgeschwindigkeit/start.html
Die für Dich wichtigen Stellen im Text:
1) "Bei nicht vertragskonformer Leistung können Sie nach § 57 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 TKG das vertraglich vereinbarte Entgelt gegenüber Ihrem Anbieter mindern oder den Vertrag außerordentlich kündigen, d. h. ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist."
2) "Mit der Breitbandmessung Desktop-App stellt Ihnen die Bundesnetzagentur ein einfaches Nachweisverfahren zur Überprüfung der vertraglich vereinbarten Geschwindigkeiten zur Verfügung ... Sie erhalten ein Messprotokoll mit der Aussage, ob eine nicht vertragskonforme Leistung vorliegt. Dieses Protokoll mit allen Messdetails können Sie bei Ihrem Anbieter zum Nachweis einer Minderleistung vorlegen."
Ich hoffe das Problem löst sich Deinerseits.
Alles Gute!
am 11.01.2023 17:39
Hallo Kurt,
Danke für die schnelle Antwort. Ich hoffe ich habe die richtigen Bilder und Werte hochgeladen.
Gruß
Thomas
am 11.01.2023 17:56
Wird halt so wie bei vielen sein.
Hoffnungslos überbuchtes Segment.
Ich schlage mich auch schon lange damit herum, es wird aber eher schlechter als besser.
Wenn es nur Glasfaser gäbe hier...
am 11.01.2023 18:05
Hallo und Danke für den Tip.
So, meine ersten Messungen (der Download ist OK, da mein Laptop keine Netzwerkanschluss verfügt und ich mich nur per WLAN verbinden kann. Aber den Upload von 50 Mbit/s hatte ich zwischen den Jahren erhalten!):
am 11.01.2023 18:08
@DogSis schrieb:Wird halt so wie bei vielen sein.
Hoffnungslos überbuchtes Segment.
Ich schlage mich auch schon lange damit herum, es wird aber eher schlechter als besser.
Wenn es nur Glasfaser gäbe hier...
Ja, genau das befürche ich auch, aber dann soll Vodafone mal die Hosen herunterlassen und mir das auch sagen!
am 11.01.2023 18:12
du hast nen Rückwegstörer in deinem Segment die Sendepegel sollten auf QAM 64 laufen, nicht 16, guck mal ob da QAM 8/4 oder so mal dort steht!
11.01.2023 18:25 - bearbeitet 11.01.2023 18:56
Da er aus dem ehemaligen Unitymedia Gebiet kommt, gibts keine QAM unter 16. Die haben auch kein QPSK.
Außerdem fehlt ihm der DOCSIS 3.1 in Senderichtung.
Gruß Kurt
am 11.01.2023 18:41
Ist also der Schluss 'Modulation Upload <= 16QAM' --> Rückwegestörer immer so?
Hier bei mir ist das gefühlt seit Jahren der Fall.
Dass muss doch mal auffallen und behoben werden oder nicht?