Frage
Antwort
Lösung
am 21.03.2024 12:37
Hallo,
Kann ich hier Infos bekommen, wie ich von Vodafone eine Entschädigung für einen Totalausfall über 99 Tage bekomme?
Vom 11.12.2023 bis zum 18.3.2024 hatte ich einen nicht von mir verursachten Kabelschaden, der zu einem Totalausfall von Internet und DSL-Anschluss führte.
Ich habe ca. 30 Anrufe zu Vodafone getätigt, 2 Tage Urlaub genommen für Bauarbeiten bzw. Technikerbesuch (der dann nicht kam), mehrere Mails geschrieben und die Bundesnetzagentur einschalten müssen, bis sich irgendetwas tat. Laut Telekommunikationsgesetz § 58 habe ich als Privatkunde Anspruch auf eine Entschädigung ab dem 3. Ausfall-Tag von 10% des Monatsbeitrags und ab dem 5. Ausfall-Tag von 20% der monatlichen Gebühren (pro Ausfall-Tag). Das ergibt je nach großzügiger oder eng ausgelegter Berechnung einen Betrag zwischen 396,- und 930,- Euro. Angeboten bekomme ich großzügig aufgerundet 150,- Euro.
Hat jemand ähnliche Erfahrungen und kann mir helfen?
Vielen Dank für Antworten
am 21.03.2024 12:42
Seit 08/22 Ist ist dies ein reines Kunden helfen Kunden Forum.
Du musst dich an die offiziellen Kontaktstellen wenden.
https://forum.vodafone.de/t5/Vodafone-News/Dein-Kontakt-zu-Vodafone/m-p/1912292#M10954
am 21.03.2024 13:06
da wirst du wohl ein weiteres Mal über die Bundesnetzagentur gehen müssen 😞
am 21.03.2024 13:23
Danke, Tobi ist leider nicht kompetent genug. Deshalb hatte ich ja nach Erfahrungen anderer Community-Teilnehmer gefragt ... 🤔
am 21.03.2024 13:42
@Dol-An schrieb:
Laut Telekommunikationsgesetz § 58 habe ich als Privatkunde Anspruch auf eine Entschädigung [...]
Du solltest dir den Paragraphen nochmal komplett durchlesen:
(3) Wird die Störung nicht innerhalb von zwei Kalendertagen nach Eingang der Störungsmeldung beseitigt, kann der Verbraucher ab dem Folgetag für jeden Tag des vollständigen Ausfalls des Dienstes eine Entschädigung verlangen, es sei denn, der Verbraucher hat die Störung oder ihr Fortdauern zu vertreten, oder die vollständige Unterbrechung des Dienstes beruht auf gesetzlich festgelegten Maßnahmen nach diesem Gesetz, der Verordnung (EU) 2015/2120, sicherheitsbehördlichen Anordnungen oder höherer Gewalt. [...]
Bei Schäden durch Dritte steht dir laut TKG eben KEINE Entschädigung durch Vodafone zu, da ein solcher Schaden höhere Gewalt im Sinne des Gesetzes darstellt. Du kannst in dem Fall lediglich den Verursacher des Schadens zivilrechlich in Regress nehmen - also denjenigen (oder dessen (Betriebs-)Haftpflicht), der das Kabel zerstört hat.
Und da wirst du regelmäßig bei den Versicherungen eher auf Granit beißen, weil du als Privatkunde in der Regel keinen finanziell bezifferbaren Schaden erleidest -- und selbst wenn du mit Rechnungen für Ersatzmaßnahmen um die Ecke kommen würdest, würde dich die Versicherung aufgrund deiner Schadensminderungspflicht deine Forderung schnell auf wenige Euro zurechtstutzen.