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am 27.11.2024 19:55
Hallo zusammen,
seit gestern besteht ein Komplettausfall Telefonie und Internet im Nürnberger Süden welche bis heute anhält. Wann ist mit einer Entstörung zu rechnen? Ich möchte gerne ab morgen (3ter Tag des Ausfalls) eine Entschädigung gem. § 58 TKG geltend machen! Wo kann ich mich dazu hinwenden? Der telefonische Support ist nicht erreichbar (mehrfach in der Warteschleife über 15-20 Minuten, danach wurde aufgelegt oder die Verbindung beendet) - der Chatbot hilft auch nicht weiter! Ich wünsche bitte einen Kontakt per E-Mail.
am 27.11.2024 19:56
Da es hier im Forum keinen direkten Support mehr gibt, kannst du es nur über die folgenden Kontaktwege probieren:
Kontakt zu Vodafone
Das Forum ist nur noch ein Kunden helfen Kunden Forum.
Gruß Kurt
27.11.2024 20:42 - bearbeitet 27.11.2024 20:46
die AGB´s lesen die du unterschrieben hast, da stehn 5,5 Tage im Jahr , also musste die Störung melden , dann den Schaden den du hast mit deinem Anwalt bereden , und ihn dann in Rechnung stellen , bei 50€ die der Anschluß kostet, durch 30 Tage dann kommen 5€ raus , ob sich das dann lohnt! Und die Zeit zählt erst wenn du die Störung gemeldet hast, weil wie soll VF denn wissen das du eine hast....Und dann noch sollte VF den Schaden nicht verursacht haben, weil ein fremder den Schaden gemacht hat, weil er ein Kabel abgebaggert hat. z.b. dann ist die Baggerfirma dein Ansprechpartner, der hat den Schaden ja gemacht, VF hätte ja liefern können!