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am 18.05.2024 22:22
am 18.05.2024 22:23 - zuletzt bearbeitet am 19.05.2024 20:19 von MasterScorpion
Tolle Zensur übrigens: *** = "Nicht ausreichend Leistung erhalten, für die man aber bezahlt und auch einen gültigen Vertrag hat" bzw. "schlecht beraten" = *
am 19.05.2024 09:33
Modem, Docsis Status posten alle! Pingplotter machen, Lan oder Wlan .... , gehts beim Nachbarn...
am 19.05.2024 12:59
Hallo. Ich weiss nicht, ob Du über mein Profil zu meinen Beiträgen kommen kannst. Du hast auf alle Fälle das Recht zu einer Sonderkündigung, da VF als Anbieter nicht die vertraglich zugesicherte Leistung erbringt, jedoch Zahlung verlangt. Ich würde mich zuerst ans Bundesamt für Fernmeldewesen wenden, dort kannst Du über ein Formular die Situation schildern sowie deine Vertragsnummer und Co. angeben. Irgendwie musst Du dann nachweisen, dass die vertraglich zugesicherte Leistung von VF nicht erbracht wird. Das Bundesamt wendet sich an VF. Parallel oder halt wenns so nichts bringt: falls Du eine Rechtsschutzversicherung hast, einen Anwalt beauftragen. Denn VF ist wie eine Krake und lässt keinen los. Aber es lohnt sich.
am 19.05.2024 13:42
Internet über Kabel ist nun mal geteilte Bandbreite. Wenn am Wochenende alle in deinem Knoten fleißig surfen, dann bricht die Bandbreite zusammen. Buch dir DSL / Glasfaser je nach Verfügbarkeit.
am 19.05.2024 20:29
Bundesamt für Fernmeldewesen? - ....
Bundesnetzagentur.
Vorgabe wie der Prozess zu handhaben ist
Versuch eine Störungsmeldung über WhatsApp abzusetzen.
am 19.05.2024 20:31
:-)) richtig Bundesnetzagentur, so war der Name.