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Lösung
am 02.07.2024 08:04
Bekommt man ein Sonderkündigungsrecht wir haben seit mehr als 2 Tagen kein Internet .
Ich brauche es aber da ich im Home office Arbeite . Und man ja auch zahlt für den ganzen Monat.
Und ich erfahren habe das bis 6.7.24 kein Internet funktionieren soll. Das geht leider garnicht.
am 02.07.2024 08:23
Sonderkündigungsrecht bei zu langsamem oder gestörtem Internet. Da es kein generelles Sonderkündigungsrecht gibt, können Sie sich auf den §626 BGB berufen. Eine Kündigung ist hierbei möglich, wenn der DSL-Anschluss nicht zumutbar ist. Wann das wirklich der Fall ist, entscheiden im Zweifelsfall die Gerichte
am 02.07.2024 08:46
@Melly77 nein es gibt kein Sonderkündigungsrecht dafür. Mann muss erstmal auch die Störung melden damit sie behoben werden kann.
am 02.07.2024 08:51
@demaikyfl dein Kommentar ist hier völlig überflüssig. Woher weißt du das es DSL ist und vor allem müssen da schon gravierende Dinge passieren. Bei einem normalen Ausfall wie hier geschildert sollte das aber nicht der Fall sein.
am 02.07.2024 09:22
Ach Dieter, ob es ein DSL Anschluss ist oder ein Kabel Anschluss oder anderes ändert nichts an der eigentlichen Sache! Es gibt kein Sonderkündigungsrecht als solches, da hast du mir ja durch deine Wiederholung auch recht gegeben, man könnte natürlich den Rechtsweg gehen und dies vor Gericht ausfechten, wenn das Gericht zum Entschluss kommt dass die "störungen" so gravierend sind dass dies unzumutbar ist dann besteht sehr wohl die Chance auf eine außerordentliche Kündigung. Das einzig wirklich überflüssige hier ist deine Antwort an mich denn genau das was du schreibst habe ich doch erwähnt... also entweder verstehst du meinen vorgergegangeb post nicht, dann habe ich dich hiermit hoffentlich etwas aufklären können oder du möchtest es nicht, dann kann ich dir wahrscheinlich nicht weiterhelfen.
Du erwähnst aber dass man die störung erst melden muss, woher weisst du das dies nicht schon längst passiert ist? Zumal ja scheinbar sogar ein Datum der "entstörung" bekannt ist scheinbar das problem ja gemeldet und zur kenntniss genommen wurden zu sein und bereits eine lösung in Sicht... indirekt jemanden zu unterstellen dass man etwaige störung nicht meldet ist ziemlich arrogant von dir Dieter, dann aber auch noch darauf rumreiten dass ich garnicht weiss ob es DSL ist, ist ja nurnoch peinlich... nun bitte ich dich nich höflichst davon abzusehen weiter mit mir zu diskutieren denn hilfreich ist das für Melly nicht. Wenn es dir hilft das Gespräch zu beenden hast du recht und ich meine ruhe. 🙂
02.07.2024 11:47 - bearbeitet 02.07.2024 11:55
Wegen 2 Tagen hat man kein Sonderkündigungsrecht, egal ob es sich dabei um DSL oder Kabel handelt. Bei 2 Tagen Ausfall bekommt man nicht einmal eine Entschädigung, da Vodafone nur eine 98,5%ige Verfügbarkeit zusichert, was bedeutet, dass man an 5-6 Tage Ausfall im Jahr hinnehmen muss.
Gruß Kurt
am 02.07.2024 19:07
@demaikyfl das ist hier ein Forum wo man sich einbringen kann um Konstruktiv zu helfen. Alles was dir einfällt ist dummes Gerede mehr nicht. Leute wie du wissen sich einfach nicht anders zu helfen als das sie dann noch darum bitten ein Gespräch zu beenden.