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Lösung
am 13.10.2024 19:19
Im August/September hatte ich an meinem Anschluss häufiger Störungen z.T. auch über mehrere Tage , die sich dann aber immer spontan behoben haben. Bei einer dieser Störungen kam es zum Besuch eines Technikers. Dieser konnte die Störung jedoch Vor Ort nicht beheben, einige Stunden später war das Internet aber wieder verfügbar, sodass ich das Ticket storniert habe. Nun wurde mir der Betrag mit 99€ in Rechnung gestellt. Über diese Kosten bin ich im Vorwege nicht informiert worden und streng genommen, hat der Techniker das Problem ja nichtmal behoben.
Bestet die Möglichkeit Einspruch gegen diese Rechnung zu erheben?
13.10.2024 19:30 - bearbeitet 13.10.2024 19:30
Vielleicht hilft Ihnen das weiter.
https://m.youtube.com/watch?v=m258B06xSAE
PS. Ich denke nicht, das eine Erstattung möglich ist. Sie können nur auf eine "Kulanzregelung" des Kundenservice (0800/1721212) hoffen.
am 14.10.2024 02:05
Und noch was: Die Kosten für einen Technikereinsatz stehen in der öffentlich einsehbaren Preisliste -- ein "darüber wurde ich nicht informiert" ist also sinnfrei.
Und wenn die Störung bei Eintreffen des Technikers nicht vorliegt, sondern das Netz gerade funktioniert, hast du ganz schlechte Karten gegen die Rechnung vorzugehen - weil der Techniker dann "gibt keine Störung" zurückmeldet...
Da hilft nur, wenn man den Techniker mit Protokollen und anderweitigen Aufzeichnungen zeigen kann, dass da was ist.
am 15.10.2024 06:21
Von dem was du schreibst, ist die Gebühr nicht gerechtfertigt.
Diese fällt an, wenn du zum Beispiel im Terminfenster NICHT anzutreffen gewesen bist oder aber die Störung durch die verursacht/verschuldet ist.
Wenn die Störung jedoch nicht beseitigt werden konnte und der Techniker erfolglos wieder gefahren ist würde ich sagen solltest du Einspruch gegen die Gebühr einlegen.