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Antwort
Lösung
14.11.2025 09:45 - bearbeitet 14.11.2025 09:46
Hallo zusammen, seit nun mehreren Monaten gibt es bei uns täglich zu den Abendstunden Probleme mit der Internetverbindung..
Trotz mehrfacher Meldung des Problems beim Kundenservice und nach eines Technikertermins vor Ort gibt es bisher keinerlei Lösung für das Problem.
Nachdem ich mich dazu etwas informiert habe, scheint die Modulation in Senderichtung in den Keller zu gehen - liegt zu den Zeiten dann bei 4QAM (siehe Screenshot). Dies scheint durch einen Rückwegstörer verursacht zu werden? Ein Techniker der mich vorgestern anrief meinte die Werte sehen bisher alle gut aus und ich soll mal meine Geräte im Netzwerk trennen. Selbst nach einem Trennen und Neustart vom Router waren die Werte im Router niedrig und der Upload lag bei unter 4 Mbit/s.
am 14.11.2025 12:01
Hallo @Alexander_89 ,
bei einem Rückwegstörer hast du nur zwei Möglichkeiten aussitzen, was durchaus mehrere Monate dauern kann oder kündigen und auf DSL oder Glasfaser wechseln.
Gruß Hermes1
am 14.11.2025 12:45
Danke für deine Antwort. Die außerordentliche Kündigung ist gestern per Email rausgegangen, bin gespannt wie darauf reagiert wird.
14.11.2025 17:06 - bearbeitet 14.11.2025 17:07
VF hat keine Email, du musst das per Kundenportal machen! Und VF fristen setzen zum entstören ,bis 20.12.25 z.b ...
am 14.11.2025 18:33
Habe von einem Mitarbeiter von der „Kundenservice“-Hotline folgende Mail dafür genannt bekommen: kundenservice@vodafone.com
Habe darauf auch eine autom. Antwort bekommen:
„Hallo,
danke für Deine E-Mail! Wir melden uns so schnell wie möglich bei Dir. Das dauert Dir zu lange?
Dann löse Deine Frage oder Dein Problem einfach selbst – mit unseren Self-Services. Kostenlos, rund um die Uhr. Mehr als zwei Drittel unserer Kund:innen nehmen schon die Fast Lane. Bist Du auch dabei?“
Die Fristen zur Nachbesserung sind längst abgelaufen, zudem wäre die laut meiner Vertragsbestätigung auch nicht notwendig:
“Im Falle einer kontinuierlichen oder regelmäßig wiederkehrenden Abweichung der Geschwindigkeit oder
anderen Dienstqualitätsparametern zwischen der tatsächlichen Leistung des Internetzugangsdienstes und der
auf der Vertragszusammenfassung angegebenen Leistung stehen Ihnen im Rahmen der gesetzlichen
Vorschriften ein Schlichtungsverfahren nach § 68 TKG sowie die Rechte auf Abhilfe, Minderung, Kündigung
und Schadensersatz (ggf. nach Fristsetzung) zu.“