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am 08.02.2022 08:44
Hallo Community,
Ich habe mir auf dem Land ein Haus gekauft, nun würde ich gerne Internet über eine Kabel Leitung haben. (wie meine Nachbarn) . Leider hatte der Vorbeitzer kein Interesse an schnellem Internet, somit habe ich Im Bauherrenportal einen Neuanschluss beantragt und meine Daten (Katasterauszug, Übergabepunkt...) eingereicht.
Nach Wochen des wartens habe ich noch einmal, freundlich, per Mail nachgehagt. Einen Tag drauf die Absage per Mail. Zitat aus der Mail: "Der Anschluss Ihres Hauses ist aus technischen und wirtschaftlichen Gründen nicht möglich"
Für mich unerklärlich, ist dies Willkühr des Sachbearbeiters ? Meines Kreuzstraße 6a 96120 Bischberg und der Nachbar mit der Kreuzstraße 6 (25 Meter von der Straße weg hinter meinem Haus mit einer 500 Mbit Kabel Leitung ). Ich bin viel näher an der Straße und hätte sogar die Erlaubis vom Nachbarn seine Leitung als Schnittstelle zu benutzen. das wären dann Ca 4 Meter bis zu meinem Übergabepunkt. Was wäre denn hier zechnisch nicht möglich oder unwirtschaftlich ?
Hätte ich einen Achtfamilien Block kaufen müssen um 4 Meter Kabel für die 999€ zu bekommen ?
Vielen Dank
am 08.02.2022 11:09
Es gibt kein Anrecht darauf, dass du einen Anschluss von Vodafone bekommen musst.
Und gerade wenn die Verteiler auf öffentlichem Grund "ungünstig" stehen, kann es durchaus sein, dass dort eine neue Durchörterung der Straße notwendig ist - was mit den 999 € keinesfalls abgedeckt wäre.
am 08.02.2022 12:34
Die 6 und die 6 a stehen im Endefekt auf einem Grundstück, welches 2002 geteilt wurde. (siehe Google Maps)
Man muss doch einen abzweig oder ähnliches legen können.
Für mich als Endverbraucher, sieht es so aus als hätte ich einfach einmal pauschal eine Absage bekommen, ohne konkrete Erläuterung.
am 08.02.2022 12:50
@Over85 schrieb:
Man muss doch einen abzweig oder ähnliches legen können.
Dafür müsste aber ein passender Punkt vorhanden sein, wo ein entsprechendes Multifunktionsgehäuse auf öffentlichem Grund errichtet werden kann. Und wenn bisher halt das Kabel zur 6 auf einem Gehäuse weiter vorne in der Straße "abzweigt", müsste ab dort zu euch ein neues Kabel gelegt werden -oder- es müsste bei euch vor dem Grundstück auf öffentlichem Grund das Kabel zur 6 gesucht und anschließend ein Multifunktionsgehäuse mit Stromversorgung für einen Abzweig inklusive Zwischenverstärker errichtet werden.
Das ist halt nicht mit 999 € getan...
Und warum ich auf "öffentlichem Grund" schreibe: Weil anderenfalls eine Mitversorgung ordentlich im Grundbuch eingetragen werden müsste, damit der Nachbar nicht einfach mal das Kabel kappen kann - was halt auch nicht "einfach so" funktioniert und Geld kostet.
@Over85 schrieb:
Für mich als Endverbraucher, sieht es so aus als hätte ich einfach einmal pauschal eine Absage bekommen, ohne konkrete Erläuterung.
VF muss nichts erläutern - es gibt schlichtweg keine Versorgungspflicht für VF, auch wenn dir das nicht gefällt.
08.02.2022 14:02 - bearbeitet 08.02.2022 14:03
am 08.02.2022 14:09
Das hilft aber nichts, wenn dort kein entsprechender Verteilerkasten gesetzt werden kann, sondern wenn dafür nur Platz auf der anderen Straßenseite wäre. Denn unter der Straße durch heißt Straße aufreißen oder im Spülverfahren durchschießen.