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05.05.2023 16:08 - bearbeitet 05.05.2023 16:12
Hallo Leute,
ich versuche meine Störungsodyssee so kompakt wie möglich zu beschreiben:
Seit dem 25.03.2023 habe ich einen Komplettausfall - Telefon & Internetstörung. Früher war ich bei Unitymedia, beziehe die Leistung also über den Kabelanschluss. Wohnort: 46147 Oberhausen. Nach meinem Anruf Ende März wurde ein Ticket eröffnet und man sagte mir, bei mir würde sich ein Techniker melden. In den folgenden Tage habe ich mehrfach Vodafone angerufen um mitzuteilen, dass das Prooblem noch bestünde und mich bisher kein Techniker kontaktiert hat.
Irgendwann wurde mein Ticket dann mal per sms aktualisiert und mir wurde mitgeteilt, dass die Teleunion im Auftrag von Vodafone zuständig sei. Dort habe ich angerufen und mir wurde gesagt, dass der "Übergabepunkt" zwei Häuser weiter liege und man dort keinen Zutritt ins Haus bekäme. Man werde es weiter versuchen und ich müsse mich gedulden.
Mitte April bekam ich eine sms, dass das Ticket geschlossen sei. Auf Nachfrage bei der Teleunion hieß es, dass die Frau zwei Häuser weiter gewünscht habe Abstand davon zu nehmen sie zu kontaktieren. Ich müsse das Ticket neu eröffnen, aber wie man das Problem lösen wolle wisse man nicht.
Wieder bei Vodafone angerufen - Ticket neu eröffnet - und diesmal ist es bei der GFK in Oberhausen gelandet. Dort erbarmte sich nach einer Woche und weiteren Telefonaten ein Techniker mal bei mir zu klingeln und ebenfalls mitzuteilen, dass die Frau zwei Häuser weiter einfach nie da sei.
Der Frau zwei Häsuer weiter habe ich dann einen Zettel an die Haustür gehangen, worauf diese sich bei mir meldete und sehr freundlich ihre Perspektive darstellte. Man habe bereits sehr häufig bei ihr angerufen, sie würde Mo - Fr von 08:00 - 17:30 Uhr wegen der Arbeit außer Haus sein und könne entsprechend höchstens abends oder Samstags. Sie gab mir ihre Handynummer und erlaubte mir diese an den Techniker weiterzuleiten. Dem fügte sie an, dass sie am kommenden Tag ausnahmsweise Urlaub habe und zur Verfügung stünde.
Also habe ich Freitags (heute) die erste Möglichkeit genutzt um die GFK anzurufen. Man sagte mir, dass man sich umgehend kümmern werde, aber dass die Teleunion ebenfalls mit im Boot sein müsse um das Problem zu lösen, da schließlich die Anlage von Vodafone defekt sei. Man werde dies aber veranlassen und sich melden.
6 Stunden später rief ich erneut bei der GFK an, man sagte mir man habe eine E-Mail an die Teleunion geschrieben. Meine Nachfrage ob dies nicht per Telefon möglich gewesen sei und warum man einen solchen Fall denn nicht etwas priorisierter behandeln würde, wurde entgegnet, dass man diese Möglichkeiten nicht habe und zudem habe man gar keinen Auftrag von Vodafone erhalten.
Also rief ich umgehend die Teleunion an und schilderte erneut alles. Dort sagte man mir, dass man ebenfalls keinen Auftrag von Vodafone habe. Zudem würden die Techniker lediglich bis 18 Uhr arbeiten und in Oberhausen sei auch Samstags nicht regelmäßig ein Techniker eingesetzt. Ich solle bitte bei Vodafone anrufen und bitten den Auftrag an die Teleunion weiterzuleiten, dies bräuchte i.d.R. 48 Stunden.
Gesagt getan, Vodafone hatte ich in der Vergangenheit schon über 15x angerufen, da kommt es auf einmal mehr oder weniger auch nicht an. Der Mitarbeiter der Störungsabteilung brachte mich dann jedoch zur absoluten Aufgabe, dass mein Problem irgendwann mal behoben würde. Er sagte mir, dass es meine Pflicht sei für einen Zugang zur Anlage und somit zum Haus der Anlage zu sorgen. Dabei war ihm völlig bewusst, dass es sich um eine Nachbarin zwei Häuser weiter handelte. Meine Hinweise, dass ich von dieser nicht verlangen könne und werde sich für meinen Internetausfall einen Tag freizunehmen wurden lediglich mit der o.g. Aussage beantwortet.
Ich bin am Ende meiner Geduld, am Ende mit Lösungsstrategien und eigentlich auch völlig am Ende mit Vodafone Unitymedia. Seit über 7 Jahren bin ich Treuekunde und bin entsetzt darüber wie wenig Mittel man hier in Bewegung setzt eine bereits über 5 Wochen anliegen Störung zu beseitigen. Die Zuständigkeit wird im Dreieck hin und hergegeben, niemand habe einen Auftrag, niemand fühlt sich zuständig.
Nach meinem letzten Gespräch erhielt ich erneut eine Bestätigung über die Eröffnung eines Störungstickets. In meinen Gedanken wollte ich schon seit Wochen fristlos kündigen und wieder auf DSL umsteigen, habe dies aber bisher aufgrund des Aufwandes den ich zuhause betreiben müsste um Anschlüsse zu verlegen nicht getan.
In der Zwischenzeit habe ich zudem meinen vollen Monatsbeitrag bezahlen müssen, obwohl ich vor einer Woche mit dem Rechnungsdienst telefoniert habe. Dort sagte man mir, eine Erstattung der Ausfallkosten sei erst möglich, wenn die Anlage wieder entstört sei. Da scheine ich noch Ewigkeiten drauf warten zu dürfen.
Also letzter Strohalm: In dieses Forum posten, hoffen dass hier jemand Rat weiß oder vielleicht ein Mitarbeiter von Vodafone mitliest und deutlich fähiger ist die Lösung der Störung effektiv voranzutreiben. Eine weitere Woche möchte ich mich noch gedulden, wenn bis Samstag den 13.05.23 die Störung nicht behoben wurde, werde ich defintiv fristlos kündigen und eine Rückbuchung der Lastschrift von April veranlassen.
am 05.05.2023 17:46
vergiss die Rückbuchung, da kommt ratz fatz eine Summe zam wenn das Inkasso kommt....
ist das ein Reihenhaus, gibts dort einen Hausmeister, eine Eigentümergemeinschaft, dann würde ich diese mit einbeziehen!
!
05.05.2023 22:15 - bearbeitet 05.05.2023 22:19
Davon abgesehen: Wenn ihr über ein anderes Haus mitversorgt werdet, dann solltet ihr diese Mitversorgung auch SCHRIFTLICH geregelt haben - am Besten per Eintragung im Grundbuch. In dem Fall die Dame nur freundlich darauf hinweisen, dass alle Kosten die dir durch ihre Bockigkeit entstehen, 1:1 auf sie zurückfallen, weil sie den Zugang zu der Anlage dann aufgrund der Eintragung im Grundbuch gewähren MUSS und nicht verweigern darf.
Sollte hingegen eine solche Eintragung im Grundbuch nicht existieren und auch keinerlei anderweitige Vereinbarung zwischen euch Eigentümern getroffen worden sein, dann hast du jetzt die A-Karte gezogen und bist leider auf den guten Willen der Dame angewiesen - und nein, Vodafone muss da nichts machen, weil Vodafone nichts dafür kann, dass ihr euch damals bei der Anbindung des Kabelnetzes für eine (günstigere) Mitversorgung ohne entsprechende rechtliche Absicherung entschieden habt.
Dann würde sonst nur helfen, wenn ihr euch einen eigenen Übergabepunkt in's Haus legen lasst - kostet mind. 999 €...
@Rysther schrieb:
Der Mitarbeiter der Störungsabteilung brachte mich dann jedoch zur absoluten Aufgabe, dass mein Problem irgendwann mal behoben würde. Er sagte mir, dass es meine Pflicht sei für einen Zugang zur Anlage und somit zum Haus der Anlage zu sorgen. Dabei war ihm völlig bewusst, dass es sich um eine Nachbarin zwei Häuser weiter handelte. Meine Hinweise, dass ich von dieser nicht verlangen könne und werde sich für meinen Internetausfall einen Tag freizunehmen wurden lediglich mit der o.g. Aussage beantwortet.
Womit der Mitarbeiter leider Recht hat - du hast für den Zugang zur Anlage zu sorgen - und bei einer Mitversorgung umfasst das auch, dass du dich mit den Nachbarn darüber zu einigen hast. Wenn man das sauber rechtlich geregelt hat (Mitversorgungsvereinbarung oder Grundbucheintrag), dann weiß der Nachbar auch davon und würde hier nicht so rumzicken -- wenn es diese Regelung jedoch nicht gibt, hast du jetzt das Problem selbst an der Backe, was ihr euch irgendwann mal zur Einsparung der Kosten separater Hausanschlüsse sowie einer sauberen rechtlichen Lösung der Mitversorgung eingehandelt habt.
am 05.05.2023 23:10
1. Sowohl ich als auch die Dame zwei Häsuer weiter wohnen zur Miete. Irgendwelche Grundbuchdiskussionen erübrigen sich.
2. Geht die Dame so arbeiten, dass sie Mo-Fr erst ab 17:30 Uhr oder Samstags zur Verfügung steht. Sicherlich nichts, weswegen ich sie verurteile. Auch dem Kommentar des Vodafone Mitarbeiters "Dann muss sie sich halt mal einen Tag frei nehmen" kann ich nur mit Kopfschütteln entgegnen.
3. Vermieter ist eine Wohnungsgenossenschaft, diese ist mitlerweile involviert. Das einzige was diese aber ihrer Ansicht nach tun kann und bereits in die Wege geleitet hat, ist ein Brief mit der Bitte um Terminabsprache.
4. Wohne ich hier seit 7 Jahren und hatte anfangs einen DSL Anschluss. Es ist schlichtweg falsch zu behaupten ich hätte mich für irgendeine "günstige Variante" entschieden. Unitymedia hat seiner Zeit gesagt, dass über den Kabelanschluss geliefert werden kann und da dieser sehr viel schneller als die damaligen DSL Möglichkeit war, wurde der Vertrag abgeschlossen. Das einzige wozu ich mich also entschloossen habe, war der im Vertrag stehenden Leistungslieferung zuzusprechen. Wo wie welche Anlage steht war überhaupt nie Vertragsgegenstand.
am 06.05.2023 00:01
@Rysther schrieb:
1. Sowohl ich als auch die Dame zwei Häsuer weiter wohnen zur Miete. Irgendwelche Grundbuchdiskussionen erübrigen sich.
Nein, erübrigen sich nicht. Den Zugang zur Anlage hat der Hauseigentümer zu gewährleisten - vermietet er die Immobilie, so geht diese Pflicht auf den Mieter über.
Davon abgesehen: Wenn der Kabelanschluss bei dir im Mietvertrag enthalten ist, wäre dein erster Ansprechpartner der Vermieter / Eigentümer deines Hauses/Wohnung, der dann auf sein Eigentumsrecht und etwaige Grundlasten im Grundbuch hinweisen und den Eigentümer des anderen Hauses mit der Hausanlage auffordern kann, diesen Zugang sicherzustellen. Notfalls halt auch rechtlich zwangsweise durchgesetzt...
@Rysther schrieb:
2. Geht die Dame so arbeiten, dass sie Mo-Fr erst ab 17:30 Uhr oder Samstags zur Verfügung steht. Sicherlich nichts, weswegen ich sie verurteile. Auch dem Kommentar des Vodafone Mitarbeiters "Dann muss sie sich halt mal einen Tag frei nehmen" kann ich nur mit Kopfschütteln entgegnen.
Das spielt keine Rolle - das ist das Problem der Dame mit ihrem Vermieter, wenn dieser dort entsprechende Gemeinschaftsanlagen installiert hat, wie die Dame den Zutritt zu den Anlagen zu geschäftsüblichen Zeiten sicherstellen muss.
@Rysther schrieb:
3. Vermieter ist eine Wohnungsgenossenschaft, diese ist mitlerweile involviert. Das einzige was diese aber ihrer Ansicht nach tun kann und bereits in die Wege geleitet hat, ist ein Brief mit der Bitte um Terminabsprache.
Und diese Wohnungsgenossenschaft wird die Dame auffordern, den Zugang zu geschäftsüblichen Zeiten sicherzustellen. Ein Anrecht darauf, dass die Termine ausschließlich am Wochenende oder nach 17:30 stattfinden, gibt es nicht.
@Rysther schrieb:
4. Wohne ich hier seit 7 Jahren und hatte anfangs einen DSL Anschluss. Es ist schlichtweg falsch zu behaupten ich hätte mich für irgendeine "günstige Variante" entschieden.
Du nicht - aber der Hauseigentümer. Und eben jener ist für dich als Mieter der erste Ansprechpartner und jener ist auch dafür zuständig, dass im Zweifel der Zugang zur Hausanlage jederzeit während normaler Geschäftszeiten sichergestellt ist. Wenn das nunmal heißt, dass die Mieterin im betroffenen Objekt anwesend sein muss, dann ist das ein Problem zwischen dem Vermieter und der Mieterin, wie die sich miteinander über etwaige Ersatzansprüche einigen - kann dir aber egal sein.
Fakt ist nur: Die Mieterin hat kein Recht den Zugang zur Anlage während geschäftsüblicher Zeiten zu verweigern - dieses Recht steht ihr nicht zu. Verweigert sie den Zugang trotzdem, hat sie alle daraus entstehenden Folgekosten -und das wären dann u.a. die Technikereinsätze als auch deine Zusatzkosten- zu tragen.
P.S.: Mich würde es nicht wundern, wenn die Mieterin den Zugang verweigert, weil sie den Verstärker, an dem du hängst, selbst stromlos gemacht hat, um Strom zu sparen...