Kosten Erstattung bei total Ausfall ?
heavyduck
Smart-Analyzer
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Ich habe seid Anfang Oktober Probleme mit dem Internet und seid 25.10 einen total Ausfall. Heißt,kein Internet,kein Telefon und TV ist eine Diashow . Wir haben Netflix ,Amazon Prime und für ein online Spiel 2 Abos für private Server . Das alles muß ich weiter bezahlen,obwohl ich es nicht benutzen kann ,woran ja Vodafone die Schuld tärgt,da sie mir seid fast 2 Wochen kein Internet mehr bereitstellen . Weiß nicht wie oft ich da schon angerufen habe und gefragt habe,was da los ist. Einzige Info,die ich bekomme,ist ,das eine Störung vorliegt und dann gearbeitet wird . Hallo,was für eine Störung und wo??? Das sagt natürlich niemand. Bekannte wohnt ca 500m Luftlinie von mir weg und hat laut ihrer Aussage Internet.

Meine Fragen sind jetzt,ob hier jemand weiß,wo und was das für eine Störung ist ( PLZ 4789 ) und wie das mit den Kosten aussieht ? Mir wurde bis jetzt eine Gutschrift von sagenhaften 10€ versprochen (was ein Witz )  Mein Prepaid Guthaben ist auch fast weg,dann  muß ich extra Geld in der Hand nehmen,um das auf zu füllen

4 Antworten 4
reneromann
SuperUser
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Dir garantiert niemand eine dauerhafte Verfügbarkeit - und bei notwendigen Tiefbauarbeiten, wenn z.B. ein Kabel unterirdisch gebrochen ist oder bei Arbeiten beschädigt wurde, kann eine Behebung durchaus mehrere Tage bis Wochen dauern - je nachdem, wie schnell die örtlichen Behörden die Genehmigungen für Straßen- oder Gehwegsperrungen und Tiefbau rausgeben.

 

Davon abgesehen gibt es nur die anteilige monatliche Grundgebühr erstattet - also 1/31 (für den Oktober) oder 1/30 (für den November) der Grundgebühr pro Tag Ausfall NACH Meldung des Ausfalls.

 

Ein weitergehender Schaden müsste konkret durch dich beziffert werden - woran du als Privatperson regelmäßig scheitern wirst. Drittanbieterabos wie Netflix oder für Online-Gaming zählen da nicht rein. Und sofern dir Vodafone z.B. Datenvolumen auf eine Karte zur Nutzung freischaltet, entsteht dir gar kein Schaden - VF ist hier auch berechtigt, diese Lösung vor einer Zahlung etwaiger anderer Anbieter zu fordern.


@reneromann  schrieb:

Dir garantiert niemand eine dauerhafte Verfügbarkeit

Das ist nicht ganz richtig,

 

Laut eigenen Angaben von Vodafone garantieren sie eine wenigsdens 90%tige Verfügbarkeit beim Internet.

 

Und bei sehr langen Ausfällen muss es auf jeden Fall angemessenene Schadensersatz geben..

 

Dazu gibt es u.a. auch schon Gerichtsurteile z.b. hier:

 

Internetausfall - kann der Kunde Schadensersatz verlangen? 


@PeterG-DD  schrieb:

@reneromann  schrieb:

Dir garantiert niemand eine dauerhafte Verfügbarkeit

Das ist nicht ganz richtig,

 

Laut eigenen Angaben von Vodafone garantieren sie eine wenigsdens 90%tige Verfügbarkeit beim Internet.


98,5% im Jahresmittel bei Kabelverbindungen, 97,5% im Jahresmittel bei DSL-Verbindungen - steht in den AGB.

Bedarf aber einer unverzüglichen Meldung durch den Kunden, erst ab dem Moment wird die Zeit gezählt - wer also keine Schadensmeldung abgibt, bekommt auch nichts. 1,5% sind dabei knapp 5 Tage (die auch am Stück auftreten dürfen), 2,5% sogar knapp 8,5 Tage (die ebenfalls am Stück auftreten dürfen).

 


@PeterG-DD  schrieb:

Und bei sehr langen Ausfällen muss es auf jeden Fall angemessenene Schadensersatz geben..


Bevor du dies postest, solltest du dich darüber informieren, was Schadenersatz bedeutet. Für Schadenersatz muss ein konkreter Schaden entstanden sein und dieser muss auch bezifferbar sein - woran Privatleute regelmäßig scheitern. Denn welcher bezifferbare Schaden entsteht einer Privatperson, wenn die privat genutzte Internetleitung ausfällt - keiner.

 

Was du meinst, ist die anteilige Rückerstattung der Grundgebühren - das hat aber nichts mit Schadenersatz zu tun. Schadenersatz wären die Kosten für anderweitige Bereitstellung einer äquivalenten Verbindung - also z.B. zu Zeiten, wo es noch keine Flatrates bei Mobiltelefonen gab, die Kosten für die Mobilfunkgespräche (bei Flatrates fallen die hingegen weg, weil sie eh bereits bezahlt sind, also kein "zusätzlicher" Schaden entsteht) -- bei Internetverbindungen wenn überhaupt nur die Kosten für eine Ersatzversorgung, wobei hier eine Ersatzleistung vom Anbieter (das Aufbuchen auf eine SIM von Vodafone) prinzipiell Vorrang vor Drittlösungen hat -UND- dabei auch die Verhältnismäßigkeit gewahrt werden muss. Als Kunde bist du noch immer zur Schadensminderung verpflichtet - heißt dann auch, dass eben NICHT die tägliche Internetflatrate bezahlt werden muss, wenn das "normale" Datenvolumen des Mobilfunktarifs -wenn auch mit Einschränkungen- ausreichend ist.

 

Und die Gerichtsurteile beziehen sich auch alleine auf diesen Umstand - anteilige Grundgebühr ja, darüber hinausgehende Gebühren nur dann, wenn es keine Ersatzlösung seitens des Anbieters gibt und nachgewiesen wird, dass diese zusätzlichen Kosten einerseits wirklich entstanden sind (Rechnungen + EVN) -UND- das diese zusätzlichen Kosten auch zwingend notwendig waren.

Erst Mal danke für die Antworten. Werd morgen Mal schauen,ob die mir mein Datenvolumen aufstocken

Was mich neben der Störung aber noch ärgert,ist das Verhalten von Vodafone. Die können ein werbe E-Mails schicken,aber keine über die Störung,was kaputt ist und wie lange das eventuell dauert.

Als Kunde steht man dann ziemlich dumm da