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Lösung
am 07.03.2025 20:17
Hallo,
dies ist keine Frage, sondern ein Beschwerde. Seit Tagen geht weder unser Internet noch das Telefon.
Es ist natürlich sehr sinnvoll, einen reinen digitalen Kundensupport anzubieten, wenn die Kunden ihr Internet nicht mehr nutzen können. Versucht man den Störungsdienst anzurufen, landet man nur auf einer Bandansage, da das Problem bekannt ist. Das nützt einem aber nichts, wenn man von zuhause aus arbeiten muss und vom Internet abhängig. Das Kontaktformular funktioniert vorsichtshalber auch nicht, was man aber erst heraufsfindet, wenn man eine Nachricht eingegeben hat. Und der Chat ist eine Total-Katastrophe. Wo bitte kann man sich offiziell beschweren und nach Kompensation fragen? Ich weiß, die bekommt man auch erst, wenn man die Störung vorab gemeldet hat, was ja schlauerweise überhaupt erst gar nicht geht.
Warum musste Vodafone nur Kabel-Deutschland kaufen?
am 07.03.2025 21:19
@Ichbinwütend1 schrieb:
Versucht man den Störungsdienst anzurufen, landet man nur auf einer Bandansage, da das Problem bekannt ist.
Dann wird auch schon an der Behebung gearbeitet....
@Ichbinwütend1 schrieb:
Das nützt einem aber nichts, wenn man von zuhause aus arbeiten muss und vom Internet abhängig.
Wenn man von zu Hause aus arbeiten muss, dann hat man einen vom Arbeitgeber gestellten Internetanschluss und nutzt NICHT den -dafür explizit per AGB NICHT freigegeben- privaten Anschluss. Und man hat eine Fallback-Lösung, auf die man zugreifen kann...
Oder man macht das, was man bei "mobilem Arbeiten" machen muss, wenn zu Hause etwas nicht funktioniert: AB INS BÜRO!
@Ichbinwütend1 schrieb:
Wo bitte kann man sich offiziell beschweren und nach Kompensation fragen?
Nur über die offiziellen Kontaktkanäle.
@Ichbinwütend1 schrieb:
Ich weiß, die bekommt man auch erst, wenn man die Störung vorab gemeldet hat, was ja schlauerweise überhaupt erst gar nicht geht.
Korrekt - das macht man über die Störungshotline - bei der man nach der Bandansage auch einen Mitarbeiter bekommt...
Davon abgesehen würde die Kompensation eh nur die anteilige Grundgebühr ausmachen, wenn der Schaden von Dritten verursacht wurde -- eine höhere Kompensation oder Entschädigungszahlung scheidet bei Fremdverschulden eh aus. Und Schadenersatz ist bei Privatkundentarifen im Vertrag ausgeschlossen.