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Lösung

Kein Kabelinternet seit mehr als 4 Wochen durch Baustelle
Emre2091
Smart-Analyzer
Smart-Analyzer

Hallo liebe Community,

 

durch Bauarbeiten wurde in 38126 ein Kabel beschädigt und nun haben wir seit dem 26.03. kein Kabelinternet mehr.
Durch Vodafone wurden Mobile Wifi Gerät + Sim Karte mit 500 GB bereitgestellt – muss allerdings nach Ablauf von ca. 14 Tagen erneut per Anruf aufgeladen werden, was die KollegInnen in der Hotline auch nicht immer reibungslos erledigen (manchmal heißt es, ich müsse 24h warten, ein weiterer Kollege konnte es jedoch innerhalb von Sekunden direkt aufladen?!).

Nun zurück zum eigentlichen Vorfall:

Seitens Vodafone heißt es, der Techniker wäre schon vor Ort gewesen und das Problem müsse vom Hauseigentümer erledigt werden.

Das Telekommunikationsgesetz § 58 Entstörung sagt: (2) Der Anbieter hat den Eingang einer Störungsmeldung sowie die Vereinbarung von Kundendienst- und Installationsterminen jeweils unverzüglich gegenüber dem Verbraucher zu dokumentieren. Wenn der Anbieter die Störung nicht innerhalb eines Kalendertages nach Eingang der Störungsmeldung beseitigen kann, ist er verpflichtet, den Verbraucher spätestens innerhalb des Folgetages darüber zu informieren, welche Maßnahmen er eingeleitet hat und wann die Störung voraussichtlich behoben sein wird.

-> Ich sage: Ich erhalte keinerlei Infos darüber, wer was zu tun hat und woran gearbeitet wird, wann die Behebung absehbar ist etc. 

Weiter schreibt das TKG: …Die Höhe der Entschädigung beträgt am dritten und vierten Tag 5 Euro oder 10 Prozent und ab dem fünften Tag 10 Euro oder 20 Prozent der vertraglich vereinbarten Monatsentgelte bei Verträgen mit gleichbleibendem monatlichem Entgelt, je nachdem, welcher Betrag höher ist.

-> Ich sage: Ich habe nichts erhalten.

Kann mir hier jemand bitte weiterhelfen? Ich arbeite von Daheim aus und es ist einfach nicht mehr schön.

 

Danke und Grüße

6 Antworten 6
AdlerAuge
Giga-Genie
Giga-Genie

Nein hier kann keiner helfen, wende dich an Vodafone.

 

Dies ist ein Kunden helfen Kunden Forum und seit 08.2022 wurde der Support von Vodafone hier eingestellt. Bitte kontaktiere die offizielle Kundenbetreuung von Vodafone für Unterstützung, wobei der telefonische Weg nicht empfohlen wird. Nutze stattdessen den WhatsApp-Kanal 0172 1217212.

Euer Kontakt zu Vodafone:

https://forum.vodafone.de/t5/Vodafone-News/Dein-Kontakt-zu-Vodafone/m-p/1912292#M10954

Info:

https://forum.vodafone.de/t5/Willkommen-in-der-Community/%C3%84nderungen-in-der-Vodafone-Community/t...

 

LG

 

Menne99
Giga-Genie
Giga-Genie

wenn VF den Schaden nicht gemacht hat, werden sie ihn auch nicht beheben, bis geregelt ist wer das bezahlt, der Baggerfahrer, Hauseigentümer sind dafür zuständig! Von VF bekommste evtl aus Kulanz was, die hääten ja liefern können, ein fremder hat den Schaden gemacht, also ist dieser der bezahlen muss, aber man schon nachweisen was man für Ausfälle, Kosten hatte, ohne Anwalt wird das nix!

Der glubb is a Depp
MasterScorpion
SuperUser
SuperUser

Menne hat zu den Paragraphen schon alles gesagt.

Was du Anfragen kannst sind Gutschriften für den eingeschränkten Dienst.

Gibt es eine Ticketnummer zu deiner Störung?

 

"Mobile Wifi Gerät + Sim Karte mit 500 GB bereitgestellt"

§ 58 TKG - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de)

Den Punkt hast du überlesen: kann der Verbraucher ab dem Folgetag für jeden Tag des vollständigen Ausfalls des Dienstes eine Entschädigung verlangen, 

Dadurch zählt es auch nicht mehr als vollständiger Ausfall... das noch am Rande

 

reneromann
SuperUser
SuperUser

@Emre2091  schrieb:

Weiter schreibt das TKG: …Die Höhe der Entschädigung beträgt am dritten und vierten Tag 5 Euro oder 10 Prozent und ab dem fünften Tag 10 Euro oder 20 Prozent der vertraglich vereinbarten Monatsentgelte bei Verträgen mit gleichbleibendem monatlichem Entgelt, je nachdem, welcher Betrag höher ist.


Wenn man schon das TKG zitiert, dann sollte man auch den kompletten Absatz zitieren:

Unter § 58 Abs. 3 TKG heißt es nämlich:


(3) Wird die Störung nicht innerhalb von zwei Kalendertagen nach Eingang der Störungsmeldung beseitigt, kann der Verbraucher ab dem Folgetag für jeden Tag des vollständigen Ausfalls des Dienstes eine Entschädigung verlangen, es sei denn, der Verbraucher hat die Störung oder ihr Fortdauern zu vertreten, oder die vollständige Unterbrechung des Dienstes beruht auf gesetzlich festgelegten Maßnahmen nach diesem Gesetz, der Verordnung (EU) 2015/2120, sicherheitsbehördlichen Anordnungen oder höherer Gewalt. Die Höhe der Entschädigung beträgt am dritten und vierten Tag 5 Euro oder 10 Prozent und ab dem fünften Tag 10 Euro oder 20 Prozent der vertraglich vereinbarten Monatsentgelte bei Verträgen mit gleichbleibendem monatlichem Entgelt, je nachdem, welcher Betrag höher ist. Soweit der Verbraucher wegen der Störung eine Minderung nach § 57 Absatz 4 geltend macht, ist diese Minderung auf eine nach diesem Absatz zu zahlende Entschädigung anzurechnen. Das Recht des Verbrauchers, einen über die Entschädigung nach diesem Absatz hinausgehenden Schadensersatz zu verlangen, bleibt unberührt. Die Entschädigung ist auf einen solchen Schadensersatz anzurechnen; ein solcher Schadensersatz ist auf die Entschädigung anzurechnen.

Ein Kabelschaden durch Dritte ist eben jene höhere Gewalt, ergo steht dir -zumindest laut TKG- GAR KEINE Entschädigung zu.

 

Einzig der Schadenverursacher, also derjenige, der das Kabel beschädigt hat, ist dir gegenüber schadenersatzpflichtig - er wird dir gegenüber aber nur explizit nachweisbaren Schaden ersetzen und keinesfalls irgendwelche Pauschalen gemäß TKG.

 


@Emre2091  schrieb:

Ich arbeite von Daheim aus und es ist einfach nicht mehr schön.


Und da hast du keinerlei Backuplösungen?

 

Zumal: Wenn es (arbeitsvertraglich vereinbartes) HomeOffice ist, dann ist eh der Arbeitgeber für die Stellung der Arbeitsmaterialien (also auch dem Internetzugang) verantwortlich -- wenn es mobiles Arbeiten ist: Ab in's Büro...

Solltest du hingegen selbstständig sein, dann ist es schlichtweg töricht, wenn man keinerlei Backuplösungen wie z.B. einen parallelen DSL-Anschluss vorhält -- mal davon abgesehen, dass gerade Privatkundenanschlüsse nicht für gewerbliche Zwecke genutzt werden dürfen.

@MasterScorpion Im Prinzip richtig, nur greift hier bereits die Einschränkung gemäß höherer Gewalt -- VF müsste also auch dann nichts zahlen, wenn kein mobiler Ersatzzugang bereitgestellt wird. Dieser mobile Ersatzzugang ist lediglich eine Nettigkeit, aber keine Pflicht.

JSommer
Netzwerkforscher
Netzwerkforscher

Das mit dem Hotspot als Provisorium und Verlängern des AlwaysOn Guthaben hab ich 5 Monate betrieben. Grundsätzlich können sich die Mitarbeiter an der Hotline da selbständig austoben, es gibt aber wohl zwei "Systeme" mit denen die das regeln und Eines ist wohl umständlich, während das neue System das leicht durchwinkt, womit sich aber nicht alle auskennen. Ein Mitarbeiter fragte sogar, ob er mir auf andere VF Rufnummern das Goodie zusätzlich freischalten soll.

 

Wenn dir ein Kollege da nicht helfen kann, dann rufe einfach nochmal an. 2 von 3 Leuten kriegen das eigentlich gut hin.

Alternativ kannst du dir bei o2 ne Testkarte für 30 Tage zum Testen (selbstkündigend) kostenlos bestellen, das habe ich zuletzt gemacht, weil das mobile Netz von VF bei mir eine Katstrophe ist. Wenn das bei dir läuft würde ich aber dabei bleiben und die Tips berücksichtigen.

 

Beziehst du dich mit Bauarbeiten auf einen entstandenen Baggerschaden am Haus/Grundstück oder ist das auf öffentlichem Grund passiert?  Sofern der Schadem im Bereich Haus/Grundstück vorhanden ist, solltest du das über den Vermieter/Hausverwaltung klären, die haben in der Regel auch einen Draht zu VF.

 

Du kannst mal versuchen eine Mail an 'kabel-technik.de@vodafone.com' zu schreiben, schilderst den den Vorgang und deine Unmut über die Kommunikation und bittest um einen Anruf. Ich wurde in meinem Fall von dem Team zuletzt alle 1-2 Wochen angerufen und über den Stand der Dinge aufgeklärt.

 

Du kannst im Kundenportal auch schauen, ob dein Ticket noch offen und in Bearbeitung ist. Es kann auch passieren, dass das einfach geschlossen wird, obwohl das Problem weiter besteht, das muss dann nicht bedeuten, dass man dich vergessen hat.