Kabelausfall - Mehrkostenentschädigung
KnauerPascal
Daten-Fan
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Unser Internet (sowie Telefon und TV) ist inzwischen seit 6h (20:00-02:00) nicht verfügbar.

Ist es möglich, Die Zwischenzeit durch einen Hotspot am Mobiltelefon zu überbrücken und die dadurch entstehenden Mehrkosten an Vodaphone weiter zu leiten? 

Pro 24h werden in etwa 80GB an Daten fällig... Also nicht gerade wenig. 

4 Antworten 4
reneromann
SuperUser
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Lies dir mal die AGB durch, die du akzeptiert hast...

Im Jahresmittel werden dir "nur" 98,5% Verfügbarkeit zugesagt, also bis zu 5,5 Tage(!) Komplettausfall pro Jahr, die vertraglich zulässig sind und für die es KEINE Kompensation gibt.

 


@KnauerPascal  schrieb:

Ist es möglich, Die Zwischenzeit durch einen Hotspot am Mobiltelefon zu überbrücken und die dadurch entstehenden Mehrkosten an Vodaphone weiter zu leiten?


Nein - das ist schlichtweg dein eigenes Problem.


@reneromann  schrieb:

Lies dir mal die AGB durch, die du akzeptiert hast...

Im Jahresmittel werden dir "nur" 98,5% Verfügbarkeit zugesagt, also bis zu 5,5 Tage(!) Komplettausfall pro Jahr, die vertraglich zulässig sind und für die es KEINE Kompensation gibt.


Unabhängig der AGB handelt es sich nach i.S.d. § 57 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 TKG um eine Abweichung bei der Geschwindigkeit des Festnetzinternetanschlusses.

Das TKG steht hierbei über den Geschäftsbedingungen.

 

Aufgrund der Störung ergibt sich, dass die vertraglich vereinbarte Maximalgeschwindigkeit im Download nicht an mindestens zwei von drei Messtagen jeweils einmal zu mindestens 90 Prozent erreicht wurde.

 

Diese Abweichung berechtigt gem. § 57 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1, Satz 2 TKG, das vereinbarte Entgelt im Verhältnis der Minderleistung herabzusetzen.

 

Liege ich hierbei richtig? Falls nicht, lasse ich mich gerne korrigieren.

Selbst wenn du eine Entschädigung sofort bei einer Störung verlangen könntest, was du aber nicht kannst, weil nur eine 98,5 %ige Verfügbarkeit garantiert wird, was meinst du denn was du da bekommen würdest? Das wären keine 50 Cent. Smiley (überglücklich)

 

Denn du könntest nur anteilig von deinem Monatsbetrag das zurückfordern. Anderweitige Ansprüche sind da ausgeschlossen.

 

Gruß Kurt

Bitte keine Anfragen über PN stellen!

wenn VF nicht schuld an der Störung ist, weil ne Wasserleitung defekt ist und der Baggerfahrer das Koax abgebaggert hat , zahlt dir VF schon mal gar nix, weil sie nicht für Fremdschäden aufkommen, und was haste unternommen , wie oft war ein Techniker bei dir und hat sich die Sache angeschaut, was hast du selber geprüft usw.... da spielen erst mal andere Dinge rein bis das andere greift!

 

 

Der glubb is a Depp