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Lösung
am 05.10.2021 02:27
Moin,
und zwar habe ich das Problem schon ein wenig länger und es nervt so langsam extrem.
Ständig wenn man mal nach der Arbeit etwas zocken will habe ich ständig Packet loss oder Ping Spikes .
Am Anfang klappte es meistens noch wenn ich den Router einmal kurz vom Strom genommen habe aber das bringt jetzt auch nichts mehr.
Laut Speedtest alles in bester Ordnung
Ich besitze die Vodafone Station die mit G anfängt.
Internet TV Kabel 100Mbit
Jemand dasselbe Problem gehabt und hat vielleicht ein Lösungsvorschlag.
MfG
am 05.10.2021 02:34
Mach einfach ab 1.12 von deinem Sonderkündigunsrecht Gebrauch. Ab dort gilt ein neues Gesetz zugunsten der Konsumenten!!!
am 05.10.2021 08:41
@PhilippDre Dir ist schon klar, dass du dich mit derartigen Falschaussagen schadenersatzpflichtig machen kannst?
am 05.10.2021 10:10 - zuletzt bearbeitet am 05.10.2021 10:34 von reneromann
EDIT: Vollzitat ohne Quellenangabe entfernt.
am 05.10.2021 10:31
Diese Aussage ist schlichtweg falsch. Wer auch immer diese Aussage verfasst hat, hat keine Ahnung von der derzeitigen Rechtslage, denn genau die Möglichkeit der Kündigung oder Minderung bei Abweichungen gibt es auch bisher schon - mit genau der gleichen Vorgehensweise. Dort ändert sich genau gar nichts...
Übrigens wäre es schon gut, wenn man ein Zitat als solches kenntlich macht -UND- dann auch die Quelle angibt. Ansonsten kann das durchaus sein, dass man für solche Übernahmen fremdem geistigen Eigentums zivilrechtlich vom Originalauthor belangt wird. Dies gilt insbesondere für Vollzitate...
am 05.10.2021 10:33
Einfach mal Bundesnetzagentur und Internet googeln dann stolpert man ziemlich schnell über das Thema
am 05.10.2021 10:39
Es ändert nichts an der Tatsache, dass sich an der rechtlichen Situation in Bezug auf eine Sonderkündigung nichts ändert. Auch bisher konnte mit Verweis auf entsprechende Messungen gekündigt werden - dies ist bereits im TKG verankert und auch genau so in den AGB von VF seit mind. 2 Jahren hinterlegt. Wer also meint, dass sich dort jetzt zum 01.12. etwas ändert, hat sich gewaltig geschnitten und einfach nicht begriffen, welche Rechte er schon bisher hatte.
Die wesentliche Änderung im TKG ist lediglich die Änderung der Laufzeiten und Kündigungsfristen nach dem Ende der Mindestlaufzeit. Neu ist dies max. 1 Monat mit max. 1-monatiger Kündigungsfrist, während bisher max. 12 Monate mit max. 3-monatiger Kündigungsfrist erlaubt waren. Für Kunden innerhalb der MVLZ ändert sich also vorerst gar nichts - außer das sie nach Ablauf der MVLZ dann schneller rauskommen könnten, wenn sie die rechtzeitige Kündigung zum Ende der MVLZ verpassen.
am 06.10.2021 15:45
Hallo jpaul36,
herzlich willkommen in der Community.
Schau mal hier vorbei und beantworte bitte die Fragen.
Grüße Moni
am 08.10.2021 15:18
Der Speedtest im Anhang wurde am 08.10.21 um 15:00 Uhr gemacht, Der Plotter um 15:05 Uhr.