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Internet- & Telefonausfall - Schadensersatz?
Atapin
Daten-Fan
Daten-Fan

Hi,
Aufgrund von Straßenarbeiten wurde unser Internetkabel durchgeschnitten und somit wurden Internet und Telefon stillgelegt. 
Wir haben uns natürlich sofort an den Support gewandt, aber die Hilfe wahr eher mäßig ... 
Da unser Techniker-Termin insgesamt 4x verschoben wurde, belief sich der Ausfall auf insgesamt 8 Tage. 
Soweit ich weiß gibt es ja von Vodafone irgendeine Art von Schadensersatz.
An wen kann ich mich da wenden oder wo kann ich etwas dazu nachlesen? 
Als Student bin ich in der aktuellen Zeit natürlich sehr auf ein funktionierendes Internet angewiesen.
Und da mir Vodafone keine zeitnahe Alternative anbieten konnte, musste ich einen Surfstick inkl. Prepaid Karten erwerben. 
Kann ich denn dafür auch etwas bekommen? Mir ist natürlich bewusst, dass nicht 100% der Kosten übernommen werden, aber wenigstens ein Teil? 
Oder sollte ich mich in dem Falle eher an das Bauunternehmen wenden, welches den Schaden verursacht hat? 
Uns wurde für den Monat übrigens trotzdem der Vollpreis berechnet. 

Wäre super, wenn mir jemand weiterhelfen könnte! 🙂 
Danke im voraus! 

LG 

4 Antworten 4
reneromann
SuperUser
SuperUser

@Atapin  schrieb:

Soweit ich weiß gibt es ja von Vodafone irgendeine Art von Schadensersatz.


Bei nachweisbarem Schaden - wobei das bei Privatkunden in der Regel schon das Problem wird. Nur die Geschichte mit "ich musste mir 'nen Surfstick kaufen" reicht da (leider) nicht aus.

 

Wenn überhaupt gibt es die anteilige Grundgebühr zurück, wenn man nett an der Hotline fragt.

 


@Atapin  schrieb:

Als Student bin ich in der aktuellen Zeit natürlich sehr auf ein funktionierendes Internet angewiesen.
Und da mir Vodafone keine zeitnahe Alternative anbieten konnte, musste ich einen Surfstick inkl. Prepaid Karten erwerben. 
Kann ich denn dafür auch etwas bekommen? Mir ist natürlich bewusst, dass nicht 100% der Kosten übernommen werden, aber wenigstens ein Teil?


Nein, VF wird dafür keine Kosten übernehmen - insbesondere deshalb nicht, weil VF es anbietet, bei solchen Störungen Datenvolumen auf VF-SIM-Karten freizuschalten. Wenn du dich stattdessen bei einem anderen Anbieter mit einer SIM-Karte versorgst und die kostenlose Methode nicht nutzt, muss VF dir die Zusatzkosten nicht erstatten.

 


@Atapin  schrieb:

Oder sollte ich mich in dem Falle eher an das Bauunternehmen wenden, welches den Schaden verursacht hat?


Das wäre durchaus eine gangbare Alternative - aber auch da müsstest du den Schaden konkret beziffern können. Und auch da ist dann fraglich, ob der Schaden wirklich alleinig durch Kauf von SIM-Karte und Datenvolumen verringert werden kann -oder- ob nicht auch die Nutzung von WLAN in der Uni möglich gewesen wäre. Denn du bist prinzipiell in der Schadensminderungspflicht.

 


@Atapin  schrieb:

Uns wurde für den Monat übrigens trotzdem der Vollpreis berechnet.


Hast du denn überhaupt eine Störung gemeldet? Weil ohne (zeitnahe) Störungsmeldung wird da selbst beim Grundpreis nichts reduziert. Denn woher soll Vodafone wissen, dass du von einer Störung betroffen bist, wenn du sie nicht meldest?

Hi reneromann,

Danke für die schnelle Antwort! 🙂 

Ob der Schaden jetzt als nachweisbar gilt weiß ich leider nicht zu 100%, aber ich denke schon, da das Bauunternehmen den Schaden dokumentiert haben müsste. Schließlich wurden die Arbeiten sofort unterbrochen und erst fortgeführt als der Schaden behoben wurde. 

Eine kostenlose Methode wurde uns von Vodafone, soweit ich mich erinnern kann, gar nicht angeboten ... 
SIM-Datenvolumen gäbe es nur in kleinen begrenzten Mengen, was mir aber definitiv für die 8 Tage nicht ausgereicht hätte. Die andere Option wäre die Vodafone Hotspot Flat gewesen, aber da ich in einer Kleinstadt wohne, gibt es bei uns nicht sonderlich viele Vodafone-Hotspots...

Eine WLAN Nutzung and der Uni wäre rein theoretisch möglich gewesen, jedoch ist diese nicht gerade um die Ecke und es wäre mit Fahrtkosten, Zeit und Parkkosten wahrscheinlich auf eine ähnliche Situation hinausgelaufen. 

Und die Störung wurde selbstverständlich am selben Tag noch gemeldet. Als wir den Schaden bemerkt haben, haben wir uns sofort an die Baufirma gewandt, welche widerrum meinte, dass da unser Anbieter dafür zuständig ist. 

Also das Vodafone mir sehr wahrscheinlich nichts für den Stick etc. erstatten wird, hatte ich mir ja schon fast gedacht 😄 
Wie geht es denn dann weiter? Laut den AGBs (3.4) von Vodafone steht mir eine Mindestverfügbarkeit von 98,5% im Jahr zu. Diese werden aber mit 8 Tagen Ausfall nicht mehr erzielt. Welchen Anspruch hab ich denn dann genau? Und an wen muss ich mich da wenden bzw. wo kann ich etwas dazu nachlesen? Und wie genau kann ich Vodafone den Schaden nachweisen? Ich meine die Baufirma könnte das bestätigen, der Techniker könnte das ebenfalls bestätigen, ich müsste sogar noch Bilder von dem Schaden haben falls das weiterhelfen sollte. (Die Rechnung von Stick etc. hätte ich auch noch da)  

Danke nochmal! 🙂 
LG


@Atapin  schrieb:

Ob der Schaden jetzt als nachweisbar gilt weiß ich leider nicht zu 100%, aber ich denke schon, da das Bauunternehmen den Schaden dokumentiert haben müsste. Schließlich wurden die Arbeiten sofort unterbrochen und erst fortgeführt als der Schaden behoben wurde.


Es geht nicht um den Schaden, den das Bauunternehmen verursacht hat, sondern um den Schaden, der dir entstanden ist - denn das wäre der Schadenersatz, den du fordern könntest. Und genau da liegt bei Privatpersonen schon das Problem - dir entsteht kein Schaden, wenn du zu Hause privat mal das Internet nicht nutzen kannst. Für die gewerbliche Nutzung sieht das anders aus - aber da ist dann auch der Arbeitgeber zur Stellung des Anschlusses verpflichtet, sofern es sich um ein HomeOffice handelt (was dann aber wiederum nicht über eine Privatkundenleitung läuft).

 


@Atapin  schrieb:

Eine kostenlose Methode wurde uns von Vodafone, soweit ich mich erinnern kann, gar nicht angeboten ... 
SIM-Datenvolumen gäbe es nur in kleinen begrenzten Mengen, was mir aber definitiv für die 8 Tage nicht ausgereicht hätte. Die andere Option wäre die Vodafone Hotspot Flat gewesen, aber da ich in einer Kleinstadt wohne, gibt es bei uns nicht sonderlich viele Vodafone-Hotspots...


Na ja - wenn man 50 GB als "kleine begrenzte Menge" bezeichnet, dann ja...

Wobei man sich dann halt auch mal zügeln muss - denn mit 50 GB kommt man schon einige Zeit weit.

 


@Atapin  schrieb:

Eine WLAN Nutzung and der Uni wäre rein theoretisch möglich gewesen, jedoch ist diese nicht gerade um die Ecke und es wäre mit Fahrtkosten, Zeit und Parkkosten wahrscheinlich auf eine ähnliche Situation hinausgelaufen.


Fahrtkosten zum Arbeitsplatz / zur Uni sowie die dafür aufgewendete Zeit sind KEIN Schaden, der dir entstanden ist - das sind deine "normalen" Arbeitswege und fallen damit eh an. Du kannst dich eher glücklich schätzen, wenn sie in der letzten Zeit nicht angefallen sind. Das ist aber kein Schaden, der dir entstanden wäre oder ist.

 


@Atapin  schrieb:

Und die Störung wurde selbstverständlich am selben Tag noch gemeldet. Als wir den Schaden bemerkt haben, haben wir uns sofort an die Baufirma gewandt, welche widerrum meinte, dass da unser Anbieter dafür zuständig ist.


Die Baufirma ist der komplett falsche Ansprechpartner - eine Schadensmeldung dort ist zwar nett, aber hilft dir gegenüber Vodafone rein gar nicht weiter. Einziger Ansprechpartner für dich ist und bleibt Vodafone.

Und sofern keine rechtzeitige Meldung an VF erfolgte, kann VF nichts von dem Schaden wissen und ihn auch nicht zeitnah beseitigen - da hilft die Meldung an die Baufirma eben nicht weiter (denn die melden den Schaden entweder gar nicht oder nur sehr verzögert weiter).

 


@Atapin  schrieb:

Also das Vodafone mir sehr wahrscheinlich nichts für den Stick etc. erstatten wird, hatte ich mir ja schon fast gedacht 😄


Korrekt... Der Stick selbst ist nicht erstattungsfähig, weil du ihn auch über den Schadenszeitraum hinaus nutzen könntest - und wenn VF dir eine kostenlose Möglichkeit zur Buchung von Datenvolumen bietet, du dich aber selbst um anderweitigen Ersatz kümmerst, bleibst du auch auf diesen Kosten sitzen (denn es gab ja eine Möglichkeit von Vodafone, die du nicht genutzt hast).

 


@Atapin  schrieb:

Wie geht es denn dann weiter? Laut den AGBs (3.4) von Vodafone steht mir eine Mindestverfügbarkeit von 98,5% im Jahr zu. Diese werden aber mit 8 Tagen Ausfall nicht mehr erzielt.


Korrekt...

 


@Atapin  schrieb:

Welchen Anspruch hab ich denn dann genau?


Erst einmal nur denjenigen auf zeitnahe Mangelbeseitigung - und das wurde ja augenscheinlich nach 8 Tagen auch erreicht. Weitergehende Ansprüche hingegen gibt es daraus nicht - höchstens bei andauerndem Mangel einen auf Kündigung aus wichtigem Grund (fällt bei dir ja flach, weil die Leitung wieder funktioniert).

 

Für den Zeitraum der Störung selbst halt auf die anteilige Grundgebühr (also 8/30 des Grundpreises - sofern die Störung unverzüglich gemeldet wurde) -und- wie oben schon erwähnt auf Schadenersatz, wobei der Schaden konkret beziffert werden müsste -und- es keinen anderweitigen Ersatz seitens VF gegeben hätte (das erwähnte Datenvolumen, was du ausgeschlagen/nicht gebucht hast und stattdessen dir selbst einen Stick gekauft hast).

 


@Atapin  schrieb:

Und an wen muss ich mich da wenden bzw. wo kann ich etwas dazu nachlesen?


Prinzipiell freundlich an der Hotline um Gutschrift für den Schadenszeitraum bitten...

 


@Atapin  schrieb:

Und wie genau kann ich Vodafone den Schaden nachweisen? Ich meine die Baufirma könnte das bestätigen, der Techniker könnte das ebenfalls bestätigen, ich müsste sogar noch Bilder von dem Schaden haben falls das weiterhelfen sollte. (Die Rechnung von Stick etc. hätte ich auch noch da) 


Nochmal: Für den Schadenersatz ist das, was da die Baufirma gemacht hat (als auch Bilder von der Baustelle), vollkommen unerheblich. Du musst den Schaden, der dir konkret entstanden ist, per Rechnungen nachweisen und auch nachweisen, warum dir dieser konkrete Schaden entstanden ist.

 

Die Rechnung vom Stick wäre da eine Sache, ebenso eventuelle Kosten von den gebuchten Datenpaketen - wobei hier halt schnell der Einwand kommen wird, dass der Stick an sich kein Schaden aus dem konkreten Ausfall ist, sondern auch danach noch genutzt werden kann. Weiterhin wird wahrscheinlich auch eingewendet, dass die Preise der gebuchten Datenpakete durch Nutzung des kostenlosen Volumens von VF auch nicht entstanden wären, ergo dir kein Schaden enstanden wäre, wenn du das Angebot von VF genutzt hättest und damit dann auch -mit Ausnahme der anteiligen Grundgebühr- nichts von deinen Kosten erstattet wird.

 

Der Einwand mit Fahrt zum Arbeitsplatz oder zur Uni könnte übrigens auch kommen - da hilft dann der Verweis auf "aber von zu Hause ist bequemer" leider nicht weiter. Denn die Wege zum Arbeitsplatz oder zur Uni sind nunmal Wege des täglichen Lebens und kein "Schaden", der ersatzfähig wäre. Ansonsten bräuchtest du schon ein HomeOffice (also alleiniger Arbeitsplatz bei dir zu Hause) - aber auch dann müsstest du dir entsprechende Backup-Lösungen auf eigene Kosten vorhalten sowie entsprechende (teurere) Business-Verträge mit entsprechenden Zusagen zur Entstörungszeit abschließen.

Tobias
Ex-Moderator:in
Ex-Moderator:in

Hi @Atapin,

 

kann ich noch was hier helfen, oder wurden schon alle Fragen beantwortet? 🙂

 

LG

 

Tobias

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