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Lösung
am 08.09.2022 12:11
Ich bin etwas fassungslos.
Ich habe dem Team bei Vodafone Kabel eine Beschädigung des Kabelanschlusses am Haus gemeldet.
Die Kabel zum Haus waren nicht nach Vorschrift verlegt, es fehlte eine sicherheits Schnur über dem Kabel, das sich nur 30-40 cm unter der Erde befand.... nun musste ich meine Aussenwand weiter reparieren und habe Vodafone alles erklärt und dass ein Techniker-Team kommen muss um das Kabel, das von der Straße kommt sauber zuverlegen und zu reparieren. Hier ist durch die Bauarbeiten noch eine Dose von der Wand abgerissen.
Der beauftragete Techniker reparierte was er konnte doch leider nicht alles denn er kann keine Dose an der Wand befestigen, da dies von einem Tiefbauunternehmen gemacht werden müsse.... Darauf hin rief ich wieder bei Vodafone an und schilderte mein Problem..... nun kam ein Tiefbauer, der sich nicht anmeldete und schaute druber und verschwand ohne sich bei uns gemeldet zu haben. Ich rief das UNternehmen an und fragte was denn nun sei.
Es passierte nix. Wieder rief ich beim Kundendienst an und schilderte wieder die Problematik, es kam wieder der Technicker der nix tun konnte und nur feststellte das der Verstärker einen mitbekommen hat, diesen natürlich prompt austauschte. Doch die Dose hängt weiterhin von der Wand und um die Verlegung zur Straße hat sich bis heute keiner gekümmert. Ausser ich, der in weiservoraussicht, das Kabel in einem Leerrohr hat legen lassen damit ein künftiger Tiefbauer nicht durch 80cm Stahlbeton bohren muss, meine neue Aussenwand. Warum ist es so schwierig jemanden zu schicken der das Inordnung bringt.....
am 08.09.2022 12:25
wenn du das Kabel kaputt gemacht hast, dann musst du auch den Schaden bezahlen, wars ein Fremdunternehmen, trägt es dessen Versicherung!
am 08.09.2022 13:27
wenn aber das kabel - wie beschrieben - vorschriftswidrig in nur 40 cm tiefe lag, ist er auch als zerstörer des kabels außen vor !!
i d r sollten m e nach mind 60 - 70 cm tiefe eingehalten werden....
am 08.09.2022 15:56
@natas666 schrieb:
wenn aber das kabel - wie beschrieben - vorschriftswidrig in nur 40 cm tiefe lag, ist er auch als zerstörer des kabels außen vor !!
Nein - derjenige, der das Kabel beschädigt, ist immer mit im Boot.
Und "vorschriftswidrig in nur 40 cm Tiefe" gibt es nicht - es gibt keine Vorschrift, die besagt, dass Kabel in einer Mindesttiefe verlegt werden müssen und eine Kabelführung darüber unzulässig ist. Es gibt maximal Empfehlungen, wie tief ein Kabel verlegt werden sollte...
Davon abgesehen wäre dies -selbst wenn es eine Vorschrift gäbe- ein Mangel bei der ursprünglichen Ausführung des Hausanschlusses, der damals bei der Herstellung bereits hätte gerügt werden müssen. Wenn das erst Jahre später auffällt, greift hier die gesetzliche Verjährung und der Verleger ist ebenfalls bei raus.