Frage
Antwort
Lösung
am
25.02.2025
12:29
- zuletzt bearbeitet am
25.02.2025
12:30
von
andreasabaad
Sehr geehrte Damen und Herren,
seit dem 12. Februar 2025 eine erhebliche Störung meines Internetanschlusses (K-NR. XXX) vor. Trotz mehrfacher Meldungen über Ihre Störungs-Hotline bzw. das Online-Portal wurde das Problem bis heute nicht behoben.
Gemäß § 58 Telekommunikationsgesetz (TKG) steht mir eine Entschädigung für die andauernde Störung zu:
Ab dem 3. Ausfalltag: 5 Euro oder 10 % meines monatlichen betrag pro Tag.
Ab dem 5. Ausfalltag: 10 Euro oder 20 % meines monatlichen betrag pro Tag.
Ich fordere Sie daher auf, mir die entsprechende Entschädigung sowie eine Rückerstattung der gezahlten Grundgebühren für den Zeitraum der Störung bis heute zu gewähren. Bitte überweisen Sie den Betrag direkt auf mein Bankkonto.
Bitte bestätigen Sie mir innerhalb von 7 Tagen schriftlich die Höhe der Entschädigung sowie die Zahlungsanweisung. Sollte ich innerhalb dieser Frist keine zufriedenstellende Antwort erhalten, behalte ich mir weitere rechtliche Schritte sowie eine Beschwerde bei der Bundesnetzagentur vor.
Mit freundlichen Grüßen
Pranav Menon
Persönliche Daten aus Datenschutzgründen gelöscht
am 25.02.2025 12:31
Du befindest dich hier in einem Kunden helfen Kunden Forum! Hier kann dir niemand irgendetwas erstatten. Wende dich damit bitte an den Service.
25.02.2025 22:23 - bearbeitet 25.02.2025 22:24
ich denke es werden 0€ werden, wenn man keinen Schaden hat, wird es eng diesen zu bekommen, und AGB´s lesen , 5 Tage ohne Inet haste bei Vertragsabschluß unterschrieben, und dann zählts erst ab der Tag der Störungsmeldung!
am 26.02.2025 00:32
Und wenn der Schaden nicht im Einflussbereich von Vodafone liegt -oder- durch Dritte verursacht wurde, gibt's ebenfalls keine Entschädigung nach TKG, weil das TKG höhere Gewalt explizit ausschließt.
am 26.02.2025 08:07
Die 5 Tage laut AGB gelten in diesem Fall nicht, wenn es eine Entschädigung nach TKG gibt.
Ansonsten musst du die Forderung direkt an VF stellen, hier über das Forum wird diese nicht bearbeitet werden. (Können)
VF begleicht in der Regel die Forderungen erst nach Entstörung des Anschlusses.
Die monatlichen Gebühren sind weiterhin zu zahlen, diese sind in der Entschädigung entsprechend berücksichtigt. Daher die 10% Klausel.