Entschädigung für Kabel Ausfall
Daahll
Daten-Fan
Daten-Fan

Hi,

ich hatte letzte Woche zwei Tage lang Kabelinternet - Ausfall. Zum Arbeiten musste ich mein Datenvolumen vom Handy nutzen. Jetzt bin ich noch 20 Tage im Rechnungsmonat und hab kein Datenvolumen mehr und will mir auch keine 10GB für 20€ buchen. Gibts da ne Möglichkeit eine Entschädigung zu erhalten ? Oder dieses Problem des Internetausfalls zu umgehen, mit einer gestellten Prepaid Simkarte für einen Router ?

 

Vielen Dank,

Mund mit freundlichen Grüßen,

Dahhll

6 Antworten 6
reneromann
SuperUser
SuperUser

Bei 2 Tagen Ausfall gibt's keine Entschädigung - der Gesetzgeber steht es dir erst ab dem 3. Tag nach Störungsmeldung zu.

 

Und eine Bereitstellung von Datenvolumen hätte -wenn überhaupt- nur direkt beim Ausfall erfolgen können - jetzt, nachträglich, wo der Anschluss wieder funktioniert, gibt's da auch keine Gutschrift von Datenvolumen mehr.

 

Mal davon abgesehen, dass dein Internetvertrag lediglich eine Verfügbarkeit von 98,5% im Jahresmittel - also bis zu 5,5 Tagen Komplettausfall pro Jahr- vertraglich garantiert.

naja bei Ausfall > 48 Std von nur 1 Dienst (nur Internet) besteht ein Anspruch von 5 €.

2 Dienste (Internet u TEL) = 10 €

lt TKG

Internet & Telefon sind aber keine ZWEI Dienste, sondern nur EIN Dienst, da der Telefonzugang an den Internetzugang gekoppelt und nicht getrennt davon angeboten wird.

 

Davon abgesehen war die Störung laut TE kürzer als 48h...

es sind 2 Dienste -

vormals 2play

rate mal woher die "2" kommt

Lies dir bitte nochmal die Definition im TKG durch - nur die hat rechtlich eine Relevanz.

Irgendwelche Marketingbegriffe oder Tarifnahmen wie "2play" oder "3play" spielen für die rechtliche Sicht rein gar keine Rolle - da geht es nur um die rechtliche Definition!

 

Davon abgesehen: Wie willst du denn -so man mal deiner Definition folgen würde- die Grundgebühr für den Anteil Telefonie und die für den Anteil Internet festlegen? Denn diese Grundgebühr ist ja ausschlaggebend für die Höhe einer etwaigen Entschädigung -- es stehen ja nicht fest 5 € im Gesetz drin!

naja, irgendwie steht da schon 5 € drin:
Die Höhe der Entschädigung beträgt am dritten und vierten Tag 5 Euro oder 10 Prozent und ab dem fünften Tag 10 Euro oder 20 Prozent der vertraglich vereinbarten Monatsentgelte bei Verträgen mit gleichbleibendem monatlichem Entgelt, je nachdem, welcher Betrag höher ist.
 
das daraus ggf die Aufteilung bezüglich der ausgefallenen Dienste nicht hervorgeht - okay,
 
ich hatte die info erhalten, da in dem Fall nur die Internetnutzung nicht möglich war.
die Telefonie soll okay gewesen sein (wurde aber gar nicht genutzt)