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Lösung
am 17.08.2022 10:57
Gibt es jemanden, der Ahnung, Zeit und Lust hat eine Sammelklage gegen Vodafone einzureichen/zu organisieren? Ich wäre dabei.
Frechheit, seit 11.8. Haben die wirklich Techniker, die da dran sind, oder sind das Bäcker, Metzger. Was kann so lange dauern? Ich war 46 Jahre bei VW-Nutzfahrzeuge in einem technischen Beruf. Mich hätte man schon entlassen, würde ich so lange zur Fehlerfindung brauchen.
am 17.08.2022 11:13
@LoFi schrieb:
Gibt es jemanden, der Ahnung, Zeit und Lust hat eine Sammelklage gegen Vodafone einzureichen/zu organisieren? Ich wäre dabei.
Es gibt in Deutschland keine Sammelklagen wie in Amerika!
17.08.2022 16:46 - bearbeitet 17.08.2022 16:56
Rubrik: Freie Routerwahl
Und wenn Dir beim Warten langweilig wird kannste ja ein Video gucken
am 18.08.2022 20:48
Ich hatte mir heute einen Aktivierungscde besorgt um meine neue Box zu installieren. Eine Hinweis auf das nicht funktionierende Portal wäre hilfreich gewesen.
Ich habe die alte Box wieder angeschlossen und stelle mich auf längere Wartezeit ein.
Zufriedenheit kommt da nicht auf!
am 19.08.2022 09:01
Ich kann das auch nicht mehr nachvollziehen... Im Grunde wird ja "nur" die MAC-Adresse im Vodafone Netz hinterlegt und freigeschaltet.
Es muß doch einen anderen Weg geben den eigenen Router freizuschalten. Aber weder der Service noch die technische Hotline sehen sich dazu im Stande.
Meine Erwartung an Vodafone ist geht das Online Portal nicht, muß ich halt eine andere Möglichkeit schaffen. Das sollte schon der eigene Anspruch an Vodafone sein!
Ihre eigenen Schrottboxen bekommen sie ja auch ans laufen oder schließt Vodafone seit 10 Tagen keine Neuverträge mehr ab?
am 25.08.2022 08:21
Ich dachte, das hätte man extra für den Dieselskandal in Deutschland auch eingeführt. Macht ja Sinn.
am 25.08.2022 10:38
@LoFi schrieb:
Ich dachte, das hätte man extra für den Dieselskandal in Deutschland auch eingeführt. Macht ja Sinn.
Nein, es gibt (noch immer) keine Sammelklage in Deutschland.
Das was man für den Dieselskandal "eingeführt" hat, ist eine sogenannte Musterfeststellungsklage - dort wird dann einmal exemplarisch der Sachverhalt geklärt. Jedoch muss trotzdem jeder einzelne Fall selbst klagen, wobei der Richter der Einzelklage dann auf die Beweisklärung der Musterfeststellungsklage zurückgreifen können und nicht in jedem Verfahren die Beweisaufnahme nochmal durchgeführt werden muss.
Die Musterfeststellungsklage selbst kann jedoch nicht von Verbrauchern selbst geführt werden, sondern es müssen entsprechende "qualifizierte Einrichtungen" sein, also u.a. die Verbraucherzentralen.