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am 14.04.2025 09:58
Hallo,
ich ziehe in 2 Monaten in eine neue Wohnung. Dort ergibt die Verfügbarkeitsabfrage, dass Kabel-Internet von Vodafone nicht verfügbar ist, allerdings wäre DSL mit bis zu 250 Mbit/s verfügbar. Aktuell habe ich Vodafone DSL mit 50 Mbit/s und würde den Anschluss im Normalfall mitnehmen.
Nach Auskunft des Vermieters gibt es in der Wohnung aber keine Telefondose. Bei der letzten Renovierung hätte man sich dazu entschieden, diese zu entfernen, da ja sowieso Kabel-Internet (nicht Vodafone) und Glasfaser eines lokalen Providers verfügbar wäre.
Was nun? So wie ich das sehe ist das Gebäude zwar noch irgendwie an das Telefonnetz angeschlossen (positiver Verfügbarkeitscheck) aber es gibt keine Leitung in die Wohnung, in jedem Fall aber keine Telefondose. DSL geht damit nicht mehr. Das würde auch ein Techniker sehen, wenn einer käme, um den Anschluss freizuschalten.
Danke für Ratschläge.
am 14.04.2025 10:27
Für die Verkabelung im Haus ist alleine der Vermieter zuständig.
Es dürfte fraglich sein, ob der Vermieter einen bestimmten Anbieter vorschreiben darf (was gerade beim Kabelnetz und lokalen Glasfaserbuden der Fall ist) -oder- ob der Vermieter verpflichtet ist, einen offenen Zugang für alle Anbieter bereitzustellen (in dem Fall also dann DSL).
Und für den Techniker spielt es keine Rolle, ob eine Verbindung zwischen APL und deiner Wohnung besteht -- die Zuständigkeit der Telekom endet am APL und nicht an der ersten Dose.
14.04.2025 11:50 - bearbeitet 14.04.2025 12:04
@reneromann schrieb:Für die Verkabelung im Haus ist alleine der Vermieter zuständig.
Das ist glaube ich richtig. Das heißt aber auch: Er müsste auf seine Kosten hin einen Elektriker beauftragen, um die notwendigen Umbauten an der Wohnung vorzunehmen und ggf. ein Kabel einzuziehen. Das wird er 100% nicht machen.
@reneromann schrieb:Es dürfte fraglich sein, ob der Vermieter einen bestimmten Anbieter vorschreiben darf (was gerade beim Kabelnetz und lokalen Glasfaserbuden der Fall ist) -oder- ob der Vermieter verpflichtet ist, einen offenen Zugang für alle Anbieter bereitzustellen (in dem Fall also dann DSL).
Das macht er doch nicht? Ich kann ja zwischen den beiden Anbietern wählen. Zudem könnte Vodafone bei einem dieser Anbieter ein Vorleistungsprodukt anmieten, um meinen Tarif über deren Technik zu realisieren. Wenn Vodafone nur bei der Telekom anmieten möchte kann da niemand etwas dafür. Außerdem habe ich schon öfter neue Wohnanlagen gesehen, in denen z.B. nur FTTH von der Deutschen Glasfaser zur Verfügung steht und an das Kupfernetz der Telekom erst gar nicht angeschlossen wurde. Über diesen Hebel kommt man glaube ich nicht weiter.
@reneromann schrieb:Und für den Techniker spielt es keine Rolle, ob eine Verbindung zwischen APL und deiner Wohnung besteht -- die Zuständigkeit der Telekom endet am APL und nicht an der ersten Dose.
Das ist eigentlich der zentrale Punkt, den ich ernsthaft infrage stelle. Der passive Netzabschlusspunkt ist die TAE, nicht der APL. Wenn der Techniker nicht bis in die Wohnung durchschalten kann, kann der Anschluss nicht umgezogen werden. Was soll er auch machen? Eine neue TAE einfach neben dem APL im Keller hinhängen und sagen "da hast du deinen Anschluss"? Dort ist der Anschluss für den Kunden nicht nutzbar!
am 14.04.2025 23:32
Ich vermute, dass hier ein Grund für eine Sonderkündigung nach § 60 Abs. 2 TKG vorliegt. Kann jemand etwas dazu sagen, vielleicht gibt es dazu Erfahrungswerte?
am 15.04.2025 07:40
Unklar,
ich würde den Umzug melden und schauen was passiert.
Entweder der Techniker kann den Anschluss in Betrieb nehmen, oder der Auftrag wird storniert.
am 15.04.2025 10:04
Hmmm... welche Kosten entstehen mir, wenn der Anschluss nicht geschaltet werden kann?
am 15.04.2025 15:16
@KnightRida schrieb:
Hmmm... welche Kosten entstehen mir, wenn der Anschluss nicht geschaltet werden kann?
In der Regel keine.
Wobei es halt auch ziemlich *piep*isch vom Vermieter ist, funktionierende DSL-/Telefonkabel rauszureißen und stattdessen nur noch Koax und Glasfaser zu verlegen, insbesondere solange die lokalen Glasfaserklitschen allesamt kein OpenAccess oder keine Bitstrom-Vorleistungsprodukte zu vernünftigen Preisen anbieten (und ja, es gibt teilweise lokale Glasfaserklitschen, die dann Bitstrom vermeintlich anbieten, aber für die Bitstromleitung mehr kassieren, als für den gleichwertigen eigenen Tarif -- was dann natürlich für Wettbewerber gar keinen Sinn macht, eine Leitung für mehr Geld als Bitstrom anzumieten, wenn der Kunde die gleiche Leitung im Vollpreis günstiger direkt vom Anbieter bekommt).
Und noch was: Der Vermieter KANN den Elektriker beauftragen und bezahlen, er MUSS es aber nicht. Er kann auch einfach nur dir die Genehmigung erteilen, dass du es auf eigene Kosten selbst machen lässt...
am 15.04.2025 15:37
ich vermute mal, dass das Kabel noch in der Wohnung zu finden ist, wenn man weiß wo man suchen muss
vermutlich hat der Maler auf Geheiß der Vermieters nur die TAE Dose enternt und drüber gemalert/tapeziert
das Kabel von der Wohnung zum Keller zurückzubauen wäre doch viel zu aufwändig
am 15.04.2025 16:58
Nunja... von Kabel, FTTH und DSL ist DSL eindeutig die minderwertigste Technik. Insofern kann ich nachvollziehen, wenn ein Eigentümer irgendwann sagt "es gibt 2 verschiedene Zugangswege, das muss reichen". o2 kann übrigens via Kabel Tarife hier anbieten, nur Vodafone nicht.
Eine Ausbeulung in der Tapete, welche eine darunterliegende TAE vermuten lässt, habe ich nicht gefunden.
am 15.04.2025 17:05
@KnightRida schrieb:Eine Ausbeulung in der Tapete, welche eine darunterliegende TAE vermuten lässt, habe ich nicht gefunden.
wenn der Maler die Dose demontiert hat siehst du keine "Ausbeulung" mehr
da müsstest du eher schauen ob du den Kabelweg verfolgen kannst
oder frag doch mal den Vermieter wo sich die Dose befand bevor er die Wohnung renovieren lassen hat