Frage
Antwort
Lösung
am 26.12.2021 14:51
Hallo liebes Vodafone Roboter-Kommunikationsteam,
seit 24.12.2021 haben wir exakt 0% Internet und der super TOBI Roboter schickt einen zum Telefon und hier bekommt man die Nachricht "In Ihrer Region liegt eine Störung vor", mehr geht bei Vodafone nicht. Ich bin durch "Home-Office" arbeiten auf eine Internetverbindung angewiesen und eine Störung ist ja mal okay. Aber nicht seit 2 Tagen ohne Rückmeldung. Ich denke die Internetverbindung kommt nicht mehr zurück, was mir Sorgen bereitet ist, dass ich wahrscheinlich einen längeren Rechtsstreit anstreben muss, da Vodafone mich nicht früher aus dem Vertrag lässt, da Geld ja schon irgendwie rein kommen muss. Fazit: Vergesst es mit dem Internet, ihr kriegt es nicht mehr hin, aber lasst mich bitte schnellstmöglich aus dem Betrugs Vertrag raus.
am 26.12.2021 15:40
Dir ist schon klar, dass deine Internetverbindung keine 100% Verfügbarkeit garantiert, sondern im Fall von DSL "nur" 97,5% im Jahresmittel vertraglich vereinbart sind?
Heißt am Ende, dass 2,5% - oder umgerechnet fast 9 Tage - das Internet pro Jahr komplett ausfallen darf, ohne dass hier ein Mangel vorliegt. Des Weiteren wird bei Privatkunden nur an Mo.-Fr. in den "normalen" Arbeitszeiten und weder an Wochenenden noch an Feiertagen entstört. Wenn du also am 24. eine Störung meldest, dann wirst du mindestens bis zum 27. auf einen Techniker warten müssen - wie es auch in deinem Vertrag festgehalten ist.
Zum Rest deines Beitrages sage ich mal soviel: Viel Spaß mit Rechtsstreit - der bei deinen Aussagen hier gerade ordentlich in die Hose gehen wird. Und freue dich schon mal auf die Anzeige wegen Verleumdung...
am 26.12.2021 16:54
@reneromann schrieb:Dir ist schon klar, dass deine Internetverbindung keine 100% Verfügbarkeit garantiert, sondern im Fall von DSL "nur" 97,5% im Jahresmittel vertraglich vereinbart sind?
Heißt am Ende, dass 2,5% - oder umgerechnet fast 9 Tage - das Internet pro Jahr komplett ausfallen darf, ohne dass hier ein Mangel vorliegt. Des Weiteren wird bei Privatkunden nur an Mo.-Fr. in den "normalen" Arbeitszeiten und weder an Wochenenden noch an Feiertagen entstört. Wenn du also am 24. eine Störung meldest, dann wirst du mindestens bis zum 27. auf einen Techniker warten müssen - wie es auch in deinem Vertrag festgehalten ist.
Zum Rest deines Beitrages sage ich mal soviel: Viel Spaß mit Rechtsstreit - der bei deinen Aussagen hier gerade ordentlich in die Hose gehen wird. Und freue dich schon mal auf die Anzeige wegen Verleumdung...
@reneromann Dein Text ist nicht mehr gültig seit 1.12. Und @UMMA hat sehr gute Chancen es zu erstreiten und Endschädigung gibt es jetzt sowieso schon
am 26.12.2021 18:33
@Cool1 schrieb:
@reneromann schrieb:
Dir ist schon klar, dass deine Internetverbindung keine 100% Verfügbarkeit garantiert, sondern im Fall von DSL "nur" 97,5% im Jahresmittel vertraglich vereinbart sind?
Heißt am Ende, dass 2,5% - oder umgerechnet fast 9 Tage - das Internet pro Jahr komplett ausfallen darf, ohne dass hier ein Mangel vorliegt. Des Weiteren wird bei Privatkunden nur an Mo.-Fr. in den "normalen" Arbeitszeiten und weder an Wochenenden noch an Feiertagen entstört. Wenn du also am 24. eine Störung meldest, dann wirst du mindestens bis zum 27. auf einen Techniker warten müssen - wie es auch in deinem Vertrag festgehalten ist.
@reneromann Dein Text ist nicht mehr gültig seit 1.12.
Falsch - bevor du solchen Unsinn postest, solltest du dich lieber nochmal genau mit den Änderungen der Gesetzeslage und den Gesetzestexten auseinandersetzen. Der Text ist nämlich weiterhin gültig.
Es gibt keine vertragliche Zusage seitens Vodafone (oder irgendeinem anderen Anbieter) für 100%ige Verfügbarkeit - auch aus den Änderungen im TKG gibt es keine entsprechende gesetzliche Verpflichtung für eine 100%ige Verfügbarkeit des Anschlusses. Auch gibt es weder aus vertraglicher noch aus gesetzlicher Sicht eine Pflicht zur Entstörung am Wochenende, an Feiertagen oder in der Nacht - einzige Änderung ist die Pflicht zur Nennung einer voraussichtlichen Entstördauer, was aber mal wieder der zahnlose (Papier-)Tiger ist.
Und für eine vom Fragesteller hier sofort in den Raum gestellte sofortige Kündigung reicht die Sache eh nicht aus - weil dafür die Voraussetzungen, nämlich u.a. eine angemessene Möglichkeit zur Entstörung innerhalb angemessener Frist gar nicht gegeben sind.